Hallo,
bei einer Privatinsolvenz ist die Überstundenvergütung ja zu 50% pfändbar, heißt das nun, das bei einer Überstundenvergütung in Höhe von 400 € nun 200 € an den Insolvenzverwalter gehen, oder heißt das, dass 200 € mit in die Berechnungsgrundlade einfließen, also in das Netto nach dem dann die Höhe der Pfändung berechnet wird?
Danke für Antworten!!!