Überstunden:wann muß der Arbeitnehmer sie leisten?

Hallo,

folgender Fall:

Ein Angestellter Arbeitet im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung (Werksvertrag)
in einer Hotline.

Dieser Angestellte hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Nun wird aufgrund der Fehlenden Arbeit und geänderter Einsatzzeiten von 40 auf 30 Stunden die Woche Gekündigt ( Änderungskündigung).

Diese Änderungskündigung hat der Arbeitnehmen angenommen.

Zu dieser Zeit hatte der Arbeitnehmer ca. 120 Minusstunden auf dem „Arbeitszeitkonto“ welches nicht Vertraglich vereinbart ist!

Es wurde halt irgend wann einmal eingeführt.

Nun hat der Vorstand der Firma beschlossen, das alle Mitarbeiter die Minus haben, dies durch entsprechende Mehrarbeit wieder auszugleichen haben!

Inzwischen hat der Angestellte „nur noch“ 80 Stunden Minus.

Die Wöchentliche Arbeitszeit ( Vertraglich 30 Stunden ) Ist Variabel.
Eine Woche 3 Stunden Plus, die nächste Woche 2 minus.

Jetz sind Schichten eingeführt worden, die 4 Stunden Soll Arbeitszeit betragen.
Diese können dann bis auf 8 Stunden verlängert werden( Wunsch des Auftraggebers )

Dadurch werden halt mal mehr und mal weniger Stunden abgefordert.

Der Arbeitnehmer ist sich bewusst, das er in einer Arbeitnehmer Überlassung ohne Betriebsrat und ohne Tarifliche Bindung Arbeitet.
Und das er zu einen Festgehalt, einige Minusstunden hat, die Wahrscheinlich nie „Aufgeholt“ werden kann.

Aber wann ist der Arbeitnehmer „Verpflichtet“ Überstunden zu leisten und wann kann er diese versagen?

Einmal hatte der Arbeitgeber dies bereits seinen „Vorgesetzten“ nahe gebracht, keine Überstunden leisten zu wollen.

Eine Antwort in Form : Das ist Arbeitsverweigerung , die Papiere könne sich der Arbeitnehmer abholen…
Waren der Erfolg

Ein Paar Infos kämmen schön.

Danke im voraus

Aber wann ist der Arbeitnehmer „Verpflichtet“ Überstunden zu
leisten und wann kann er diese versagen?

Hallo andi, das kommt drauf an, was dazu vertraglich geregelt ist.

MfG

Soweit mir bekannt ist, ist nur geregelt, das Überstunden mit 25% aufschlag ausgezahlt werden.
Mehr nicht.

Gruß Andi

Vertragswortlaut?

Soweit mir bekannt ist, ist nur geregelt, das Überstunden mit
25% aufschlag ausgezahlt werden.

Dann frag vielleicht sicherheitshalber noch mal nach. Denn wenn Überstunden (lt. Vertrag?) mit 25% Zuschlag bezahlt werden, wäre es in meinen Augen zumindest mal nicht ganz unlogisch, dass es auch zur Leistung derselbigen eine Regelung gibt (also zumindest das welche gemacht werden müssen?)

MfG

Danke erstmal,

so etwas in der Richtung hatte der Arbeitnehmer auch vor.

Mal sehen was die Chefs sagen.

Können die Chefs eigendlich Plusstunden anordnen um Minus aufzubessern?

So generell?

Gruß Andi