Überstunden ohne Ausgleich

Hallo zusammen

In einem Arbeitsvertrag steht u.a.

„Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf Anordnung der Firma
Mehrarbeits- und Überstunden bis zu 30 Stunden pro Monat zu leisten.
Die Firma zahlt ab der 11.Stunde angeordnete und geleistete Überstunde
oder Mehrarbeitsstunde oder schreibt diese einem Zeitkonto gut.“

Die Frage ist: Muss der AN 10 Stunden im Monat ohne Bezahlung oder
Ausgleich hinnehmen? Es handelt sich dabei um Samstagsarbeit von je
3,5 Stunden (3x3,5=10,5) bei der eine Wegstrecke von je 30Km mit dem PKW hinzukommt,die auch nicht vergütet werden.

LG Rudidudi

Beiträge in dem Forum stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor ihr aufgrund von Informationen in diesem Brett handelt, solltet ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.

Hallo

Die Frage ist: Muss der AN 10 Stunden im Monat ohne Bezahlung
oder Ausgleich hinnehmen?

Nein. Allerdings wird er sich dieses Recht wohl erstreiten müssen.

Gruß,
LeoLo

Dankeschön für die Antwort

Er hatte sich schon sowas gedacht.
In der heutigen Zeit wo HartzIV lukrativer ist als Arbeit ist es eigentlich nicht zu verstehen das Ags ihre Ans so behandeln.

LG Rudidudi

1 „Gefällt mir“

Hallo

In der heutigen Zeit wo HartzIV lukrativer ist als Arbeit

Naja, dieser Satz ist nun auch nicht von differenziertem Denken geprägt…

Gruß,
LeoLo

2 „Gefällt mir“

Was ist unter differenziertem Denken zu verstehen?

Wenn ein Ehepaar ohne Kinder € 1015,- Hartz IV bekommt
und der selbe Partner bei qualifizierter Arbeit (TV _Technik)
€ 1270,- - € 90,- Benzingeld also netto 1180,- abzgl. GEZ usw.usw.(alles wurde vorher von HIV bezahlt)verdient,was bleibt denn da übrig, was muss hier noch differenziert werden?
Inwiefern ist da Arbeit noch lukrativ zumal, Hartz IV noch angehoben
werden soll.

LG Rudidudi

1 „Gefällt mir“

gebetsmühlenartig
Hallo

Was ist unter differenziertem Denken zu verstehen?

Zumindest nicht das, was Du jetzt als nächstes schreibst…

Wenn ein Ehepaar ohne Kinder € 1015,- Hartz IV bekommt
und der selbe Partner bei qualifizierter Arbeit (TV _Technik)
€ 1270,- - € 90,- Benzingeld also netto 1180,- abzgl. GEZ
usw.usw.(alles wurde vorher von HIV bezahlt)verdient,was
bleibt denn da übrig, was muss hier noch differenziert werden?
Inwiefern ist da Arbeit noch lukrativ zumal, Hartz IV noch
angehoben werden soll.

Da kommt man kaum hinterher mit dem Korrigieren… Also erst einmal bzgl der Begrifflichkeiten: Man bekommt man kein Hartz IV sondern ALG 2. Und es ist daher auch niemand „HIV“, weder positiv noch negativ. Dann soll ALG 2 nicht „angehoben“ werden, sondern die Gedanken sind durchaus diffizler ( http://news.de.msn.com/politik/politik.aspx?cp-docum… ). Dann wird auch nicht „alles von HIV bezahlt“ (was verbirgt sich denn hinter „usw.usw.“?).

Deine Formulierungen sind polemisch und sonst am Stammtisch oder bei schlecht informierten oder dämlichen (oder beides) Journalisten / Politiker zu hören.

Sobald das Nettoeinkommen in die Nähe der Bedürftigkeit kommt, sind Leistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag (bei Familien mit Kindern) oder ggf aufstockendes ALG 2 möglich. Also: Egal, wie man es rechnet,
Gebetsmühle ein es ist rechnerisch unmöglich, sozialversicherungspflichtig beschäftigt weniger Geld zur Verfügung zu haben, als im reinen ALG 2 - Bezug.
Gebetsmühle aus
Die von Dir beispielhaft gemachten Daten sind grenzwertig. Im groben Überschlag komme ich auf einen geringen Aufstockungsbetrag (pimaldaumen ab 25 Euro aufwärts), aber das müsste man im Detail prüfen (weitere berufliche Aufwendungen, Versicherungen, Wohnungsgröße, usw). Da wäre imho als erstes ein Antrag auf Wohngeld zu versuchen.

Dabei betrachten wir bis hierhin übrigens nur den rein pekuniären Aspekt und lassen die Diskussion über Ausgrenzung, Selbstachtung, Zufriedenheit, Rentenbeiträge etc mal außen vor.

Wir können sicher festhalten, daß nicht alles Gold ist, was glänzt und daß sich viele hart arbeitende AN oft auch zurecht fragen, ob die Dinge sozialrechtlich noch im Gleichgewicht sind. Ich bin ganz bestimmt kein Verfechter der Theorie, daß in unserem Sozialstaat alles richtig läuft und ALG 2 einfach „suppi“ ist. Aber es gibt eben immer mehrere Betrachtungsweisen. Und daher: Bei aller kontroversen Diskussion um Leistungsmißbrauch, Lohndumping, Bedürftigkeit und die vielen unterschiedlichen Aspekte der Ungerechtigkeiten auf beiden Seiten, werden wir zu einem Ergebnis imho sicher nicht kommen: Daß der Satz „In der heutigen Zeit wo HartzIV lukrativer ist als Arbeit“ von großem Weitblick, inhaltlicher Richtigkeit und endlosem Intellekt geprägt ist.

Und genau diesen Satz habe ich moniert.

Gruß,
LeoLo

4 „Gefällt mir“

Hallo

Die Frage ist: Muss der AN 10 Stunden im Monat ohne Bezahlung
oder Ausgleich hinnehmen?

Nicht hinnehmen hiesse erstmal Vertrag nicht zu unterschreiben.
Es kann schon sein, dass vertraglich oder GBV oder ähnliches geregelt ist, dass xx Überstunden im Monat im Gehalt inbegriffen sind. Jedoch nicht, dass diese auch regelmässig an „Wunschtagen“ und noch dazu am Wochenende geleistet werden müssen. Ist im Vertrag die Wochenarbeitszeit MO-FR geregelt , ist Wochenendarbeit sowieso Genehmigungspflichtig und sowieso, wenn sie regelmässig sein soll. Dies bedarf dann Zustimmung des Betriebsrates und wenn man diesem sagt, dass man nicht möchte, werden die Stunden eben abgewiesen.

Grüsse, Tanit.

1 „Gefällt mir“

Hallo

Die Frage ist: Muss der AN 10 Stunden im Monat ohne Bezahlung
oder Ausgleich hinnehmen?

Nicht hinnehmen hiesse erstmal Vertrag nicht zu
unterschreiben.

Nö. Das eine schließt das andere nicht aujs

Es kann schon sein, dass vertraglich oder GBV oder ähnliches
geregelt ist, dass xx Überstunden im Monat im Gehalt
inbegriffen sind.

Während ich einräume, daß das einzelvertraglich zumindest theoretisch möglich ist, halte ich eine GBV mit dem Inhalt für ziemlich lustig und vor allem für unwirksam.

Jedoch nicht, dass diese auch regelmässig an
„Wunschtagen“ und noch dazu am Wochenende geleistet werden
müssen. Ist im Vertrag die Wochenarbeitszeit MO-FR geregelt ,
ist Wochenendarbeit sowieso Genehmigungspflichtig

Nö.

und sowieso,
wenn sie regelmässig sein soll. Dies bedarf dann Zustimmung
des Betriebsrates und wenn man diesem sagt, dass man nicht
möchte, werden die Stunden eben abgewiesen.

Das spräche nicht unbedingt für den Betriebsrat…

Gruß,
LeoLo

1 „Gefällt mir“

Gebetsmühle ein
es ist rechnerisch unmöglich, sozialversicherungspflichtig
beschäftigt weniger Geld zur Verfügung zu haben, als im reinen
ALG 2 - Bezug.

Gebetsmühle aus

Aber wenn ich von nem 401,00 Euro Job allein die Sozialversicherung abziehe, bin ich nach meiner Rechnung unter dem Regelsatz ?!

Hallo

Dann ist deine Rechnung falsch.

Gruß,
LeoLo

1 „Gefällt mir“

Dann schmeiß mal einen Gleitzonenrechner an. Ich komme auf Abzüge von ca. 43 Euro, ohne PV-Zuschlag und ohne Steuern.

Hallo

Was möchtest Du mir jetzt damit sagen?

Dir ist schon aufgefallen daß wir hier bei einem Bedarf von X und einem 401,- Euro - Job über aufstockendes ALG 2 sprechen?

Ungefährer Selbstbehalt (vorbehaltlich individuell anderer Sachlage) 160 Euro. Ich mag mich täuschen, aber schmeiß mal deinen Taschenrechner an und subtrahiere 43 von 160. Also werden ca 200 Euro auf den Bedarf angerechnet.

Gruß,
LeoLo

1 „Gefällt mir“

Dann habe ich deinen Satz „es ist rechnerisch unmöglich, sozialversicherungspflichtig
beschäftigt weniger Geld zur Verfügung zu haben, als im reinen
ALG 2 - Bezug“ falsch verstanden, entschuldige.

Aber wenn man jetzt hergeht und die Zusatzkosten (Fahrtkosten, Kleidung,…) unbeachtet etwaiger Zuschüsse durch das Amt durch den Job abzieht, ist aber möglich das man zwar nach der reinen Netto-Berechnung mehr auf der Hand hat; aber nach allen notwendigen Abzügen weniger. Von daher finde ich schon, dass man hier überlegen sollte, ob es sich „lohnt“.

Aber wir verdienen tun wir ja alle mehr als wir bekommen =)

Aber wir verdienen tun wir ja alle mehr als wir bekommen =)

Jawohl, genau so und nicht anders !!

Hallo,

eine Nachfrage: Wie sieht es denn aus, wenn im Arbeitsvertrag steht, das mit dem Grundgehalt auch alle anfallenden Überstunden abgegolten sind? Warum sollte das keine Gültigkeit haben?

Viele Grüße,
Frank

Hallo

eine Nachfrage: Wie sieht es denn aus, wenn im Arbeitsvertrag
steht, das mit dem Grundgehalt auch alle anfallenden
Überstunden abgegolten sind? Warum sollte das keine Gültigkeit
haben?

Das käme auf die konkrete Formulierung im Wortlaut an. In den überwiegenden Fällen entsteht die Unwirksamkeit durch Inhaltskontrolle ( http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__307.html ). Es sind aber wirksame Formulierungen möglich, wenn die Anzahl der Überstunden konkret benannt wird, nicht gegen das ArbZG verstoßen wird und das Gehalt entsprechend hoch ist.

Gruß,
LeoLo

Bist Du also der Meinung dass so eine Formulierung nur dann rechtens ist, wenn die Zahl der Stunden genannt wird?

Was ist entsprechend hoch? Nehmen wir einmal den Bereich IT an. Einem Berufseinsteiger würde ein solcher Vertrag vorgelegt (und er hätte ihn auch unterschrieben), weil ihn der Job reizt. Die Vergütung ist zwar verglichen mit einer Friseurin sehr hoch (nehmen wir mal 3000 EUR brutto pro Monat an) - aber im Vergleich zu Gehältern in der Branche eher unterdurchschnittlich - nehmen wir da einfach mal 4000 EUR brutto/Monat an).

Wäre eine Klausel dann _wahrscheinlich_ ungültig, wenn KEINE Zahl genannt werden würde? Ein AN müsste vermutlich klagen, um gegen den Vertrag angehen zu können, oder?

Was könnte einem Chef passieren, wenn er jemanden so einen Vertrag „unterjubelt“ und dieser mangels Erfahrung des Mitarbeiters unterschrieben wurde?

Danke!
Frank

Hallo

Nehmen wir einmal den Bereich IT
an. Einem Berufseinsteiger würde ein solcher Vertrag vorgelegt
(und er hätte ihn auch unterschrieben), weil ihn der Job
reizt. Die Vergütung ist zwar verglichen mit einer Friseurin
sehr hoch (nehmen wir mal 3000 EUR brutto pro Monat an) - aber
im Vergleich zu Gehältern in der Branche eher
unterdurchschnittlich - nehmen wir da einfach mal 4000 EUR
brutto/Monat an).

Wäre eine Klausel dann _wahrscheinlich_ ungültig, wenn KEINE
Zahl genannt werden würde?

Der bisherigen Schilderung nach erscheint es so zu sein.

Ein AN müsste vermutlich klagen, um
gegen den Vertrag angehen zu können, oder?

Ja. Es sei denn, der AG zeigt sich einsichtig.

Was könnte einem Chef passieren, wenn er jemanden so einen
Vertrag „unterjubelt“ und dieser mangels Erfahrung des
Mitarbeiters unterschrieben wurde?

Die Frage verstehe ich nicht. Was soll dem Chef passieren? Es kann halt passieren, daß der AN die Abgeltung bzw den Freizeitausgleich der Überstunden einklagt. Dann muß er eben nachzahlen. Wieviele Überstunden das letztendlich sind, hängt von konkreten Details insb. Nachweisbarkeit / Erforderlichkeit der Überstunden und evtl existierender Ausschlussfrist ab.

Gruß,
LeoLo

1 „Gefällt mir“

Hallo::Was könnte einem Chef passieren, wenn er jemanden so einen

Vertrag „unterjubelt“ und dieser mangels Erfahrung des
Mitarbeiters unterschrieben wurde?

Die Frage verstehe ich nicht. Was soll dem Chef passieren? Es
kann halt passieren, daß der AN die Abgeltung bzw den
Freizeitausgleich der Überstunden einklagt. Dann muß er eben
nachzahlen. Wieviele Überstunden das letztendlich sind, hängt
von konkreten Details insb. Nachweisbarkeit / Erforderlichkeit
der Überstunden und evtl existierender Ausschlussfrist ab.

Du hast die Frage genau richtig verstanden :smile: Herzlichen Dank für die Antwort!

Viele Grüße,
Frank

Hi,

@Leo… : Arbeitest Du irgendwas? :wink: Welcome to the real world.

Meine Kommentare sind aus dem „echten Leben“ quasi und stimmen mit Sicherheit.
PS: Kennst Du denn Sinn des Betriebsrates? Eben genau Ungerechtigkeiten zu verhindern PRO Arbeitnehmer. Überstunden am WOCHENENDE und besonders SONNTAGS bedürfen einer Genehmigung. Wenn man in ner Klitsche mit 3 Mann hockt mag das gerne anders sein.

Und um hier auf kleinster Ebene gegenseitig „nö“ oder andere Artikel als Quatsch hinzustellen, brauchen wir DIESES Forum hier mit Sicherheit nicht, dann lieber ein Gesetzbuch nehmen. Hier versucht mein einfach nur zu helfen mit dem, was man selbst aus ERFAHRUNG weiss :wink: (für alle, die scheinbar noch nie in einer anständig organisierten Firma gearbetet haben)

Grüsse Tanit