Überstunden rechtens?

Meine Schwiegermutter hat folgendes Problem:

Sie arbeitet 40 Stunden die Woche, die auch vertraglich festgehalten wurden.
Nun erzählte sie mir, dass sie pro Monat 6 Stunden Überstunden machen MUSS, weil der Chef das so verlangt. Angeblich aus betrieblichen Gründen.
Hier allerdings wurde nie etwas schriftlich festgehalten. Sie bekommt dafür weder Freizeitausgleich, noch die 6 Stunden ausbezahlt.
Samstags muss sie auch arbeiten ohne ein Wochenendaufschlag.

Ihre Stundenzahlen muss sie jeweils pro Tag immer auf einem entsprechendem Formular dokumentieren.
Allerdings wird das so gehandhabt, dass wenn sie 7 Stunden am Anfang des Monats gearbeitet hat, ihr schon gleich diese 6 Stunden „Überstunden“ abgezogen werden und sie quasi mit 1 Stunde plus in einen neuen Monat beginnt „beginnt“.
Außerdem sollen angeblich diese Überstunden für insgesamt 10 Monate gemacht werden.
Wer kennt sich aus? Oder wer kann mir einen passenden Link dazu schicken?

Vielen Dank schon jetzt!!

Überstunden können vom Arbeitgeber angeordnet werden, wenn es einen Betriebsrat gibt, muß der allerdings zustimmen. Überstunden müssen auch vergütet werden, entweder in Freizeit oder Geld. Es sei denn, es ist vertraglich vereinbart, daß eine gewisse Anzahl Überstunden mit dem Gehalt abgegolten ist. Gibt es eine solche vertragliche Vereinbarung?
Samstag ist ein normaler Werktag, es sei denn, im Vertrag oder tarifvertrag ist eine Verteilung der Arbeit auf Montag bis Freitag festgelegt. Einen Zuschlag für Samstagsarbeit gibt es aber dann auch nicht zwingend; es sei denn, ein Tarifvertrag sähe das vor.
Das mit der Aufschreibung und dem Abziehen verstehe ich nicht. Können Sie das noch einmal ein bißchen näher erläutern?

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Das mit dem Aufschreiben ist so (ich hoffe ich kann es verständlich erklären…):
Meine Schwiegermutter meinte, sie müssten auf der Arbeit wohl den ganzen Monat lang eine Liste führen und täglich ihre Arbeitsstunden darin eintragen.
Wenn es nun Anfang eines neuen Monats ist (wo also wieder 6 Überstunden gemacht werden müssen, laut Chefanweisung) und sie am ersten Tag z. b. ihre 7 Stunden auf diese Liste eintragen will, die sie auch gearbeitet hat, dann darf sie dafür nur 1 Stunde aufschreiben, weil ihr erstmal sofort diese 6 Überstunden abgezogen werden. Das ist doch schon eine Art Unterschlagung und nicht korrekt dokumentiert, oder?

OK, ich verstehe es dann so, daß sie ihre täglichen Arbeitsstunden aufschreibt, d.h. 8 Stunden pro Tag bei 40 Wochenstunden verteilt auf 5 Tage. Es ist dann in der tat nicht korrekt, wenn die geleisteten 6 Überstunden direkt abgezogen werden, es sei denn, diese wären mit dem Gehalt abgegolten, das müßte aber vertraglich vereinbart sein. Ihre Schwiegermutter müßte da nochmal in ihren Arbeitsvertrag schauen. Wenn da níchts geregelt ist, muß sie jeden Tag die tatsächlich geleistete Zeit aufschreiben, einschl. evtl. Überstunden. Ich kann mir gerne den Vertrag einmal anschauen, wenn Sie möchten, persönliche Daten können Sie ja schwärzen.

Vielen Dank für Ihr nettes Angebot.
Ich werde meine Schwiegermutter am Sonntag fragen, wenn sie damit einverstanden ist den Vertrag mitnehmen, bei mir zu Hause einscannen und Ihnen geschwärzt per Mail zuschicken.

Vielen Dank schon jetzt, Sie haben mir / uns bisher schon gut geholfen!

http://netload.in/dateiiCKNF35hKJ/ArbVer.rar.htm

Passwort zum Entpacken habe ich Ihnen zugeschickt.
Vielen Dank schon jetzt für alles!!!

Wo finde ich das Paßwort?

http://netload.in/dateiiCKNF35hKJ/ArbVer.rar.htm

Passwort zum Entpacken habe ich Ihnen zugeschickt.
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