Hallo zusammen,
jemand hat eine AZ von 24 Std./Woche , die sich auf je 8 Std. Do.-Sa. aufteilen.
Aufgrund von Umbaumaßnahmen in 2009 und dem kurz vor der Tür stehenden Wiedereröffnungstermin wurde u.a. auch in der einen Woche z.B. Mo - Mi á 10 Stunden gearbeitet. Eine schriftliche Anweisung dafür gab es nicht, es war aber erforderlich und der Geschäftsführer war während dieser vorbereitenden Arbeiten auch anwesend, d.h. er hatte Kenntnis davon , dass Mehrarbeit geleistet wird.
Zudem wurde ebenfalls in 2009 mehrmals bei verkaufsoffenen Sonntagen, die reihum durch die Arbeitnehmer abzusichern waren, Stunden geleistet.
Dieser AN hat Anfang 2010 gekündigt und um Abrechnung der Überstunden gebeten. Der AG jedoch weigert sich, weil er diese Stunden nicht explizit zur Ausführung angewiesen hätte. Und dass ein Anspruch darauf auch sowieso nach 2 Monaten verfallen wären.
Die Stunden wurden mit einer Liste geführt - die Vorgesetzte vor Ort hat sie zwar nicht abgezeichnet, aber an die Zentrale weitergeleitet.
Ist das rechtlich tatsächlich so? Aufgrund eines personellen Engpasses hatte der AN z.B. nicht die Möglichkeit, diese Ü-Stunden in Freizeit abzubauen.
Ich danke für die Antworten im Voraus.
Viele Grüße