Hallo,
ich arbeite 40 Stunden pro Woche von Montag bis Freitag, 8 Stunden pro Tag, bzw. jede zweite Woche zusätzlich 4 Stunden am Samstag. In einer solchen Woche, in der ich am Samstag zusätzlich arbeite, bekomme ich immer einen „Ausgleichsnachmittag“ (4 Stunden) frei. Nun ist ja heute bekanntlich ein Feiertag in Deutschland, der den ganzen Tag über andauert. Wie verhält es sich, wenn ich heute Nachmittag als Ausgleich meinen freien Nachmittag gehabt hätte? Müsste ich dann die 4 Stunden als Überstunden gut geschrieben bekommen bzw. könnte ich mir gesetzlich gesehen an einem anderen Nachmittag frei nehmen?
Der Donnerstag ist bei mir immer als fester Ausgleichsnachmittag fest gelegt.
Weis hier jemand Rat?