Überstunden laut Vertrag unbezahlt/ ohne Ausgleich

Frau K. hat bei der M. Mustermann GmbH eine Vollzeitstelle (40 Stunden) als Bürokauffrau angetreten.

In Ihrem Arbeitsvertrag steht, dass Überstunden bei Bedarf geleistet werden müssen aber weder vergütet noch abgefeiert werden dürfen. Kurz grsagt Überstunden nutzen dem AG (kostenlose Arbeitsleistung) und schmälern den Stundenlohn und dei Freizeit des AN.

In der Tat, ist es so, dass die M. Mustermann GmbH fast Regelmässig Überstunden verlangt. Frau K. arbetet im Schnitt fast 50 Stunden/Woche.

Ist es rechtens, dass ein AG eine solche Klausel in seinem Arbeitsvertrag zur Anwendung bringt, oder verstößt dass, gegen geltende Gesetze? Und wenn, welche?

Danke :smile:

Hallo Mike,

gibt es denn in der Branche, in der Frau K. arbeitet, auch einen Tarifvertrag?

Frau K. hat allerdings den Vertrag unterschrieben und damit die Bedingungen akzeptiert.

Versäumt wurde offensichtlich, den Umfang der nicht bezahlten Überstunden festzuhalten.

Von einer gesetzlichen Regelung in Bezug auf Überstunden habe ich noch nichts gehört.

Liebe Grüße
usch

Hallo,

In Ihrem Arbeitsvertrag steht, dass Überstunden bei Bedarf
geleistet werden müssen aber weder vergütet noch abgefeiert
werden dürfen.

Und wie würde der genaue Wortlaut der fiktiven K lausel lauten?

Ist es rechtens, dass ein AG eine solche Klausel in seinem
Arbeitsvertrag zur Anwendung bringt,

Ohne die Klausel zu kennen, kann man nichts dazu sagen außer vielleicht oder vielleicht aich nicht.

oder verstößt dass, gegen
geltende Gesetze? Und wenn, welche?

Das Überstunden nicht bezahlt werden, verstößt grundsätzlich erst mal gegen gar kein Gesetz. Auch dass sie nicht abgebummelt werden, nicht.
Wie hoch ist denn der vereinbarte Stundenlohn?

Es könnte gegen die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes verstoßen worden sein. Ohne die Arbeitszeiten zu kennen (z.B. die tägliche), kann man auch dazu nichts sagen.

MfG

Hallo Xolophos,

ich verstehe Deine Frage grad nicht so richtig.

Wenn 40 Stunden die Woche vereinbart wurden, dann wären das bei einer 5 Tage Woche 8 Stunden pro Tag.

Wo könnte da denn ein gesetzlicher Verstoss sein? Nicht falsch verstehen, ich weiss es nicht besser, aber mich interessiert es halt auch.

Liebe Grüße
usch

Hallo,

Wo könnte da denn ein gesetzlicher Verstoss sein?

Es war die Rede von 50 h, die tatsächlich geleistet werden. Wie die sich verteilen über die Woche, wurde nicht benannt. Die werktägliche Grenze liegt z.B. (mit Ausnahmen) bei 10 h. Weiß denn hier einer ob täglich 10 h geleistet werden oder nicht vielleicht z.B. mal 11 und an anderen Tagen dafür vielleicht nur 8? 11 h pro Tag wären dann z.B. so eine Grenzüberschreitung.
Ich hoffe es ist verständlich, was ich damit ausdrücken wollte.

Deshalb schrieb ich auch absichtlich „könnte“, nicht dass es so ist.

MfG

Ah, okay danke.

Das ist auch die Regelung, die aus aus dem Tarifvertrag kenne.

Liebe Grüße
usch

Nachtrag: Die Klausel aus dem Vertrag von Frau K. lautet wie folgt:

Soweit Überstunden anfallen sollten - nur in Kenntnis der Geschäftsleitung und in Abstimmung mit ihr - sind diese in angemessenem Umfang durch das Gehalt abgegolten.

Soweit Überstunden anfallen sollten - nur in Kenntnis der
Geschäftsleitung und in Abstimmung mit ihr - sind diese in
angemessenem Umfang durch das Gehalt abgegolten.

Sowas wischiwaschimäßiges unterschreibt man nicht (aber die Erkenntnis braucht man der AN jetzt sicher nicht mehr zu vermitteln :frowning:

Und nun zum 2. (und letzten) mal die Frage: Wie hoch ist das Stundengehalt (1 x ohne und 1 x mit Überstunden gerechnet)?