Überstunden Verpflichtung?

Hallo Zusammen,
habe zu folgendem fiktiven Fall ein paar Fragen:

Arbeitnehemer (AN) und Arbeitgeber (AG) schliessen den Festanstellungsvertrag in Teilzeit, AG hat dabei ein paar Punkte eingeführt, die AN nicht so beachtet hat, da selbstverständlich. So z.B.
Bis zu zehn Überstunden im Monat, sind mit dem Gehalt abgegolten.

AN macht mindestens täglich 1 Stunde länger, sieht es aber nach einer Zeit nicht mehr ein, da es auf eine Verpflichtung, nach dem Motto, das und das muss auch noch erledigt werden, rausläuft.

Nun spricht AG den AN an und sagt, ich erwarte das täglich mehr gearbeitet wird, steht ja im Vertrag das sie zu 10 Überstunden verpflichtet sind.

Nun ist AN platt und fragt sich ob das so richtig ist, ist AN verpflichtet diese 10 Stunden mehr Arbeitszeit zu machen?

Hätte AG nicht gleich bei der Einstellung für 5,5 Stunden statt 4,5 Stunden den AN einstellen müssen, wenn er doch schon im voraus wusste das es mit Mehrarbeit nur zu schaffen ist?

Lieben Dank und Grüße

Plö

Nein

Bis zu zehn Überstunden im Monat, sind mit dem Gehalt
abgegolten.

D.h. für bis zu 10 möglicherweise anfallende Überstunden wird keine Abrechnung gemacht, sondern diese sind pauschal bezahlt.

Gruß

Stefan