Hallo,
Hallo zusammen
Ein Arbeiter hatte 3 Monate bei einer Zeitarbeitsfirma
gearbeitet , um eine gewisse Zeit zwischen der Insolvenz des
vorherigen Arbeitgebers und die Zeit bis eine richtige
Bewerbung Früchte trägt zu überbrücken.
Vom Grundgedanken her nicht verkehrt gedacht.
jetz gab es in der Zeit eine kuriose Arbeitszeitregelung .
Der Zeitarbeit - Arbeitgeber lies maximal 40 Std arbeiten ,
vovon 35 ausgezahlt wurden und der rest auf ein Zeitkonto
gingen.
Klingt zunächst auch noch relativ normal, weil es meistens so tarifvertraglich gehandhabt wird.
der AN arbeitete aber teilweise bis 12 Stunden am Tag , sowie
auch Samstags , also zwischen 55 und 60 Std die Woche .
Dazu hat mein Vorredner schon grundlegende Ansätze benannt.
Wenn der Tarifvertrag der PDL eine reguläre Arbeitszeit von 35h / Woche vorsähe, diese dementsprechend auch nur zur monatlichen Auszahlung kämen, wären alle Arbeitsstunden über dieses Soll hinaus auch auf dem Zeitkonto gutzuschreiben.
Die Mehrstunden wurden vom Auftraggeber , also der direkte
Arbeitgeber jeden Dienstag in Bar ausgezahlt .
Damit wird es heikel. Der Arbeitgeber wäre nach wie vor der Personaldienstleister, denn mit jennem hätte der Mitarbeiter ja einen Arbeitsvertrag geschlossen.
Eben dieser hätte dann auch schon mal zu regeln, wie mit Sonderprämien zugunsten der Mitarbeiter umzugehen wäre, denn der Personaldienstleister widerum führt ja auch nur Arbeiten für seinen Auftraggeber aus.
Da hätte die 1.Glocke läuten müssen, wenn der Auftraggeber bar an Mitarbeiter der PDL auszahlen würde. Da es keine Samariter entsprechend etlicher Bibeltexte im wahren Leben gibt, kann da schon mal ein Mißstand vermutet werden.
jetzt ist der AN weg , ihm wurde , weil er zu einem
Wochenende gegangen ist ( Donnerstags letzter Arbeitstag ) die
letzten 7 Überstunden nicht ausgezahlt .
Zum Stundenzettel mit Unterschrift des Auftraggebers über den abgerechneten täglichen Arbeitszeitraum sollten auch Belege des PDL hinsichtlich der Lohnauszahlung stimmig vorhanden sein.
Der AN kümmerte sich darum ,und ihm wurde dann gesagt , das
er die Überstunden als Schwarzarbeit gemacht hätte und er gar
kein Anrecht auf den fehlenden Lohn hätte .
Womit dann schon mal tägliche Arbeitszeiten, monatliche Berechnungsgrundlage ausbezahlter Stunden und Guthaben auf dem Zeitkonto verschleiert worden sein dürften.
Faktisch hätte der Arbeitnehmer also nichts Konkretes in der Hand, was über die tarifliche Vereinbarung mit der PDL hinaus schwarz auf weiss belegbar wäre.
Der AN ist sich dieser Fehlhandlung nicht bewusst , da der
Filialleiter der Zeitarbeiter - Firma sogar davon wusste und
dem AN nach langer anfänglicher Diskussion gesagt hatte wie
der Stundennachweis auszufüllen ist und wie das abgerechnet
wird .
Da wäre hiermit zum 2. Mal die Empfehlung gegeben, sich zunächst so zeitnah wie möglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen.
wenn das wirklich Schwarzarbeit war , kann der AN , däfür
bestraft werden ?
Wenn er es wissentlich und mit Vorsatz macht, gewiss. Wenn er allerdings erst innerhalb der genannten Monate zunehmend misstrauisch wurde und Rechtsbeistand in Anspruch nähme, dann könnte es vermutlich 2 positive Wendungen nehmen:
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Der AN könnte lediglich dazu verpflichtet werden, für die " Sonderzuwendungen " Sozialabgaben und Steuern nachzuzahlen…
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Auftraggeber und PDL könnten empfindliche Strafen drohen, wenn es diesbezüglich wirklich zu dubiosen Geschäften gekommen sein sollte.
Besonders, wenn es mehreren Mitarbeitern gleichermaßen mulmig wurde, könnten schwarze Schafe auch vom Arbeitsmarkt erfolgreich " entfernt " werden.
Einfach zunächst mal die Gedanken sammeln und sortieren, danach in aller Ruhe mit dem Fachanwalt darüber sprechen, was Vermutung und Befürchtung wäre.
Toni
mfg
nutzlos