Überstunden mit Minusstunden verrechnen?

Können Minusstunden mit Überstunden verrechnet werden? Oder ist das nicht rechtens?

Bsp: Arbeitnehmer hat 50 Minusstunden aufgebaut aufgrund von Auftragsmangel. Zu einem späteren Zeitpunkt werden 50 Überstunden angesammelt.

Wäre der AN damit wieder bei ± 0 Stunden? Oder ist eine Verrechnung nicht möglich?

ist möglich, es sei denn Arbeits- oder Tarifvertrag sprechen eine andere Sprache. MfG Peter A. Hoppe

Hallo,
es ist üblich, Minusstunden mit Überstunden („Mehrarbeit“ nennt sich das eigentlich) auszugleichen. Wie genau das geregelt ist, steht im Arbeitsvertrag, dort zum Beispiel unter dem Hinweis, welcher Tarif angewendet wird. Der Tarifvertrag regelt unter anderem, wie mit einem Stundenausgleich verfahren wird.
MfG, bürgerin

Ja, die Minusstunden werden zuerst geleistet, erst dann fallen Mehrarbeitsstunden an. Ausnahmen sind Sonn- und Feiertagsstunden.

Sind denn die „Überstunden“ beim Betriebsrat angemeldet worden? Handelt es sich um einen Vertrag mit 38/40 Wochenstunden?
Wie steht der BR denn zu der Verrechnung?
Gruß
Jeremias

Hallo von Kille100,

„Überstunden“ bzw. „Mehrarbeit“ ja, aber „Minusstunden“ gibt es im Arbeitsrecht eigentlich nicht.
Wenn es zu wenig Arbeitsmöglichkeiten im Betrieb gibt, wäre Kurzarbeit oder kurzzeitige Betriebsruhe angebracht.

Mehrarbeit, oder volktümlich „Überstunden“, sind arbeitsrechtlich zusätzlich angeordnete Arbeitszeit, die vereinbart wird und normalerweise mit Lohnzuschlägen zu bezahlen ist.

Nur im Rahmen von vereinbarter flexibler Arbeitszeit kann es zu einer Ansammlung von Zeitguthaben bzw. Zeitschulden kommen. Hierzu muß es aber vereinbarte Regelungen geben.

Probleme tauchen dann aber auf, wenn bei vereinbarter flexibler Arbeitszeit, zusätzliche Mehrarbeit gefordert wird.

Bei allen möglichen Regelungen ist aber die tägliche Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz von 8 Stunden zu beachten, ausnamsweise 10 Stunden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten im Durchscnitt die 8 Stunden pro Arbeitstag nicht überschritten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Bei uns war es so üblich um sein minus Konto auszugleichen konnten die Stunden verrechnet werden auch flexibel Zeit .

Können Minusstunden mit Überstunden verrechnet werden? Oder
ist das nicht rechtens? ja

Bsp: Arbeitnehmer hat 50 Minusstunden aufgebaut aufgrund von
Auftragsmangel. Zu einem späteren Zeitpunkt werden 50
Überstunden angesammelt.

Wäre der AN damit wieder bei ± 0 Stunden? Oder ist eine
Verrechnung nicht möglich?ja

Hallo,

die Minusstunden müssen ja irgendwie wieder ausgeglichen werden, also muss der Arbeitnehmer irgendwann die 50 Stunden mehr arbeiten. Diese dürfen dann natürlich nicht als Überstunden abgerechnet werden.
Diese Verrechnung kann jedoch nur stattfinden, wenn das Gehalt vorher auf Grund der Minusstunden nicht gekürzt wurde.


ja der AN ist berechtigt die Minusstunden mit den Überstunden zu verrechnen und ist auch gesetzlich rechtens.
lena

Hallo,

im Rahmen eines Zeitarbeitkontos ist es natürlich möglich, Minusstunden wieder mit Gutstunden zu verrechnen.

Der Arbeitgeber hat ja vorher die Stunden auch ausbezahlt und sie dann als Minusstunden vermerkt.

Daher ist es legitim, diese wieder zu verrechnen.

Gruß!

Nick

hallo,

so ein Ausgleich ist möglich!

MfG

G. Maßberg

Wie soll der AN denn sonst die Minusstunden ausgleichen? Es kommt allerdings darauf an, wann die Stunden geleistet werden. Wird die tägliche regelmäßige Arbeitszeit überschritten, dann besteht ggf. Anspruch auf Überstundenzuschläge. Bei uns können diese Zuschläge ausbezahlt oder auch gegen die Minusstunden gerechnet werden. Die Stunden an sich laufen gegen das Minunskonto.

Grundsätzlich können Minusstunden (Fehlzeiten) mit Mehrarbeitszeiten ausgeglichen werden. Man nennt das Vor- und Nacharbeit, die auf einem Stundenkonto angesammelt oder abgebaut werden. In der Regel gilt der Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Wenn diese im Betrieb nicht vorhanden sind, muss man das individuell regeln.
Diese Mehrarbeitsstunden sind keine Überstunden im rechtlichen Sinn (bei Überstunden müssen Zuschläge bezahlt werden).
Viele Grüsse
H.-J. Brockerhoff

Guten Morgen,

soweit ich weiß, ist das Gang und Gäbe, Minusstunden mit geleisteten Überstunden zu verrechnen. Zumindest in meinem Unternehmen ist dies so. Wenn ich mal kürzer arbeite werden meine Überstunden herangezogen. Wie das allerdings rechtlich aussieht, wenn Sie Unterstunden auf Grund von Auftragsmangel angesammelt haben, kann ich leider nicht beantworten.

leider im urlaub