Hi zusammen,
Du bist nicht der erste und auch nicht der letzte, der seine
rechtlich völlig abstrusen Aussagen damit versucht zu retten,
daß er besonders realitätsnah sei.
das kann ich nicht so gut beurteilen, ich mache auch anderes ausser hier rumzusurfen. Aber zur Aufklärung: ich glaube da gibts jetzt auch ein paar Missverständnisse:
Für Dich aber gerne noch einmal ausführlicher:
Habe zwar nicht darum gebeten, aber wenn die ZEit nicht anders nutzbar ist…
Die Aussage, „Nicht hinnehmen hiesse erstmal Vertrag nicht zu
unterschreiben.“ ist rechtlich abstruser Blödsinn.
Doch natürlich. Wenn ich bei einem AG anfange zu arbeiten und seinen Vertrag unterschreibe heisst es erstmal, dass er gültig ist. ICh kann ihn ja wohl kaum unterschreiben und dann sagen „ja sorry, aber auf ne 40 Stunden Woche habe ich keine Lust, ich mach nur 36“ oder sowas in der Art. Unterschrift = Einverständnis.
Eine
unwirksame Vereinbarung kann man auch unterschreiben, wenn man
damit nicht einverstanden ist. Das hat nichts damit zu tun,
wie nah Du an der Realität bist, sondern damit, daß Du einfach
einen falschen Hinweis gegeben hast.
Vereinbarung? Ich spreche ja davon, was im Vertrag steht und was nicht. Oder was eben gesamtbetrieblich vereinbart ist. Klar kann eine Vereinbarung unwirksam sein, ist ja gar nicht das Thema. Zusatzvereinbarung ist ja etwas anderes als eine vertragliche Regelung.
Und bevor Du das
runterspielst, so sei beispielhaft auf eine unwirksame
Befristungsverlängerung hingewiesen.
Sollte der AN diese nicht
unterschreiben, lässt der AG den (noch wirksamen) aktuellen
befristeten AV einfach auslaufen. Es spricht aber nichts
dagegen, die Befristung nicht hinnehmen zu wollen und den
Vertrag trotzdem zu unterschreiben.
Befristung? Es geht hier um Überstunden dachte ich… Ab hier komme ich leider nicht mehr mit.
Auch der Hinweis auf die Wochenendüberstunden ist Quatsch.
Wenn einzelvertraglich Mo-Fr als Arbeitstage vereinbart sind,
kann der BR zustimmen soviel er lustig ist. Der AN ist dennoch
nicht zur Arbeitsleistung an den Wochenendtagen verpflichtet.
Ja eben, SAGE ICH DOCH!
Verpflichtet ist der AN nie. Wenn es halt Arbeit ist, die NUR am WE gemacht werden kann liegt es eben im Auge des Betrachters, ob man es machen möchte oder nicht. Dafür gibt es ja Überstunden- und Wochenendzuschläge, Ausgleichstage etc.
Ich habe lediglich gesagt, dass der BR die Möglichkeit HÄTTE, den Antrag abzulehnen.
Eine GBV abzuschließen, die eine Anzahl von Überstunden als im
Gehalt mit abgegolten vorsieht, zeugt nicht von Realitätsnähe
oder „Pro-Arbeitnehmer“-Denken sondern von dringendem
Schulungsbedarf, Gehirnamputation und schlechter BR-Arbeit.
Tja, wem sagst Du das. Gern würde ich Dir eben mal eine solche zeigen… Da existiert eine Tabelle mit „Grenzbeträgen“ als Einkommen und jeweils ein zugehöriger Wert, wieviele Überstunden im Gehalt abgegolten sind. z.B. ab 5.000 Euro = 10 Stunden im Monat, ab 5.500 = 11 Stunden und so weiter. Ist auch eine Form der Kosteneinsparung. Und wie willst Du Dich dagegen wehren?
Und „weil der AN nicht will“ aus Prinzip
Überstundenanordnungen abzulehnen spricht nicht von
weitsichtiger BR-Arbeit, denn ist durchaus denkbar, daß eine
betriebliche Notwendigkeit dahinter steckt und auch ein AN mal
zu seinem Glück gezwungen werden muß.
Genau, sehe ich auch so. Nur wenn der AN z.B. regelmässig zu Wochenendarbeit gezwungen wird und keinen Ausgleich dafür bekommt, KÖNNTE der BR NOTFALLS zu diesem MIttel greifen, so ist das doch nur gemeint um die theoretischen Möglichkeiten des BR aufzuzeigen.
Und man glaubt es kaum: Das ist tatsächlich ein Beispiel aus der Realität. SItuation: Mitarbeiter sollten um 50% reduziert werden, sollten aber Wochenendarbeit und Rufbereitschaften leisten bis zum Umfallen. BR hat abgelehnt. Klingt plausibel und nicht hirnamputiert finde ich.
Insofern zeigt sich sehr schnell, daß einer von uns beiden den
Sinn eines BR tatsächlich nicht verstanden hat. Wir sind nur
unterschiedlicher Ansicht darüber, wer von uns beiden das ist.
Ich bin kein sonderlicher Fan von BR Arbeit. Am Ende ziehen sie immer den Kürzeren. Dennoch ist er da, um „ein offenes Ohr“ für die MItarbeiter zu haben und muss sehrwohl in diversen Angelegenheiten unbedingt befragt werden. So auch bei Wochenendarbeit. Ich denke, wir kennen beide den SInn von BR und müssen hier nicht so lächerlich kommunizieren. Es sollte viel nehr ein „Miteinander Erörtern“ sein als ein „gegeneinander blödsinnige KOmmentare abgeben“.
PS: Im Arbeitsgesetzt steht, dass für einen Sonntag als Arbeitstag innerhalb zwei Wochen ein Ausgleichstag gewährt werden muss. Jetzt auch wieder aus der Realität: Dieser Ausgleichstag kann ein Samstag sein! Auch wenn vertraglich Arbeitszeit von MO-FR geregelt ist. DAnn ist es halt, dass der Arbeitgeber dir an genau DIESEM Samstag auf keinen Fall Arbeit aufdrücken darf.
Tatsächlich geschehen, ob ihr es glaubt oder nicht.
Gruß,
LeoLo
Grüsse,
Tanit