Unterfallen angeordnete Überstunden der SV, wenn sie erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Lohnbescheinigung ausgewiesen werden (es erfolgte keine Korrektur des Monats, in dem die Überstunden geleistet wurden)? Vor Beendigung des Arbeitsverhältnis wurde Krankengeld bezogen.
Hallöchen,
Unterfallen angeordnete Überstunden der SV, wenn sie erst
nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der
Lohnbescheinigung ausgewiesen werden (es erfolgte keine
Korrektur des Monats, in dem die Überstunden geleistet
wurden)?
Überstunden…komisches Thema. Grundsätzlich gehören Überstunden zum laufenden Arbeitsentgelt und damit sind sie auch beitragspflichtig. Der Beitragsanspruch ist quasi bereits mit der Erarbeitung entstanden.
Es wird aber zugelassen, dass man zur Abrechnung einer Überstundenabgeltung die Regelungen zur Einmalzahlung anwendet, sozusagen als Hilfskrücke zur Abrechnung. Trotzdem wird dadurch dann keine „echte“ Einmalzahlung draus, es bleibt laufendes Arbeitsentgelt.
Und weils laufendes Arbeitsentgelt ist, besteht auch immer Beitragspflicht.
Was anderes ist das bei echten Einmalzahlungen, die können in gewissen Konstellationen beitragsfrei sein.
Greetz
S_E