Hallo Paul,
ja der Arbeitgeber müsste aufzeigen, dass du evtl. nicht geeignet bist.
Er muss auch deine abgeleisteten Stunden ordentlich ausweisen, wenn das Arbeitsgericht dies sehen wollte.
Für den Fall, dass du Querolieren wolltest, würdest du
bestimmt Recht vom Arbeitsgericht bekommen.
Für dich gilt in diesem Fall die gestzliche Praktikumsvertragsregelung, die es auch in allen anderen Bereichen gibt. ( Keine Ausnahme in Überstunden)
Arbeitszeit ist auf jedenfall einzuhalten, aber nicht
Überstunden im Praktikum, dort wird so etwas schwer geahndet, weil Praktikas meistens von Minderjährigen ausgeführt werden.
In deinem speziellen Fall, weiss ich dein Alter nicht.
Für Schutzbefohlende unter 18 Jahren gelten besondere Regelungen!!!
Hier habe ich dir noch ein Paar Tipps angeführt, wo du dich selbst auch noch einmal erkundigen kannst, falls es dort ( Krankenhaus) noch Schwierigkeiten geben sollte.
Viel ERfolg für deine Ausbildung wünsche ich dir.
Liebe Grüsse von Andrea
Praktikumsvertrag
Wichtig für den Erfolg ist auch die Dauer des
Praktikums. Je länger du in einem Betrieb mitläufst,
desto höher ist die Gefahr, dass du fest
in den Betriebsablauf integriert wirst und du
nichts mehr dazulernst. Am Ende arbeitest du
ganz regulär mit, ohne allerdings eine angemessene
Bezahlung zu erhalten – und hast
dafür vielleicht noch ein Semester sausen lassen
oder auf einen einträglichen Nebenjob (der
sich im Lebenslauf genauso gut macht wie ein
Praktikum) verzichtet. Darum gilt – besonders
bei freiwilligen und Vollzeitpraktika: Spätestens
nach drei Monaten sollte Schluss sein,
dann reicht auch die vorlesungsfreie Zeit für
ein Praktikum.
Praktikumsvertraginhalte:
Ein Praktikumsvertrag sollte mindestens enthalten:
• Name und Anschrift der Vertragsparteien
• Beginn und Dauer des Praktikumsverhältnisses
• Ort des Praktikums
• Beschreibung des Praktikums
• Höhe und Zusammensetzung der Vergütung
• Arbeitszeiten
• Dauer des Urlaubs
• Kündigungsfristen
• einen allgemeinen Hinweis auf Tarifverträge,
Betriebs- und Dienstvereinbarungen, die auf
das Praktikumsverhältnis anzuwenden sind.
Gut wären auch ein paar Worte dazu, wie man
sich im Krankheitsfall zu verhalten hat und ob
ein einfaches oder qualifi ziertes Praktikumszeugnis
ausgestellt werden soll.
Auch als Praktikantin bzw. als Praktikant
musst du von irgendetwas dein Essen und
deine Miete bezahlen. Zwar handelt es sich
bei einem Praktikum in erster Linie um ein
Lernverhältnis, trotzdem ist eine angemessene
Vergütung angebracht – die kriegen schließlich
auch Auszubildende in der Berufsausbildung.
Und mal ehrlich: In den meisten Fällen arbeitet
die Praktikantin bzw. der Praktikant mit, nimmt
den Kolleginnen und Kollegen Arbeit ab – das
kann auch bezahlt werden.
Leider gibt es bisher keine allgemeinverbindlichen
Regelungen für die Vergütung von Praktika,
und nur in wenigen Betrieben und einigen
Tarifverträgen ist diese klar geregelt. Dennoch
solltest du dir des Wertes deiner Arbeit bewusst
sein und nicht als Bittstellerin bzw. als
Bittsteller auftreten – ein paar Euro kann fast
jeder Arbeitgeber zahlen. Und die Summe gehört
natürlich auch in den Praktikumsvertrag.
− und nun? Tipps rund um das Praktikum
Beratungsstelle für ein „ Faires Praktikum“: Außerdem kann dir das gewerkschaftliche Campus
Offi ce oder HiB an deiner Hochschule weiterhelfen
(Adressen und Beratungszeiten auf
http://www.dgb-jugend.de/studium/beratung
_vor_ort).
Kündigung:
Wenn das Praktikum nicht wie gewünscht
verläuft, stellt sich die Frage nach einer vorzeitigen
Beendigung des Praktikums, doch: Wie
kannst du es beenden? Darfst du kündigen?
Kannst du gekündigt werden?
Die rechtliche Situation sieht folgendermaßen
aus: Grundsätzlich endet das Praktikum erst,
wenn die vereinbarte Praktikumszeit abgelaufen
ist. Wenn es vorher beendet werden soll,
gibt es drei Möglichkeiten:
- Aufhebungsvertrag: Du schließt mit der
Praktikumsgeberin/dem Praktikumsgeber
einen Vertrag, mit dem ihr das Praktikumsverhältnis
übereinstimmend beendet. Das
geht auch mündlich – aber auch hier ist
schriftlich besser. Ein, zwei Sätze genügen.
- Fristlose Kündigung: Es liegt ein wichtiger
Grund vor, der es dir oder der Praktikumsgeberin/
dem Praktikumsgeber unzumutbar
macht, das Praktikumsverhältnis fortzuführen.
Ein solcher Grund könnte mangelnde
Vertragserfüllung durch dich oder die Praktikumsgeberin/
den Praktikumsgeber sein.
- Ordentliche Kündigung: Befristete Verträge
kannst du nur dann ordentlich kündigen,
wenn du diese Möglichkeit vertraglich vereinbart
hast oder ein Tarifvertrag dies vorsieht.
Während freiwillige Praktika bei einer Kündigung
wie normale Arbeitsverhältnisse behandelt
werden, bist du bei Pfl ichtpraktika an die
Studienordnung gebunden. Die Möglichkeit
einer ordentlichen Kündigung wirst du deshalb
meist nicht vereinbaren können. Wer ein
Pfl ichtpraktikum beenden will, sollte dies mit
dem Praktikumsamt oder Studiensekretariat
der Hochschule absprechen
Vorpraktika sind Praktika, die vor dem Studium
absolviert werden, um überhaupt studieren zu
dürfen. Diese Praktika müssen ausdrücklich
von der Studienordnung gefordert werden.
Nachpraktika sind Praktika, die für die Erlangung
des akademischen Grades/Hochschulabschlusses
zwingend vorausgesetzt werden und
erst nach erfolgreichem Besuch aller Lehrveranstaltungen
etc. erbracht werden sollen.
Sozialversicherungspfl icht
Pfl ichtpraktika vor und nach dem Studium haben
einen besonderen Status. Wenn ein Praktikumsentgelt
gezahlt wird, müssen daraus
Beiträge in alle Sozialversicherungszweige
(Renten-, Kranken-, Pfl ege- und Arbeitslosenversicherung)
entrichtet werden. Die Ausnahmeregelungen
für kurzfristige Beschäftigungen
und Minijobs und die Sozialversicherungsfreiheit
für Studierende gelten nicht. Allerdings
muss der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge
allein zahlen, wenn du höchstens 325
Euro brutto erhältst. Bei höherem Einkommen
(über 360 Euro pro Monat) kann die kostenlose
Mitversicherung in der Familienversicherung
der gesetzlichen Krankenkassen wegfallen.
Wird kein Praktikumsentgelt gezahlt, muss der
Arbeitgeber einen Mindestbeitrag zur Rentenund
Arbeitslosenversicherung allein entrichten.
In der Krankenversicherung kann die kostenlose
Familienversicherung weiter in Anspruch
genommen werden. Wer nicht familienversichert
ist, muss sich zu den Konditionen der
studentischen Krankenversicherung auf eigene
Kosten als Praktikantin/als Praktikant kranken und
pflegeversichern.
In Sonderfällen kann bei einem Pflichtpraktikum
nach dem Studium trotz Entgeltzahlung
Versicherungsfreiheit bestehen, z.B. wenn
Juristinnen und Juristen im Referendariat den
Beamtenstatus erhalten.
Arbeitsrecht
Diese Praktika gelten als ganz normale Beschäftigungsverhältnisse.
Die Praktikantin/der
Praktikant hat also Anspruch auf Urlaub und
alle anderen allgemeinen Rechte von Arbeitnehmer/
innen. Wenn ein Praktikumsentgelt
gezahlt wird, besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung
bei Krankheit und während des Urlaubs.
Weitere Einkommensgrenzen
Im Vor- und Nachpraktikum besteht in der Regel
auch ein Anspruch auf Kindergeld. Wird ein
Praktikumsentgelt gezahlt, gilt dieses u.a. bei
der Einkommensteuer, bei der (Halb-)Waisenrente,
beim Wohngeld und ggf. beim ALG II als
Einkommen. Beachte also die dort geltenden
Einkommensgrenzen. Wenn dir für das Vorpraktikum
Leistungen nach dem BAföG bewilligt
wurden, wird das Praktikumsentgelt auch
hier 1:1 auf die BAföG-Zahlungen angerechnet,
der Freibetrag für Einkünfte aus Erwerbsarbeit
etc. gilt hier nicht.
Lediglich Pauschbetrag für Arbeitnehmer/innen,
„Sozialpauschale“ und gezahlte Steuern
werden bei der Berechnung des anzurechnenden
Einkommens berücksichtigt.
Pfl ichtpraktikum vor und nach dem Studium
Mehr zum Thema fi ndest du unter
www.dgb-jugend.de/studium
Was tun, wenn nur Praktika und keine
festen Stellen angeboten werden?
Sie heißen Praktikantinnen und Praktikanten,
arbeiten aber voll im Unternehmen mit. Sie
tun für den Berufseinstieg alles und landen
dennoch nur in prekären Arbeitsverhältnissen.
Immer mehr Absolventinnen und Absolventen
stecken in „Praktikumskarrieren“ fest und
schuften als Hochqualifi zierte zum Nulltarif.
Um diesen Missbrauch einzuschränken, hat
die DGB-Jugend einen Leitfaden für ein faires
Praktikum erstellt. Er soll Unternehmen, Studierenden,
Absolventinnen und Absolventen
als Orientierung dienen.