Überstunden werden trotz Absprache nicht bezahlt

Hallo,

ich habe ein für mich großes Problem, und weiss nicht mehr weiter…

Ich arbeite auf 400,- Basis. Hierbei ist es so geregelt, das ich wöchentl. soviele Stunden arbeite, das ich durchgehend 12 Monate im Jahr 400,- überwiesen bekomme, obwohl ich 3 Monate zu Hause bleibe. Nun ist es jedoch so gekommen, das er mich mündl. fragte, ob ich dennoch Überstunden machen könne, so das diese Ende des Jahres 2012 bar ausgezahlt werden sollten. Dies geschah jedoch bis heute nicht. Gestern habe ich ihn pers. angeschrieben (per Mail), und auch eine Lesebestätigung erhalten. Ich wollte hierbei wissen, wann ich mit der Auszahlung meiner 95 Überstunden rechnen kann, und wie er sich die weitere Vorgehensweise vorstellt, da ich weiter Überstunden leisten soll (!). Meine Sollstunden hätte ich bereits morgen schon erreicht… wie würdet Ihr euch nun verhalten bzw. reagieren??? Er sagte zu einer Kollegin, das Überstunden so lange nicht bezahlt werden, bis seine Zweigstelle höhere Umsätze macht :frowning:

Vielen Dank für die Hilfe!

Hallo,

Sie haben dort scheinbar einen klaren Verstoss gegen das ArbG im Bezug der Arbeitszeit begangen. Es erweckt den Anschein das die sogar Schwarz gearbeitet haben. So wie sich das anhört haben Sie ja einen Vollzeitjob ausgeübt aber nur als 400 oder 399 Euro Job angegeben!?

Ich möchte mich klar dazu nicht äussern und keine Antwort abgeben da die Informationen unzureichend sind. Ich möchte keine Beschuldigungen oder anmassende Vermutungen aussprechen. Meine dringende Empfehlung: Konsultieren Sie dringend und umgehend einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Haben Sie schriftliche Nachweise über die Vereinbarungen mit Ihrem Chef? Denn wenn es keinen Nachweis über geleistete Stunden gibt, können Sie sich fast schon von dem zurückbehaltenem Geld verabschieden.

Hey,
ich hoffe ich habe dich richtig verstanden. Du hast deine Stunden für 2013 morgen voll? Wenn ja, würde ich dann zuhause bleiben…dann wird er sich melden müssen wenn er dich braucht.

Greetz Nordi

Hallo, mein Vorschlag ist den Chef persönlich ansprechen. Das hilft immer. Dann muss er Rede und Antwort stehen. Vielleicht kann er die Überstunden in „Raten“ auszahlen. Und wenn er sich weigert, dann würde ich einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Viel Erfolg und viele Grüße Michaela

leider im urlaub

Hallo,
wenn der Chef Überstunden anordnet, dann muß er diese auch bezahlen (und zwar zeitnah)- denn die Ansprüche verfallen m. Wissens nach 3 Monaten - oder er muß Sie diese Überstunden bei weiter laufender Bezahlung abfeiern lassen!
Überstunden der Zweigstelle sind seine Sache und nicht Sache des Arbeitnehmers.
Er kann zusätzlich ab Januar 2013 monatl. 450,-- Euro Minijoblohn bezahlen (sind schon mal 50,-- Euro mehr). Ich würde keine Überstunden mehr leisten, bis alles abbezahlt, oder abgefeiert ist.
Suchen Sie sich im Falle seiner Weigerung eine Rechtsberatung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht!
Viel Glück … siebengebirgler

Hallo,
also ich würde sagen :
Ruhig bleiben,keep cool.
Immerhin haben wir erst Anfang Januar, er konnte die Ü-Stunden im Dez. wahrscheinlich nicht abrechnen, weil die Lohnbuchhaltung meist bis zum 10. eines Monates die Stunden/Beträge des auszuzahlenden Monates braucht…und da konnte er deine Ü-Stunden ja noch nicht wissen.
Ich denke das er die jetzt seiner Lohnabrechnung meldet und du diese Ende Januar bezahlt bekommst.
Meiner Meinung wäre das vollkommen korrekt.
Frag doch einfach mal freundlichst nach.
Grüße

Hallo Tessa,

ich würde keine weiteren Überstunden mehr machen. Ich halte es eh für fraglich, ob man bei einem 400 €-Job Überstunden in der Art machen kann, da man dann ja weit über die 400 € kommt.
Und ich würde den Scheff höflich, aber bestimmt dazu auffordern, die Überstunden unverzüglich auszuzahlen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg!!!

Schöne Grüße
phantomin

Hallo. Ich würde sagen schlechte Karten für beide Seiten - den Kürzeren ziehst dabei du. 400€ - Jobs sind 400€ Jobs. Wenn man darüber hinaus arbeitet muss der AG das ummelden in einen normalen Job. Das will er aber nicht und du auch nicht, denn dann werden Sozialleistungen fällig und es bleibt noch weniger übrig. Mündliche Zusagen sind immer schwer einzufordern - bleib dran und mach keine Überstunden bis du das Versprochene erhalten hast. Für neue Überstunden lass dir was schriftlich geben.

LG

hallo tessa,

wenn dein Arbeitsvertrag keine überstundenregelung beinhaltet, wird es generell schwierig Ansprüche geltend zu machen.

Da es sich um eine Barauszahlung handelt nehme ich an, dass diese Überstunden „steuerneutral“ erfolgen sollten? In dem Falle hättest du eh keine Chancen, da du dir bei so etwas ins eigene Fleisch schneiden würdest, wenn du dir Rechtsbeistand besorgst- und das weiß dein Chef!

Ist eine schwierige Situation. Dein Chef antwortet dir sicherlich nicht, da er keine schriftlichen Beweise liefern möchte.

Entweder du rufst ihn mal an oder besprichst das persönlich mit ihm. Ich würde dir raten ihm
eine Frist von ca 1 Woche zu geben, dir das Geld auszuzahlen. Du könntest ihm sagen, du hast bereits ein neues jobangebot welches du annehmen wirst wenn er es dir nicht auszahlt, oder ihm sagen du wirst nun die 95 Überstunden abbummeln (mit fortlaufender zahlung natürlich)die er dir „rechtmäßig“ schuldet und so lange nicht mehr zur Arbeit antreten.

Da das ganze natürlich nicht schriftlich vereinbart war, könnte er dir einen Strick draus drehen und dich kündigen wenn du nicht mehr zur Arbeit anstrittst.

Ganz ehrlich, ich denke dass der Vertrauensbruch so stark ist, dass ich mir an deiner stelle wirklich einen neuen Arbeitgeber besorgen würde…

LG

Sunny

Hallo,

ich habe ein für mich großes Problem, und weiss nicht mehr
weiter…

Ich arbeite auf 400,- Basis. Hierbei ist es so geregelt, das
ich wöchentl. soviele Stunden arbeite, das ich durchgehend 12
Monate im Jahr 400,- überwiesen bekomme, obwohl ich 3 Monate
zu Hause bleibe. Nun ist es jedoch so gekommen, das er mich
mündl. fragte, ob ich dennoch Überstunden machen könne, so das
diese Ende des Jahres 2012 bar ausgezahlt werden sollten. Dies
geschah jedoch bis heute nicht. Gestern habe ich ihn pers.
angeschrieben (per Mail), und auch eine Lesebestätigung
erhalten. Ich wollte hierbei wissen, wann ich mit der
Auszahlung meiner 95 Überstunden rechnen kann, und wie er sich
die weitere Vorgehensweise vorstellt, da ich weiter
Überstunden leisten soll (!).

Das war schon mal richtig. Die Mail und die Lesebestätigung speichern.

Meine Sollstunden hätte ich

bereits morgen schon erreicht… wie würdet Ihr euch nun
verhalten bzw. reagieren???

Ihm denselben Text noch mal per Brief senden, entweder per Einschreiben oder direkt in die Hand drücken, am besten vor Zeugen und ihm darin eine Frist setzen, bis wann er gezahlt haben muss, wenn er vermeiden will, dass Du einen Anwalt aufsuchst, um die Angelegenheit zu klären.

.Er sagte zu einer Kollegin, das

Überstunden so lange nicht bezahlt werden, bis seine
Zweigstelle höhere Umsätze macht :frowning:

So geht das schon gar nicht, denn er ist der Unternehmer und wenn er fette Umsätze und Gewinne macht, dann wird er persönlich „reich“, nicht Du, und deshalb ist es für Dich auch völlig uninteressant, wie seine Umsätze aussehen, denn Du bekommst Dein Geld für die geleistete Arbeit und nicht als Umsatzprovision.

Vielen Dank für die Hilfe!

Hallo,
wenn Überstunden nicht bezahlt werden, müssen sie auch nicht geleistet werden. Es besteht außerdem die Gefahr, über die 400 Euro Grenze zu kommen und dann steuerlich anders behandelt zu werden. Die Anfrage liest sich allerdings so, dass die Überstunden am Finanzamt vorbei bezahlt werden sollen. In diesem Fall kann man auch seinen Rechtsanspruch auf die Bezahlung schwerlich durchsetzen. Es bleibt allerdings die Möglichkeit auch den Arbeitgeber unter Druck zu setzen, wenn er solche Überstunden bereits bezahlt hat. Dann ist allerdings das Vertrauensverhältnis dahin. Also, wenn er droht bei Nichtleistung der Überstunden zu kündigen, kann man drohen dies dem Finanzamt zu melden, immerhin ist das eine Hinterziehung von Sozialabgaben.

Ich arbeite auf 400,- Basis. Hierbei ist es so geregelt, das
ich wöchentl. soviele Stunden arbeite, das ich durchgehend 12
Monate im Jahr 400,- überwiesen bekomme, obwohl ich 3 Monate
zu Hause bleibe. Nun ist es jedoch so gekommen, das er mich
mündl. fragte, ob ich dennoch Überstunden machen könne, so das
diese Ende des Jahres 2012 bar ausgezahlt werden sollten. Dies
geschah jedoch bis heute nicht. Gestern habe ich ihn pers.
angeschrieben (per Mail), und auch eine Lesebestätigung
erhalten. Ich wollte hierbei wissen, wann ich mit der
Auszahlung meiner 95 Überstunden rechnen kann, und wie er sich
die weitere Vorgehensweise vorstellt, da ich weiter
Überstunden leisten soll (!). Meine Sollstunden hätte ich
bereits morgen schon erreicht… wie würdet Ihr euch nun
verhalten bzw. reagieren??? Er sagte zu einer Kollegin, das
Überstunden so lange nicht bezahlt werden, bis seine
Zweigstelle höhere Umsätze macht :frowning:

Du solltest dir unbedingt etwas Schriftliches geben lassen, wie das mit den Überstunden geregelt ist. Am Besten gehst du umgehend zu deinem Chef und klärst das.
Die Sache ist nämlich sonst echt heikel. Wenn du wesentlich mehr arbeitest als deine Sollstunden und dich oder deinen Chef zeigt jemand an, gilt es nicht mehr als Minijob sondern als einkommenssteuerpflichtige Beschäftigung.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, geleistete Arbeit zu bezahlen. Wenn die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet sind (z. B. durch Eintragung eines Mitarbeiters in einen Schichtplan etc.), müssen sie auch bezahlt werden.

Weigert sich der Arbeitgeber, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich an einen Anwalt zu wenden und das Geld einzufordern.

Viele Grüße
tinastar