Hallo,
Hab von einem Fall gehört, wo eine Frau jetzt 2 Wochen kranggeschrieben ist und ihr dafür die Überstunden an- bzw abgerechnet werden. Ist dies rechtens?
Gruss
Sticky
Hallo,
Hab von einem Fall gehört, wo eine Frau jetzt 2 Wochen kranggeschrieben ist und ihr dafür die Überstunden an- bzw abgerechnet werden. Ist dies rechtens?
Gruss
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Hallo,
sollte jemand arbeitsunfähig - krank sein, dann wird dies vom Arzt dokumentiert, die Areitsunfähigkeitsbescheinigung geht an den Arbeitgeber. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der Arbeitnehmer Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.
Überstunden oder Urlaub wird da nicht gegengerechnet.
Gruß
P.
Hallo,
sollte sie ihre Überstunden durch Freizeit nehmen und ist dann während des Abfeierns der Überstunden arbeitsunfähig geworden, hat sie Pech gehabt.
Ansonsten steht ihr Entgelt ohne Anrechnung von Überstunden zu:
http://dejure.org/gesetze/EntgFG/3.html
VG
EK
DANKE 
Hallo,
ist also Alles beim Alten geblieben. Der betreffenden Person wurde erzählt dies sei jetzt neu im Arbeitsgesetz.
Danke, Gruss und *
Sticky