Überstunden, Höchstarbeitszeit, Ruhetage

Wer weiß, wo Bestimmungen über die gesetzliche Höchstarbeitszeit stehen. Es kann doch zum Beispiel nicht rechtens sein, dass eine Erzieherin mit 25 Stundenvertrag mehrmals im Jahr ein ganzes Wochenende mit Kinder arbeitet (mit Übernachtung) und die Vorgesetzte darauf besteht, dass pro Tag nur 8 Stunden abgerechnet werden, weil dies die gesetzliche Höchstarbeitszeit sei und der Rest auch nicht als Überstunden aufgeschrieben werden darf. Die restlichen Stunden versickern also im Sande… Ebenso gibt es für (oft) geleistete Wochenendarbeit keinen Freizeitausgleich in der Woche. Auch wenn die Arbeitzeit dann teiweise nur 3 Stunden täglich beträgt, würde dem Arbeitnehmer doch eigentlich ein ganz freier Tag zustehen?

Hallo Marion,

die Grundlagen findest Du im Arbeitszeitgesetz:
http://bundesrecht.juris.de/arbzg/index.html
Allerdings gibt es im Gesetz selber bereits eine Fülle von Ausnahmen sowie die Ermächtigung zu eigenständigen Regelungen per Tarifvertrag.
Außerdem darfst Du nicht vergessen, daß der Samstag gesetzlich ein stinknormaler Werktag ist.

Der größte Teil deiner Fragen betrifft aber Sachverhalte, die nur durch Rechtsprechung gestaltet wurden. Die kann von Fall zu Fall variieren, so daß eine Beurteilung eigentlich nur durch einen Fachmenschen vor Ort, der alle erforderlichen Unterlagen vorliegen hat, möglich ist.

&Tschüß

Wolfgang

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