Überstunden im Monatsgehalt inbegriffen?!

Hallo Leute,
habe einen neuen Job und in meinem Arbeitsvertrag steht, dass Mehrarbeit mit dem monatlichen Gehalt abgegolten ist.
Wörtlich:
Soweit es die betrieblichen Verhältnisse erfordern, verpflichtet sich der/die Vertragspartner/in zur Leistung von Mehrarbeit, die mit der Vergütung gemäss §4 (dem monatlichem Bruttogehalt) abgegolten ist.
Ist das rechtens? Das würde ja bedeuten, dass die wöchentliche Arbeitszeit defacto aufgehoben ist!
Kennt sich da jemand genauer aus?
cu
Christian

Tja, das ist schon so. Wenn im Arbeitsvertrag steht, dass mit dem Gehalt SÄMTLICHE Mehrarbeit abgegolten ist, dann gilt das auch. (Ich habe vorausgesetzt, dass Du einen aussertariflichen bzw. nicht tarif gebundenen Vertrag unterschrieben hast.)

Hoffentlich ist wenigstens das Gehalt ausreichend hoch, um diesen Wermutstropfen neutralisieren zu können…

Gruß, Igor.

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Hi Christian,

Du hast den Vertrag (freiwillig und im Vollbesitz Deiner geistigen Kräfte) selbst unterschrieben? - dann gilt er - erst Mal.

Er gilt u. U. nicht, wenn diese Regelung gegen Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen verstösst, wenn Du damit eindeutig schlechter gestellt bist als vergleichbare ArbeitnehmerInnen im Betrieb und/oder, wenn es so ausgenutzt wird, dass es sittenwidrig ist.

Letztendlich kannst Du ansonsten nur selbst kündigen!?

Munter bleiben

HUbert

Erst lesen, dann unterschreiben. Aber es wird ja bekanntlich nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Ich habe auch so einen Vertrag unterschrieben (in Agenturen sehr üblich). Und wenn man Dich tatsächlich 60 Stunden in der Woche arbeiten lässt und Dir einen feuchten Händedruck dafür gibt, wird es wohl wieder Zeit für den Stellenteil…