Überstunden notieren

Habe meinen AG gefragt wie dass mit dem Überstunden geregelt wird…
Überst. werden erst ab 30min aufgeschrieben. Aber wenn mann z.B. 10 min. vor Arbeitsende fertig ist darf man allerdings nicht eher gehen und muss bis zum Ende bleiben. Ich finde das nicht fair da die Toleranz nur einseitig verlangt wird. Dass man sich nat. nicht jede 5min notiert ist klar aber wenn ich z.B. in der Woche Mo. 10min, Di 30min, Mi 0min, Do 20min, Fr. 10min „länger mache“ komme ich auf 70min+.
Kleinvieh macht auch Mist und wenn ich 10min eher gehen möchte muss ich sie mir schließlich auch abziehen.

Wie ist das Gesetzlich geregelt ich konnte im Netz leider keine Antwort auf mein Frage finden.

Hallo Mullemaus2,

bitte auf die Kategorien achten. Im Bereich Arbeitsrecht bin ich nur „Interessierter“.

Dennoch eine kurze Antwort. Ist dies im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten, sind die Überstunden bzw. -minuten mit dem Lohn/Gehalt abgegolten. Sollte keine schriftliche Vereinbarung bestehen ist dies meines Erachtens nicht rechtens. Hier muss ein gegenseitiges Nehmen und Geben herrschen - wenn nicht, muss man sich nicht darauf einlassen. Die Frage wäre natürlich, ob man Lust auf Ärger mit dem Arbeitgeber hat bzw. seinen Job kündigen möchte…

Viele Grüße

Mark

Hallo Mullemaus2,
erst einmal die Frage, ist der AG im AG Verband?
Wenn nicht kann er sich in manchen Sachen außerhalb des Tarifvertrages bewegen.
Überstunden ab 30 Minuten, kenn ich nicht.
Heißt das, Ihr dürft von jeder angefangenen Stunde nur 30 Minutren aufschreiben oder erst ab den ersten 30 Minuten und dann jede viertel Stunde?
Was steht, falls vorhanden im Arbeitsvertrag?
Normal gibt es die viertel Stunden Regelung.
Wenn Man 10 Minurten vor Arbeitsende fertig ist, muß der AG seinen AN nicht gehen lassen, aber er kann es. Dann bekommt man eine vieretel Stunde abgezogen. Wenn der AG aber 10 Minuten vor Ende nichts mehr zu tun hat, er Euch nichjt erlaubt zu gehen, dann könnt Ihr Euch bis zum Ende auf den Hintern setzen und warten.

Gruß
Christian Radtke

Habe meinen AG gefragt wie dass mit dem Überstunden geregelt
wird…
Überst. werden erst ab 30min aufgeschrieben. Aber wenn mann
z.B. 10 min. vor Arbeitsende fertig ist darf man allerdings
nicht eher gehen und muss bis zum Ende bleiben.

Hallo,

Wie ist das Gesetzlich geregelt ich konnte im Netz leider
keine Antwort auf mein Frage finden.

Hallo,

Wie ist das Gesetzlich geregelt ich konnte im Netz leider
keine Antwort auf mein Frage finden.

Das ist im Gesetz sogar sehr klar geregelt, wenn auch in einer etwas antiquierten Sprache, da die entsprechende Vorschrift schon recht alt ist - Paragraph 611 BGB.

Da steht recht klar drin, dass der AN nur die Leistung zu erbringen hat, zu der er sich vertraglich verpflichtet hat, mehr nicht. Wenn der AG also mehr Leistung einfordert, ist klar, dass dieses nur gegen Bezahlung erfolgen kann. Das regelt dann Paragraph 612 BGB.

&Tschuess
Wolfgang

Hallo Mullemaus!

Das ist wieder ein Soll-Kann Bestimmung, normalweise sollte es so sein im gegenseitigen einvernehmen!
Ne richtige Regelung ist meistens intern getroffen!
Aber ganz so kleinlich solltest nicht sein! 10Min. oder so kann man hinnehmen, wenn du 20 Min. länger gemacht hast, find ich kann man auch fragen diese auch dann eher gehen zu können! Sollte automatisch so sein ohne zu fragen!

Siehe hierzu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mehrarbeit#Verg.C3.BCtu…

http://www.pflegeboard.de/35542-ab-wann-ist-eine-ube…

Gruß critter

Hallo, tut mir leid, aber ich habe auch keine Antwort für dich. Das ist nicht meine Expertise.
Vielleicht stellst du die Anfrage mal ins Forum, da bekommt man meistens eine Antwort. Du musst die Frage dann nur allgemein und nicht in „ich-Form“ stellen.

Hi,

Sorry das ich ich mich nicht früher gemeldet habe, aber ich war felsen fest davon überzeigt das ich bereits getan habe, aber deiner Anliegen lag noch als NICHT BEANTWORTET im meiner Profile. Also, hier noch mal.

(ich konnte im Netz leider keine Antwort auf mein Frage finden)

Das lag wahrscheinlich daran das es keine eindeutige Antwort gibt!

Das Bundesarbeitzeitsgestz redet von überstunden als ‚Mehrarbeitsstunden‘. Nun müsse festgelegt, wann fallen Mehrarbeitsstunden an? Hat mann einer Monats od. Jahres Arbeitszeitkonto wie bei Auto Industrie, oder hat mann einer Wochen Arbeitsstuden wie ich 38.5 Std die woche.

Die zusätzliche Frage bei dir ist auch die Zeiterfassung. Wie?

Wenn mann vorher fertig ist, aber bleiben müss, dann gehe ich davon aus das mann dann rumsitzt untätig. Wenn das die fall ist, dann Gut, mann hat für 10 min rumsitzten gehalt erhalten. Wenn mann Andere tätigkeiten nach geht, dann das ist das die gute Recht von deiner AG.

Zeit das mann mehr arbeitet sollte zusammengerechnet werden, und verglichen gegen die Vertragliche Arbeitszeit. Jetzt kommt es drauf was bei dir steht und wie die zeit erfasst wird.

Wenn es keiner Steppeluhr gibt als beweiss, solltest du Selber buch führen und lasse die end zeit gegen unterzeichen von abteilungsleiter/pfortner oder vetrauenswürdige arbeitskollege. Alle ‚extra‘ minuten zusammenrechnen und am ende des Monats deinen Chef vorlegen um die bitte um freizeitausgleich oder auszahlung.

Das gesetz schreibt vor, das Freizeitausgleich hat vorrang vor auszahlung!

Wenn das nicht hilft, melde dich bei mir.

Arbeits Festnezt Nummer: 08321 26684 frag nach den Personalrats mitglied und Gewerkschaftler ‚Hr Wood‘.

Alles Klar?

JAson.

sorry war/ bin einige Zeit nicht im Land.

Grüße

Auf jeden Fall aufschreiben und abzeichnen lassen.

Allerdings wenn es keine angeordneten Übersunden sind, ist es perönliches Pech.