Überstunden vergüten

Hallo,

angenommen, ein AN ist im Einzelhandel tätig. In den letzten 7 Wochen sind etwa 50 bis 60 Überstunden zusammengekommen.
Der AG kommt nun auf die Idee, mündlich den Mitarbeitern vorzuschlagen (ist es ein Verschlag, wenn sich noch alle in der Probezeit befinden, jeder Angst um den Job hat und sich nicht mit dem Chef anlegen will?) 25 Überstunden mit je 5 Euro auszubezahlen. Der normale Stundenlohn ist umgerechnet natürlich höher und es käme ja eigentlich auch noch ein Überstundenzuschlag hinzu (oder gibt es den nicht überall?).

Ein guter Deal ist das für den AN sowieso nicht…
Aber wie sieht es rechtlich aus?
Gibt es Gesetze, gegen die der AG verstoßen hat?

Gruß
Tato

Habe mich vor kurzen selbst damit befassen müssen.
Also wenn die Überstunden nicht angeordnet sind und keine schlüssige Notwendigkeit dafür war (Cheffe setzt das Metting Abends an oder Cheffe macht Termine für dich abends aus) hast du keinen Anspruch darauf.
Anspruch auf Überstundenzuschlag hast du falls nicht im Vertag beschrieben, keien Betriebliche vereinabrungen sind oder an ein Tarifvertag gebunden keine.

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Also wenn die Überstunden nicht angeordnet sind

Doch, im Dienstplan, bzw. für alle gab es feste (zu lange) Arbeitszeiten…

Anspruch auf Überstundenzuschlag hast du falls nicht im Vertag
beschrieben, keien Betriebliche vereinabrungen sind oder an
ein Tarifvertag gebunden keine.

Ok, dann keinen Überstundenzuschlag.
Aber wenn man die Überstunden normalerweise abbummelt und sich nun mit 5 Euro pro Überstunde abfinden muss, find ich das nicht wirklich fair.
Aber was ist heute schon fair…

Gruß
Tato

Hallo Tato, was ist denn nun bezüglich der Überstunden vertraglich bzw. evtl. tarifvertraglich (insofern ein Tarifvertrag gilt) geregelt?

Daran hat sich der Arbeitgeber dann zu halten.

Allerdings ist sein Vorschlag noch nicht strafbar.

Ihr müsst auf diesen Vorschlag nicht eingehen, aber eure Situation/Position, wenn ihr alle in der Probezeit seit (also vermutlich noch keine 6 Monate dort tätig) ist nicht unbedingt die günstigste.

MfG

Hallo

Ihr müsst auf diesen Vorschlag nicht eingehen, aber eure
Situation/Position, wenn ihr alle in der Probezeit seit (also
vermutlich noch keine 6 Monate dort tätig) ist nicht unbedingt
die günstigste.

Und letztendlich, was spricht dagegen, die Differenz zum regulären Lohn später einzufordern, solange man Ausschlussfristen beachtet?

Gruß,
LeoLo