Hallo,
ich habe drei Fragen, auf die ich dringend eine Antwort brauche.
1. Ein AN arbeitet im Baugewerbe bei einer kleinen Firma.
Wie in der Baubranche üblich, fallen viele Überstunden an.
Diese werden eigentlich auf den Winter gelegt, da die Auftragslage in dieser Zeit mau ist.
Nun hat der AG verlauten lassen, das die Überstunden aber im Winter nicht bezahlt werden, sondern einfach nur abgebummelt werden.
Im Baugewerbe ist es üblich, das man Überstunden für den Winter ansammelt, und diese dann ausbezahlt bekommt, damit der AN trotzdem Lohn in dieser Zeit erhält.
Wie ist die Aussage in den Gesetzen gemeint:
Überstunden sind grundsätzlich zu vergüten, wenn verlangt (so ist es in diesem Fall)
Überstunden können durch Freizeit abgegolten werden (heißt das, der AN arbeitet die Überstunden umsonst und hat dann unbezahlte Freizeit) ??
Im Vertrag steht folgendes geschrieben:
Mehrarbeit kann durch freie Tage ausgeglichen werden
2. Der AG hat gesagt, das er im Krankheitsfall, für die ersten zwei Wochen keinen Lohn bezahlt.
Ist so etwas zulässig?
Im Vertrag steht:
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall richtet sich nach den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetztes in seiner jeweils gültigen Fassung.
3. Darf ein AG für seiner Meinung nach enstandenen Schaden Geld vom Lohn abziehen?
Als Beispiel:AN hebt eine Baugrube aus. Bei erneuter Vermessung wird festgestellt, das zuviel ausgehoben wurde.Muß der AN den Schaden tragen?
Oder:
AN hebt eine Baugrube aus und nach der Arbeit werden die Baupläne geändert oder es wird festgestellt, das der Abstecker falsch gemessen hat.Die Arbeit muß natürlich dann ausge-/verbessert werden, wodurch natürlich mehr Kosten enstehen. Hat der AN das auch zu tragen?
Ich hoffe auf schnelle Antworten, die mir weiterhelfen.
Danke!
Susanne

