Überstunden werden nicht bezahlt?

Hallo

Arbeitnehmer X hat einen Arbeitsvertrag für 38 Std. in der Woche er leistet überstunden bekommet diese aber nicht vergütet. Kann er als Arbeitnehmer seinem Chef sagen das wenn er die Stunden nicht bezahlt bekomme oder abfeiern darf einfach keine Überstunden mehr machen werde oder ist das eine art von Arbeitsverweigerung?
Vertraglich sind seine Überstunden nicht geregelt.
Als Grund wurde ihm genannt das er in seiner regulären Arbeitszeit mit seiner Arbeit nicht fertig werde.

Danke für die Hilfe :wink:

Hallo,

vorab sind noch folgende Dinge zu klären, gibt es einen Betriebsrat, gibt es einen Tarifvertrag ? Grundsätzlich sind die Üstd. zu bezahlen, eine Verpflichtung zur Ableistung von Üstd. gibt es nicht, Ausnahme sicherlich ein Notstand der Firma ( z.B. Wasserrohrbruch und Lagerräumung ).

Mach die Abgeltung der Üstd. schriftlich geltend.

MfG

Klaus

Nein einen Betriebsrat gibt es nicht.
Der Vertag ist der entsprechende Manteltarifsvertag an dem das Unternehmen aber nicht gebunden ist

Danke hat mir aber schon geholfen :wink:

Ob das als Arbeitsverweigerung gewertet werden kann, hängt von dem jeweiligen Arbeitsvertrag ab.
Lies den bitte erst einmal gründlich durch. Sollte sich diesbezüglich ein Zusatz darin befinden, wird er dir auffallen.
Findest du nichts, ist es in jedemfall unzulässig Überstd. in keinster Weise zu vergüten und schon gar nicht mit dem Argument: das man sein Arbeitspensum in der vorgegebenen Zeit n icht erfüllt.
Denn dann ist entweder das Arbeitspensum zu hoch oder der Chef muß andere Maßnahmen ergreifen, z.B.: alle anderen Kollegen schaffen ohne Mühe in der üblichen Zeit alles,- nur du nicht,- dann muß dich der Chef mind. 2 x ermahnen und kann dich dann kündigen.
Allerdings ist das immer abhängig vom jeweiligen Vertrag und ob es sich um einen Klein oder Großbetrieb handelt. Usw.

Der Arbeitgeber kann in der Regel bis 10 Std. wöchentlich verlangen und die werden entweder bezahlt oder durch Freizeit abgegolten, aber alles müsssen in dem Arbeitsvertrag geregelt werden.

Die Tatsache das der Arbeitgeber die Überstunden mit dem Begründung, dass der Arbeitnehmer mit seiner Arbeit nicht fertig werde ist sittenwidrig, es ist selbstbereicherung. Der Arbeitnehmer wenn er Gewerkschaftmitglied ist, soll von dort ein Anwalt nehmen oder er soll selbst einen Anwalt mit seinen Interessen beauftragen, aber er darf nichts unternehmen, weil anders ist ein Kündigungsgrund.

Auf jedenfalls der Arbeitgeber handelt sittenwidrig.

Gruß
Marinel

Hallo shorty1011.

Dazu kann ich folgendes sagen:

Sofern im Arbeitsvertrag nicht audrücklich steht dass Überstunden nicht bezahlt werden oder sogar untersagt sind (ja, so etwas gibt es tatsächlich auch), kann man sie (mit ausnahme von nicht verschiebbaren Notfällen) ablehnen. Allerdings kann der Chef nicht jeden x-beliebigen Grung zum Notfall machen. Außerdem müssten im Notfall dann (sofern nichts anderes im Arbeitsvertrag steht oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist) die Stunden vergütet werden (entweder Zeit oder Geld und evtl. mit Zuschlägen). Falls es einen Betriebsrat gibt wäre es auch möglich dass dieser die Überstunden ablehnt und sie deshalb nicht bezahlt werden dürfen. Das heißt also: wenn dazu nirgendwo etwas steht, darf der Arbeitgeber überhaupt keine unbezahlten Überstunden fordern, zumal ihm dies evtl auch als Schwarzarbeit zur Last gelegt werden könnte (Hinterziehung von Sozialabgaben usw.). Er kann dem Arbeitnehmer keine Arbeitsverweigerung vorwerfen da ja 1. der Arbeitnehmer wahrscheinlich seine Arbeitskraft gegen Entgelt für die Überstunden anbieten würde und 2. sich in diesem Fall auch der Arbeitnehmer evtl der Schwarzarbeit strafbar macht. Und so etwas kann kein Chef von einem Arbeitnehmer verlangen (Darf er gesetzlich gar nicht weil er für den Arbeitnehmer eine Fürsorgepflicht hat). Außerdem kommt der Arbeitnehmer ja seinen vertraglichen 38 Stunden nach. Die Begründung des Chefs zieht in diesem Fall auch nicht (weil immer wieder gern genommen um zusätzliches Personal zu sparen), weil er zuerst schauen müsste warum der Arbeitnehmer angeblich mit seiner Arbeit nicht fertig wird (wird ihm vielleicht zuviel zugemutet/Überlastet/Überfordert) und müsste dann abhilfe schaffen. Ist natürlich auch ein Kostenfaktor weil gestresste Arbeitnehmer öfter Krank sind. Ich wage zu bezweifeln dass das diesem Chef bewusst ist. Nur zufriedene Mitarbeiter sind auch leistungsfähig.

Sollte der Chef auf die Verweigerung der unbezahlten Überstunden z.B. mit Abmahnung oder sogar Kündigung reagieren, rate ich sofort einen Anwalt aufzusuchen. Allerdings muss man dann die unbezahlten Überstunden beweisen können (Stempelkarte oder ähnliches).

Ich hoffe ich konnte damit helfen.

Falls noch Fragen auftauchen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

fwbr2006

Hallo,

also erst mal muss der AG die Überstunden anordnen oder dulden. Erst jetzt hätte man, meines Wissens nach, einen Anspruch die Stunden abzubummeln. Eine Vergütung der Überstunden kann sich allerdings nur aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Einen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenvergütung gibt es seit 1994 nicht mehr.

Trotz alle dem denke ich nicht, dass es sich um eine Arbeitsverweigerung handelt, wenn du deinem Chef zu verstehen gibst, dass du keine Überstunden ohne Regelung mehr machen wirst.

Weiterhin denke ich, das der genannte Grund eigentlich kein wirklicher Grund ist - aber es könnte dir helfen, die Überstunden abfeiern zu können.

Vielleicht kann dir jemand anderes aus dem Forum weiterhelfen.

Viele Grüße

YvonneZ.

Hi Shorty,
jetzt kommt es natürlich darauf an um wieviele Überstunden es sich handelt, und wie häufig die Ü-Stunden gemacht werden müssen.
Meist ist in den Arbeitsverträgen geregelt, das 10% der Arbeitswochenstunden zusätzlich an Ü-Stunden verlangt werden können. Natürlich nicht allwöchentlich, dann wäre es eine Arbeitszeiterhöhung.
Dem Arbeitnehmer muss die Möglichkeit gegeben werden, innerhalb einer gewissen Zeit (diese ist immer unterschiedlich, ob Tarifbindung oder Kleinstbetrieb usw.)die Ü-Stunden wieder abzubauen. Sollte dies nicht möglich sein, hat der Arbeitgeber die Ü-Stunden auzuzahlen, oft sogar mit Zuschlag. (kommt auch wieder auf die betriebliche Situation an).
Ein Ablehnen der Ü-Stunden darf nicht als Verweigerung aufgenommen werden, falls es nicht eine unbedingte betriebliche Notwendigkeit nötig macht. Beispiel: hat das Unternehmen schwere wirtschaftliche Schäden einzuholen und nur einen kleinen Abeitnehmerkreis, sind diese Ü-Stunden wichtig um das Unternehmen zu erhalten. Moralisch ok, rechtlich so lala.
Da kann aber nur ein Anwalt weiterhelfen.
Wenn du noch mehr oder nähere Info brauchst, müsste ich die anfangs erwähnen Umstände wissen.
Viel Glück, Gruß, Dagmar

Hallo,
generell sind die im Arbeitsvertrag vereinbarten Stunden generell zu Vergüten. Jede weitere Stunde ( Überstunde) ist gesondert abzugelten ( Freizeit oder Finanziell). Die Begründung des Arbeitgebers ist sehr fadenscheinig.
In Deinem Falle solltest Du alle geleisteten Überstunden aufschreiben und dies mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einfordern.

viel Glück Peter

Meiner Meinung nachgilt was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Fest geregelte Zeit, keine Überstunden. Somit dürfen diese auch nicht anfallen. Die Begründung, das er nicht in der Arbeitszeit mit der ihm übertragenen Arbeit fertig wurde, wäre zu beweisen durch den AG(Stückszahl, Akkordarbeit, Etc.)Etwas anderes wäre die mangelhafte verichtete Qualität der Arbeit. Diese würde ein Mängel darstellen, die der AG abmahnen muß. Überstunden dürften daraus nicht entstehen. Eine Verweigerung der angeordneten Überstunden halte ich dennoch für nicht angebracht. Vielmehr sollte die Ursache dessen in einen Gespräch zwischen AG und AN einvernehmlich geklärt werden.

Labrador

Hallo,
entschuldigen Sie, dass ich erst heute antworte, mein Mann ist z.Zt. in Italien und kann daher Ihre Frage nicht beantworten. Es tut mir leid.
Gruß
Ingrid Kühn

Wenn er nicht fertig würde, und es gibt keine trifftigen grund dafür, dann gehört er Abgemahnt!

Überstunden sind auf verlangen von der Arbeitgeber durchzuführen also von Arbeitgeber zu entlohnen. Trotz keine zahlung, wird ich nie die Arbeit verweigen! Weiter arbeiten, aber Schriftlich den AG ermahnen er solle innerhalb …2 Wochen zahlen.

Hallo,
meiner meinung nach bist du nicht zu Überstunden verpflichtet,da dies im Arbeitsvertrag ja nicht geregelt ist.Ebenso wird im Arbeitsvertrag das tägliche Arbeitspensum nicht geregelt sein.Also muss auch nur so viel gearbeitet werden,bis die Arbeitszeit die im Vertrag enthalten ist abgelaufen ist.Am besten bist du beraten,wenn du mit deiner Rechtsschutzversicherung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht gehst,und dieser mit ein zwei Briefen deinen Arbeitgeber die Sachlage erklärt.Meistens ist dann schon ruhe,und du bekommst deine Überstunden wieder bezahlt,oder musst sie nicht mehr leisten.

Liebe Grüße vom Fahrer vom alten Schlag