Hallo,
folgender Fall:
Ein Angestellter Arbeitet im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung (Werksvertrag)
in einer Hotline.
Dieser Angestellte hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Nun wird aufgrund der Fehlenden Arbeit und geänderter Einsatzzeiten von 40 auf 30 Stunden die Woche Gekündigt ( Änderungskündigung).
Diese Änderungskündigung hat der Arbeitnehmen angenommen.
Zu dieser Zeit hatte der Arbeitnehmer ca. 120 Minusstunden auf dem „Arbeitszeitkonto“ welches nicht Vertraglich vereinbart ist!
Es wurde halt irgend wann einmal eingeführt.
Nun hat der Vorstand der Firma beschlossen, das alle Mitarbeiter die Minus haben, dies durch entsprechende Mehrarbeit wieder auszugleichen haben!
Inzwischen hat der Angestellte „nur noch“ 80 Stunden Minus.
Die Wöchentliche Arbeitszeit ( Vertraglich 30 Stunden ) Ist Variabel.
Eine Woche 3 Stunden Plus, die nächste Woche 2 minus.
Jetz sind Schichten eingeführt worden, die 4 Stunden Soll Arbeitszeit betragen.
Diese können dann bis auf 8 Stunden verlängert werden( Wunsch des Auftraggebers )
Dadurch werden halt mal mehr und mal weniger Stunden abgefordert.
Der Arbeitnehmer ist sich bewusst, das er in einer Arbeitnehmer Überlassung ohne Betriebsrat und ohne Tarifliche Bindung Arbeitet.
Und das er zu einen Festgehalt, einige Minusstunden hat, die Wahrscheinlich nie „Aufgeholt“ werden kann.
Aber wann ist der Arbeitnehmer „Verpflichtet“ Überstunden zu leisten und wann kann er diese versagen?
Einmal hatte der Arbeitgeber dies bereits seinen „Vorgesetzten“ nahe gebracht, keine Überstunden leisten zu wollen.
Eine Antwort in Form : Das ist Arbeitsverweigerung , die Papiere könne sich der Arbeitnehmer abholen…
Waren der Erfolg
Ein Paar Infos kämmen schön.
Danke im voraus