Hallo Gemeinde,
ich habe heute folgenden Passus in einer Betriebsvereinbarung gelesen.
Die Regelarbeitszeit des Einzelnen ist im Arbeits-, bzw. Anstellungsvertrag geregelt. Mit dem Gehalt ist die gemäß Vertrag vereinbarte Anzahl an Überstunden abgegolten. Diese Zahl ist als Jahresdurchschnittswert zu verstehen. Übersteigen die durchschnittlichen Überstunden pro Jahr diese Zahl nicht, so besteht kein Anspruch auf einen entsprechenden Ausgleich.
Geht man hier von z.b 16 Std im Arbeitsvertrag aus wären das ja im Jahrsdurchschnitt 16 Überstunden.
Wie verhält es sich aber, wenn man erst kürzer im Unternehmen ist? Da lässt sich ja kein Jahresdurchschnitt errechnen. Bzw werden die Überstunden erst nach einem Jahr im Betrieb errechnet?
Find das leicht irritierend. Da mir so eine KLausel bisher nie untergekommen ist.