Hallo zusammen !
zwei Fragen:
1a. kann die Wohngeldstelle im vergangenen Jahr einmalig bezahlte (erstmals seit etlichen Jahren )Überstunden einfach als Einkommen in den neuen Bewilligungszeitraum übernehmen ohne dass feststeht, dass wieder welche und wie viele anfallen und ohne zu wissen, ob der Arbeitgeber sich nochmals die Bezahlung leisten kann ?! Wo finde ich etwas dazu, gibts irgendwelche Bestimmungen die nicht direkt im Wohngeldgesetz stehen ?
1b. kann zur Einkommensbestimmung laut Wohngeldgesetz vom Bruttoarbeitslohn immer die Pauschale lt §9a EStG als Werbungskosten abgezogen werden oder nur nach Belieben des Beamten - bitte eine Quelle nennen.
2. muß bei Beantragung von AloHi die Sparbücheln der Kinder rausgerückt werden ?
Bin für jeden Hinweis oder Quellenangabe (die Nichtbeamter versteht) dankbar.
Schönen Abend noch - Gruß Kurt