Überstunden plötzlich inklusive?

Hallo liebe Experten,
gerade eben ist in meinem Job ein kleines „Problem“ aufgetaucht, aber um das zu beschreiben, muß ich etwas ausholen. Aaaaalso, ich habe vor über 3 Jahren in einem bekannten + großen deutschen Unternehmen angefangen. Hier wurde es immer so gehandhabt, daß Überstunden entweder ausbezahlt wurden oder als Freizeit genommen werden konnten (das konnten sich die Arbeitnehmer aussuchen). Ich meinerseits habe immer die Freizeit vorgezogen, da ich sehr reiselustig bin, und zusammen mit dem Jahresurlaub kam ich dann auf 8-10 Wochen Urlaub/Freizeit im Jahr, Brückentage noch gar nicht mit eingerechnet. Nun wurde aus unserer Abteilung (ca. 20 Mitarbeiter) vor ein paar Monaten im Joint Venture mit einem anderen Unternehmen eine eigenständige GmbH & Co. KG. Und heute morgen hat mir mein Chef eröffnet, daß demnächst (ein Termin steht noch nicht fest) Überstunden mit dem Gehalt (das wohl entsprechend erhöht werden soll) abgegolten werden sollen, d.h. kein Freizeitausgleich mehr möglich.
Da drängen sich mir nun einige Fragen auf:
Dürfen die das überhaupt? Ohne Zustimmung der Arbeitnehmer die Bedingungen derart ändern?
Wie kann ich mich dagegen wehren? Zum Betriebsrat (der des Mutterunternehmens ist noch für uns zuständig)? Gleich oder erst später, wenn das Ganze „offiziell“ wird?
Ich befürchte, daß ich so ziemlich die einzige bin, die lieber mehr Freizeit hätte als mehr Kohle - wir haben hier massenhaft diese geldgeilen Key Account Manager, die fast rund um die Uhr im Büro sitzen, nur um noch mehr Geld zu scheffeln (ich frage mich, wann die das ausgeben)… Kann ich als einzige gegen diese Neuregelung „rebellieren“? Ich seh’ nämlich nicht ein, daß ich plötzlich so gut wie gar keinen Ausgleich (von den paar Mark mehr abgesehen, die von der Steuer nicht gefressen werden) mehr dafür kriege, daß ich fast jeden Tag zwischen 1 und 3 Überstunden mache.
Was meint ihr dazu?
Für die, die bis hierher durchgehalten haben: danke für eure Geduld! ;o)
Ich bin für jeden Tip dankbar!
Viele Grüße
„Raven“

Hallo Raven,

Dein Arbeitgeber darf dies natürlich nicht einseitig festlegen. Im Gegenteil, er müßte normalerweise alle Überstunden mit Freizeit ausgleichen.

Arbeitszeitgesetz:
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht über-schritten werden.

Von diesem Gesetz darf erst einmal nur Tarifvertraglich, oder wenn keine Tarifbindung besteht, mit einer Betriebsvereinbarung abgewichen werden.

Also, sieh, wenn vorhanden, zuerst in Eurem Tarifvertrag nach. Das in diesem eine Regelung drinsteht, der Arbeitnehmer kann keine Freizeit verlangen, ist für mich allerdings unvorstellbar.

Sollte das Ganze über eine Betriebsvereinbarung geregelt sein, mußt Du zum Betriebsrat und diese einsehen.

Ich würde an Deiner Stelle zuerst kontakt mit dem Betriebsrat suchen. Da dieses Problem normalerweise kein Problem ist, da ja 99,9% aller Arbeitnehemr lieber das Geld nehmen, sieht der Betriebsrat es nicht. Daher wird er erst aktiv, wenn Du Dein Problem schilderst.

Mit kollegialen Grüßen
Michael

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Moien!

Eventuell kannst du ja auch direkt mit deinem Arbeitgeber reden (da er vielleicht wie der Betriebsrat das Problem nicht „sieht“) und anbieten, daß du nicht mehr Geld sondern mehr Urlaubstage möchtest! Ich denke, daß es deinem Arbeitgeber um mehr Planungssicherheit geht durch diese Regelung und dann dürfte er da auch nichts gegen haben…

Bernd

AT-Vertrag fuer alle
Ich will ja nicht unken, aber fuer mich sieht das so aus, als rueste sich der
Arbeitgeber fuer eine „Feigenblatt-Loesung“: AT-Vertraege fuer alle,
zweimarkfuffzich mehr Gehalt und eine Gummiklausel, nach der Mehrarbeit im
erforderlichen Masse abgeleistet werden muss und mit dem Gehalt abgegolten
ist.

Das heisst im praktischen Altag: Sowas wie „angeordnete Ueberstunden“, die
bezahlt oder abgefeiert werden koennten, gibt’s dann nimmer. Du musst halt
irgendwie zusehen, dass du deinen Krempel geregelt kriegst, in welcher Zeit
auch immer.

Es gibt hoechstens noch eine Gleitzeitregelung und du kannst pro Monat X
Stunden plus machen und die dann abfeiern. Was am Ende des Monats ueber X
Stunden plus rausgeht, verfaellt ohne jeden Ausgleich. Das mag alles nicht so
furchtbar legal sein, ist aber guenstig, bequem und berechenbar fuer den
Arbeitgeber - und kommt recht haeufig vor.

Wenn die *das* im Sinn haben, wirste beim Betriebsrat nicht viel ausrichten.
Nichtsdestotrotz: Wenn ihr einen BR habt, probier’s mal bei denen. Irgend eine
Meinung muessen die ja haben. Und vielleicht zaehlt die sogar …

Hallo Edith,

Ich will ja nicht unken, aber fuer mich sieht das so aus, als
rueste sich der
Arbeitgeber fuer eine „Feigenblatt-Loesung“: AT-Vertraege fuer
alle,
zweimarkfuffzich mehr Gehalt und eine Gummiklausel, nach der
Mehrarbeit im
erforderlichen Masse abgeleistet werden muss und mit dem
Gehalt abgegolten
ist.

So einfach ist das auch wieder nicht. Es setzt nicht nur die Zustimmung des Arbeitnehmers vorraus, sondern ist auch Mitbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat.
Außerdem sind 2,5 DM oder 1,25 Euro zuwenig. Es müssen schon 10% über der höchsten Gehaltsgruppe sein.

Grüße Michael

10%?
Hallo Michael,

Außerdem sind 2,5 DM oder 1,25 Euro zuwenig. Es müssen schon
10% über der höchsten Gehaltsgruppe sein.

da werde ich grad mal hellhörig. Wieso 10%? Wo steht das und für wen gilt das?

Gruß
Christian

Hallo Christian,

ich hab mich falsch außgedrückt.
AT Angestellte sind Angestellte die nicht mehr unter dem Tarifvertrag fallen, weil sich dessen fachlicher oder persönlicher Geltungsbereich nicht auf sie erstreckt.
Das heißt sie liegen auf jeden Fall über der höchsten Tarifgehaltsgruppe. Da aber für AT Angestellte keine Tarifnormen mehr gelten, müssen die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung bei vollem Mitbestimmungsrecht mit dem Betriebsrat ausgehandelt werden.
Das wenigste was ein Betriebsrat in dieser starken Stellung, meiner Meinung nach, herausholen soll (muss) ist ein 10% höheres Gehalt über der höchsten Gehaltsgruppe.

Grüße
Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Naja, das mit den zwofuffzich war auch nur bildlich gemeint. :smile:

Ich stimme dir zu: Ohne den Betriebsrat wird sowas nicht
durchzusetzen sein. Ist der jedoch nur maessig engagiert und/oder
kompetent, nickt der das brav ab. Hab ich bei Freunden mitgekriegt
und selber schon erlebt. Die Vertragsumwandlung ging in einem
Unternehmen auch *ohne* 10%-ige Gehaltserhoehung durch. In fact
gab’s Leute, die sich nach der Umstellung auf AT finanziell
schlechter gestanden haetten als vorher. Wenn sie sich nicht selber
auf die Hinterbeine gestellt und gesagt haetten, nee, so unterschreib
ich das nicht.

Vermutlich hat jede Firma/Branche den BR, den sie verdient.

Danke an alle!
Tausend Dank an alle, die meine brennende Frage beantwortet haben! :o)
Gut zu wissen, daß ohne Zustimmung des Arbeitnehmers gar nix geht. Das hatte ich mir zwar schon gedacht, aber man weiß ja nie…
Jedenfalls habe ich auch nochmal drüber nachgedacht und bin fest entschlossen, mich auf die Hinterbeine zu stellen (und vielleicht vorbeugend mal mit dem Betriebsrat zu reden). Was hab’ ich denn davon, wenn ich jede Menge Kohle mache, aber keine Freizeit mehr habe, in der ich sie mit Spaß ausgeben kann, gelle?! Wenn die meinen, das durchsetzen zu müssen, dann müssen sie sich halt auch Gedanken machen, ob sie auf mich verzichten können. ;o)
Nochmal danke an alle!
Gruß
„Raven“

Hallo,

Das wenigste was ein Betriebsrat in dieser starken Stellung,
meiner Meinung nach, herausholen soll (muss) ist ein 10%
höheres Gehalt über der höchsten Gehaltsgruppe.

OK, damit ist die Frage beantwortet. Ich dachte, es gäbe da eine allgemeine Vorschrift. Bei uns hat somit offensichtlich der BR keine hinreichend starke Stellung (gehabt).

Gruß und Danke

Christian