Überstunden-Prozedere im Betrieb

Allgemeines Überstunden-Prozedere im Betrieb(Hotel) mit folgenden Beispielen/Geschichten…

1.Per Dienstplan ist Sonntag definitiv "Frei"gegeben worden.
Chef bittet Kollegen 2?Tage vorher sehr darum,daß er am Sonntag eine "Halbtagesschicht"schieben könnte,weil Personalmangel ist,außerdem das Hotel brechend voll,wir haben 1.Advent.Kollege sagt zu,und bucht sein Samstag-Bahnticket auf Sonntag für 15Euro auf Nachmittagszug um,in der weisen Vorausssicht,daß es sowieso nicht bei einem halben tag bleibt.
Genauso ist es,„stillschweigend“ und unter Anflehen des Chefs arbeitet Kollege statt versprochenem halben Tag nunmehr einen Ganzen.

2.Kollege muß Zahnarzt-Termin(wie schon hin und wieder) während der laufenden Arbeit absagen,da er vorausahnt und weiß,daß er aufgrund des Gästeaufkommens Termin nicht halten kann und der liegt schon bei 16!!Uhr. Kollege hat übrigens immer eigentlich 13.15 Uhr Schluß.Paar Tage später bekommt ahnungsloser Kollege einen knallharten Zahlungsbrief vom Zahnarzt über 80Euro,da er nicht zum termin erschienen ist,obwohl er Stunden vorher angerufen hat,und man sich gütlich auf einen späteren Termin geeinigt hat.

3.Kollege muß anderen Arzttermin zweimal absagen,wegen Überstunden,und rutscht deswegen von einem Quartal ins Nächste und darf deswegen 10Euro Praxisgebühr berappen.

Einfache Nachfrage,was haltet Ihr davon,was könnte man dagegen gütlich unternehmen.

Vielen Dank,David

Hallo

Klingt wie Hausaufgaben… :wink:

zu 1.
Da sehe ich keine Frage. Chef bittet, AN stimmt zu. Drop gelutscht.

zu 2.
Der AG kommt für die 80 Euro nicht auf. Natürlich kann man ihn drauf ansprechen. Aufgrund der kurzen Vorankündigungszeit kann es gut sein, daß der AN die Mehrarbeit hätte verweigern können. Nur in Ausnahmefällen wird er dennoch zur Arbeitsleistung verpflichtet sein. Problem ist aber, daß er ja zugestimmt hat. Wieso sollte der AG dann einen Schaden übernehmen?

zu 3.
Siehe „zu 2.“ Sofern nicht vorher mit dem AG etwas anderes vereinbart wurde, sehe ich hier keinen Grund, daß der AG die Praxisgebühr übernehmen (oder wie in 2. die Strafe des Zahnarztes) muß.

Eine ganz andere Frage ist, ob der Zahnarzt überhaupt 80 Euro in Rechnung stellen darf. Das ist der Schilderung nach imho ganz klar zu verneinen , da aufgrund der Terminverlegung der zunächst vereinbarte Behandlungstermin einvernehmlich aufgehoben und daher kein Annahmeverzug bestand. Die Anwendung des § 615 BGB ist in diesem Zusammenhang eh schon strittig und führt gerichtlich immmer wieder zu unterschiedlichen Ergebnissen. Durch das Verlegen auf einen späteren Zeitpunkt ist die Sache für mich aber klar zu Ungunsten des Arztes zu bewerten.

Gruß,
LeoLo