BELEGE!
Hi!
Pauschal ist Deine Behauptung falsch.
So? Was soll es denn da für eine Vereinbarung geben??? Du
meinst also, sofern es keine Vereinbarung gibt, die besagt,
dass Überstunden in irgendeiner Form vergütet werden
(Bezahlung der Überstunden oder Abbau durch Freizeit), geht
der AN für faktisch geleistete Stunden leer aus?
Nein, das hast Du Dir gerade so zurechtgesponnen.
Was ich sagte, war, dass eine Vereinbarung existieren KÖNNTE, die andere Dinge regelt.
Gleitzeitvereinbarungen wie z.B. diese hier
http://www.verwaltung.uni-wuppertal.de/dez4/glaz/lei…
lassen regelmäßig absolut rechtskonform Mehrarbeitsstd. verfallen.
Solange man nicht weiß, ob so etwas existiert, ist Deine Antwort schlicht falsch.
Aha, im Thread steht aber, dass es sich um - bitte genau lesen
- RESTURLAUB handelt. Bei RESTURLAUB muss der AN den Anspruch
im Vorfeld erworben haben. Und auch der RESTURLAUB steht dem
AN zu, weil er ja - ich wiederhole mich - den Anspruch hierfür
erworben hat.
Es ist vollkommen irrelevant, wie Du das Kind nennst.
Wenn der AN beim Verlassen des Unternehmens nicht gesund ist, muss der AG nicht abgelten.
Knapp und verständlich:
http://www.daserste.de/moma/servicebeitrag_dyn~uid,j…
unter dem Punkt
Was passiert, wenn wegen einer längeren Krankheit der Urlaub nicht genommen werden konnte?
Ausführlich, dafür vermutlich nicht ganz so einfach
http://books.google.de/books?id=HGPQWoBklMkC&pg=PA25…
Punkt 128 ff
Schön, dass Du das einsiehst.
Nun, im Gegensatz zu Dir weiß ich, wovon ich rede und kann meine Behauptungen sogar belegen…
Gruß
Guido