Hallo von Kille100,
„Überstunden“ bzw. „Mehrarbeit“ ja, aber „Minusstunden“ gibt es im Arbeitsrecht eigentlich nicht.
Wenn es zu wenig Arbeitsmöglichkeiten im Betrieb gibt, wäre Kurzarbeit oder kurzzeitige Betriebsruhe angebracht.
Mehrarbeit, oder volktümlich „Überstunden“, sind arbeitsrechtlich zusätzlich angeordnete Arbeitszeit, die vereinbart wird und normalerweise mit Lohnzuschlägen zu bezahlen ist.
Nur im Rahmen von vereinbarter flexibler Arbeitszeit kann es zu einer Ansammlung von Zeitguthaben bzw. Zeitschulden kommen. Hierzu muß es aber vereinbarte Regelungen geben.
Probleme tauchen dann aber auf, wenn bei vereinbarter flexibler Arbeitszeit, zusätzliche Mehrarbeit gefordert wird.
Bei allen möglichen Regelungen ist aber die tägliche Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz von 8 Stunden zu beachten, ausnamsweise 10 Stunden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten im Durchscnitt die 8 Stunden pro Arbeitstag nicht überschritten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Vogt