Hi,
Sorry das ich ich mich nicht früher gemeldet habe, aber ich war felsen fest davon überzeigt das ich bereits getan habe, aber deiner Anliegen lag noch als NICHT BEANTWORTET im meiner Profile. Also, hier noch mal.
(ich konnte im Netz leider keine Antwort auf mein Frage finden)
Das lag wahrscheinlich daran das es keine eindeutige Antwort gibt!
Das Bundesarbeitzeitsgestz redet von überstunden als ‚Mehrarbeitsstunden‘. Nun müsse festgelegt, wann fallen Mehrarbeitsstunden an? Hat mann einer Monats od. Jahres Arbeitszeitkonto wie bei Auto Industrie, oder hat mann einer Wochen Arbeitsstuden wie ich 38.5 Std die woche.
Die zusätzliche Frage bei dir ist auch die Zeiterfassung. Wie?
Wenn mann vorher fertig ist, aber bleiben müss, dann gehe ich davon aus das mann dann rumsitzt untätig. Wenn das die fall ist, dann Gut, mann hat für 10 min rumsitzten gehalt erhalten. Wenn mann Andere tätigkeiten nach geht, dann das ist das die gute Recht von deiner AG.
Zeit das mann mehr arbeitet sollte zusammengerechnet werden, und verglichen gegen die Vertragliche Arbeitszeit. Jetzt kommt es drauf was bei dir steht und wie die zeit erfasst wird.
Wenn es keiner Steppeluhr gibt als beweiss, solltest du Selber buch führen und lasse die end zeit gegen unterzeichen von abteilungsleiter/pfortner oder vetrauenswürdige arbeitskollege. Alle ‚extra‘ minuten zusammenrechnen und am ende des Monats deinen Chef vorlegen um die bitte um freizeitausgleich oder auszahlung.
Das gesetz schreibt vor, das Freizeitausgleich hat vorrang vor auszahlung!
Wenn das nicht hilft, melde dich bei mir.
Arbeits Festnezt Nummer: 08321 26684 frag nach den Personalrats mitglied und Gewerkschaftler ‚Hr Wood‘.
Alles Klar?
JAson.