Hi Leute,
ich arbeite seit kurzem aufgrund der Auftragslage jeden Monat statt 120 Std 160 Stunden. Da weder abfeiern (ganze Tage werden nicht gegeben) noch aufsparen geht (max 60 Std), lasse ich Sie mir auszahlen.
Ich weiß das dadurch mehr Abgaben fällig werden. Jetzt hat mir eine Kollegin erzählt das ich die Steuer der Überstunden nächstes Jahr wieder koplett einfordern kann. Da wollte ich fragen ob das stimmt. Und wo ich das genau im Elster-Formular eintragen müsste.