Überstunden ohne Ausgleich

Hallo Tanit

Du bist nicht der erste und auch nicht der letzte, der seine rechtlich völlig abstrusen Aussagen damit versucht zu retten, daß er besonders realitätsnah sei.

Für Dich aber gerne noch einmal ausführlicher:

Die Aussage, „Nicht hinnehmen hiesse erstmal Vertrag nicht zu unterschreiben.“ ist rechtlich abstruser Blödsinn. Eine unwirksame Vereinbarung kann man auch unterschreiben, wenn man damit nicht einverstanden ist. Das hat nichts damit zu tun, wie nah Du an der Realität bist, sondern damit, daß Du einfach einen falschen Hinweis gegeben hast. Und bevor Du das runterspielst, so sei beispielhaft auf eine unwirksame Befristungsverlängerung hingewiesen. Sollte der AN diese nicht unterschreiben, lässt der AG den (noch wirksamen) aktuellen befristeten AV einfach auslaufen. Es spricht aber nichts dagegen, die Befristung nicht hinnehmen zu wollen und den Vertrag trotzdem zu unterschreiben.

Auch der Hinweis auf die Wochenendüberstunden ist Quatsch. Wenn einzelvertraglich Mo-Fr als Arbeitstage vereinbart sind, kann der BR zustimmen soviel er lustig ist. Der AN ist dennoch nicht zur Arbeitsleistung an den Wochenendtagen verpflichtet.

Eine GBV abzuschließen, die eine Anzahl von Überstunden als im Gehalt mit abgegolten vorsieht, zeugt nicht von Realitätsnähe oder „Pro-Arbeitnehmer“-Denken sondern von dringendem Schulungsbedarf, Gehirnamputation und schlechter BR-Arbeit.

Und „weil der AN nicht will“ aus Prinzip Überstundenanordnungen abzulehnen spricht nicht von weitsichtiger BR-Arbeit, denn ist durchaus denkbar, daß eine betriebliche Notwendigkeit dahinter steckt und auch ein AN mal zu seinem Glück gezwungen werden muß.

Insofern zeigt sich sehr schnell, daß einer von uns beiden den Sinn eines BR tatsächlich nicht verstanden hat. Wir sind nur unterschiedlicher Ansicht darüber, wer von uns beiden das ist.

Gruß,
LeoLo

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Hi…Tanit@

In der Hoffnung das mein „Stammtischproletenhirn“ dich richtig
verstanden hat, bedanke ich mich für die Unterstützung; wollte ich
doch nur eine einfache Antwort auf eine einfache Frage und mit einem
Satz ein bischen Frust loswerden.

Danke und liebe Grüsse

Rudidudi

Tag,

In der Hoffnung das mein „Stammtischproletenhirn“

ääääh. ja.

dich richtig
verstanden hat, bedanke ich mich für die Unterstützung; wollte
ich
doch nur eine einfache Antwort auf eine einfache Frage und mit
einem
Satz ein bischen Frust loswerden.

Ich wüsste nicht, warum ich „meinen Senf“ dazu geben sollte wenn ich sowas nicht selbst schon erlebt hätte. Einfach ins GEsetzbuch gucken, da stehts halt eben auch. Aber ich dachte, dass meine Anmerkungen auch ein bisschen auf worst case Situationen sensibilisieren.
Also, Vertrag ist Vertrag und wenn das eben da so drin steht muss man den Vertrag erstmal prüfen. Wenn er SO unterschrieben ist, dann gilt er erstmal. HAbe ich (tatsächlich) selbst erlebt und sass in einer noch verzwickteren Lage dadurch.

However, ich wünche Dir viel Erfolg, dass sich alles zum Guten wendet und einen schönen Abend am Stammtisch :smile:

Grüsse Tanit

Hi zusammen,

Du bist nicht der erste und auch nicht der letzte, der seine
rechtlich völlig abstrusen Aussagen damit versucht zu retten,
daß er besonders realitätsnah sei.

das kann ich nicht so gut beurteilen, ich mache auch anderes ausser hier rumzusurfen. Aber zur Aufklärung: ich glaube da gibts jetzt auch ein paar Missverständnisse:

Für Dich aber gerne noch einmal ausführlicher:

Habe zwar nicht darum gebeten, aber wenn die ZEit nicht anders nutzbar ist…

Die Aussage, „Nicht hinnehmen hiesse erstmal Vertrag nicht zu
unterschreiben.“ ist rechtlich abstruser Blödsinn.

Doch natürlich. Wenn ich bei einem AG anfange zu arbeiten und seinen Vertrag unterschreibe heisst es erstmal, dass er gültig ist. ICh kann ihn ja wohl kaum unterschreiben und dann sagen „ja sorry, aber auf ne 40 Stunden Woche habe ich keine Lust, ich mach nur 36“ oder sowas in der Art. Unterschrift = Einverständnis.

Eine
unwirksame Vereinbarung kann man auch unterschreiben, wenn man
damit nicht einverstanden ist. Das hat nichts damit zu tun,
wie nah Du an der Realität bist, sondern damit, daß Du einfach
einen falschen Hinweis gegeben hast.

Vereinbarung? Ich spreche ja davon, was im Vertrag steht und was nicht. Oder was eben gesamtbetrieblich vereinbart ist. Klar kann eine Vereinbarung unwirksam sein, ist ja gar nicht das Thema. Zusatzvereinbarung ist ja etwas anderes als eine vertragliche Regelung.

Und bevor Du das
runterspielst, so sei beispielhaft auf eine unwirksame
Befristungsverlängerung hingewiesen.
Sollte der AN diese nicht
unterschreiben, lässt der AG den (noch wirksamen) aktuellen
befristeten AV einfach auslaufen. Es spricht aber nichts
dagegen, die Befristung nicht hinnehmen zu wollen und den
Vertrag trotzdem zu unterschreiben.

Befristung? Es geht hier um Überstunden dachte ich… Ab hier komme ich leider nicht mehr mit.

Auch der Hinweis auf die Wochenendüberstunden ist Quatsch.
Wenn einzelvertraglich Mo-Fr als Arbeitstage vereinbart sind,
kann der BR zustimmen soviel er lustig ist. Der AN ist dennoch
nicht zur Arbeitsleistung an den Wochenendtagen verpflichtet.

Ja eben, SAGE ICH DOCH! :smile: Verpflichtet ist der AN nie. Wenn es halt Arbeit ist, die NUR am WE gemacht werden kann liegt es eben im Auge des Betrachters, ob man es machen möchte oder nicht. Dafür gibt es ja Überstunden- und Wochenendzuschläge, Ausgleichstage etc.
Ich habe lediglich gesagt, dass der BR die Möglichkeit HÄTTE, den Antrag abzulehnen.

Eine GBV abzuschließen, die eine Anzahl von Überstunden als im
Gehalt mit abgegolten vorsieht, zeugt nicht von Realitätsnähe
oder „Pro-Arbeitnehmer“-Denken sondern von dringendem
Schulungsbedarf, Gehirnamputation und schlechter BR-Arbeit.

Tja, wem sagst Du das. Gern würde ich Dir eben mal eine solche zeigen… Da existiert eine Tabelle mit „Grenzbeträgen“ als Einkommen und jeweils ein zugehöriger Wert, wieviele Überstunden im Gehalt abgegolten sind. z.B. ab 5.000 Euro = 10 Stunden im Monat, ab 5.500 = 11 Stunden und so weiter. Ist auch eine Form der Kosteneinsparung. Und wie willst Du Dich dagegen wehren?

Und „weil der AN nicht will“ aus Prinzip
Überstundenanordnungen abzulehnen spricht nicht von
weitsichtiger BR-Arbeit, denn ist durchaus denkbar, daß eine
betriebliche Notwendigkeit dahinter steckt und auch ein AN mal
zu seinem Glück gezwungen werden muß.

Genau, sehe ich auch so. Nur wenn der AN z.B. regelmässig zu Wochenendarbeit gezwungen wird und keinen Ausgleich dafür bekommt, KÖNNTE der BR NOTFALLS zu diesem MIttel greifen, so ist das doch nur gemeint um die theoretischen Möglichkeiten des BR aufzuzeigen.
Und man glaubt es kaum: Das ist tatsächlich ein Beispiel aus der Realität. SItuation: Mitarbeiter sollten um 50% reduziert werden, sollten aber Wochenendarbeit und Rufbereitschaften leisten bis zum Umfallen. BR hat abgelehnt. Klingt plausibel und nicht hirnamputiert finde ich.

Insofern zeigt sich sehr schnell, daß einer von uns beiden den
Sinn eines BR tatsächlich nicht verstanden hat. Wir sind nur
unterschiedlicher Ansicht darüber, wer von uns beiden das ist.

Ich bin kein sonderlicher Fan von BR Arbeit. Am Ende ziehen sie immer den Kürzeren. Dennoch ist er da, um „ein offenes Ohr“ für die MItarbeiter zu haben und muss sehrwohl in diversen Angelegenheiten unbedingt befragt werden. So auch bei Wochenendarbeit. Ich denke, wir kennen beide den SInn von BR und müssen hier nicht so lächerlich kommunizieren. Es sollte viel nehr ein „Miteinander Erörtern“ sein als ein „gegeneinander blödsinnige KOmmentare abgeben“.

PS: Im Arbeitsgesetzt steht, dass für einen Sonntag als Arbeitstag innerhalb zwei Wochen ein Ausgleichstag gewährt werden muss. Jetzt auch wieder aus der Realität: Dieser Ausgleichstag kann ein Samstag sein! Auch wenn vertraglich Arbeitszeit von MO-FR geregelt ist. DAnn ist es halt, dass der Arbeitgeber dir an genau DIESEM Samstag auf keinen Fall Arbeit aufdrücken darf.
Tatsächlich geschehen, ob ihr es glaubt oder nicht.

Gruß,
LeoLo

Grüsse,
Tanit

LOL

Also, Vertrag ist Vertrag und wenn das eben da so drin steht
muss man den Vertrag erstmal prüfen. Wenn er SO unterschrieben
ist, dann gilt er erstmal.

LOL

Meine Güte, das ist so lächerlich
Bitte, bitte, noch mehr solcher Zitate, damit auch wirklich jeder weiß, wie „wertvoll“ deine Beiträge hier sind!

Oweiah! (owt)
Zuviel Unsinn zum Kommentieren…

Hi

Ich wüsste nicht, warum ich „meinen Senf“ dazu geben sollte
wenn ich sowas nicht selbst schon erlebt hätte.

Es gibt auch Leute, die schwören, regelmäßig UFOs gesehen zu haben…

Einfach ins GEsetzbuch gucken, da stehts halt eben auch.

Ah ja - und in welches genau?

Also, Vertrag ist Vertrag und wenn das eben da so drin steht
muss man den Vertrag erstmal prüfen. Wenn er SO unterschrieben
ist, dann gilt er erstmal.

Meine Güte, schreibst Du einen Schwachsinn.
Nicht, dass Du damit etwas anfangen könntest, aber für alle, die es mal nachschlagen wollen, schmeiß ich „Teilnichtigkeit“ in den Raum.

HAbe ich (tatsächlich) selbst
erlebt

Es gibt auch Leute, die schwören, regelmäßig UFOs gesehen zu haben…

Kopfschüttelnd
Guido

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Welcome Back! *freu* (o.T.)
Hallo,

Guido

Ohne Dich hat mir was gefehlt!
Gruß
[EDIT: Name auf Wunsch entfernt]

Danke (o.T.)
Hi!

Ohne Dich hat mir was gefehlt!

Find ich gut :smile:

Ich war nur „körperlich“ abwesend und habe meinen Sklaven Kollegen immer zum Antworten genötigt.
Er hat dann heute gemeutert mir dann heute gesagt, dass ich gefälligst selbst wieder aktiv werden soll ich doch bitte selbst wieder schreibe.

Und bei den ganzen „tollen“ (neuen) Beiträgen hier… - irgendwie liegt mir der Laden doch am Herz.

So aktiv wie vorher werde ich vermutlich jedoch nicht sein.

VG
Guido

Hi Guido

Warum der Namenswechsel? Neustart? Alte Kriegsbeile eingegraben lassen? ;o)

Gruß,
LeoLo

Hi!

Warum der Namenswechsel? Neustart?

Naja, „Guido“ und „Guido.“ hat irgendein Typ, der sich zwischenzeitlich abgemeldet hat, blockiert…

Alte Kriegsbeile
eingegraben lassen? ;o)

Och :smile:

VG
Guido