Folgender Sachverhalt:
Es wurden zwischen Juli 2011 bis März 2012 monatlich im Schnitt ca. 15-20 Überstunden geleistet.
Ab Juni 2012 waren es dann zwischen 0-5 Überstunden, so dass zwischen Juli 11 bis Sept. 12
insgesamt ca. 150 Überstunden unentgeltlich geleistet wurden, aufgrund der Klausel in AT-Vertrag,
dass mit der geregelten Vergütung die vom Mitarbeiter geleistet Mehrarbeit abgegolten ist.
Das Arbeitszeitkonto war daher zu Beginn eines Monats immer wieder auf „0“. Wie wäre es, wenn nun die
nächsten Wochen bis zur Wirksamkeit (noch ca. 8 Wochen) einer abgegeben Eigenkündigung immer innerhalb der vorgegebenen Kernarbeitszeit gearbeitet werden würde (8.00 - 15.30Uhr) und somit Minusstunden entstehen. Könnte der Arbeitgeber hierfür eine Lohnkürzung durchführen?
Anzumerken ist noch, dass die Höhe des Einkommens garnicht außertariflich hoch ist,
sondern gerade einmal den Lohn gemäß Tarif E7/E8 von maximal E10 entspricht.
Vielen Dank für eine entsprechende Rückmeldung