Hallo zusammen,
ich bin seit nem knappen monat über ne zeitarbeitsfirma angestellt und ich habe schon keine lust mehr zur arbeit zu gehen!
laut vertrag beträgt meine wöchentliche Arbeitszeit 35 Std. ich arbeite jedoch fast 50 Std. in der woche. laut vertrag kann ich nur 20 überstunden im monat machen, die entweder ausbezahlt bekomme oder abfeiern kann. ich bin jedoch weit über den 20 std. im monat. Können die das einfach so machen??
Genauso wie ich alle zwei wochen 6 tage in der woche arbeite, sprich samstags. und für den samstag allerdings nicht frei bekomme. ist das rechtlich gesehen erlaubt oder kann ich mich dagegen wehren??
für eure antworten danke ich euch jetz schon!
Hallo das mit den Überstunden ist okay, denn dafür hast du ein Zeitkonto.
Samstag arbeiten ist erlaubt wenn der Einsatz das erfordert. Im normalen Beschäftigungsverhältnis hat man alle zwei Wochen frei dafür oder ein langes Wochenende im Monat. Hängt aber immer vom Arbeitgeber ab.
Bei welcher Firma bist du denn angestellt und wo bist du im Einsatz?
Liebe Grüße
Aber auf mein Zeitkonto kann ich ja nur 20 Überstunden im Monat aufbauen, und die restlichen 20 -30 std. arbeite ich ja praktisch umsonst oder seh ich das falsch??
ich möchte eigentlich nicht sagen wo ich angestellt bin. nicht das ich da irgendwie ärger bekomm
So gesehen stimmt das schon.
Ein Zeitkonto ist begrenzt, aber ich kenne keine Fima die so wenig Stunden aufbauen darf.
Es kommt immer drauf an was in deinem Vertrag steht.
Es gibt bezüglich der Zeitkonten einen Rahmen-Mantel-Tarifvertrag und darauf berufen sich alle Firmen.
Bezüglich dem was du tun kannst ist mit deinem Disponenten reden oder dem Betriebsrat denn dieser muss dein Anliegen ernst nehmen.
Ich persönlich bin bei Randstad und die kümmern sich auch um deine Anliegen.
Wegen dem Ärger bekommen, das geht gar nicht denn jeder kann offen sagen wo er angestellt ist und darüber darf man reden, beim Gehalt und so sieht es anders aus.
Liebe Grüße
Hallo,
in erster Linie einmal stellen die 35 Stunden Arbeitszeit, erfahrungsgemäß, die Mindestarbeitszeit dar, was bedeutet, dass zum Beispiel Standzeiten oder dergelichen der Leiharbeiter, lediglich mit 7 Stunden zum Bruttoarbeitslohn vergütet werden.
Zum Thema Arbeitszeit sei zu sagen, die Monatshöchstmarke der Überstunden denke ich wird bewusst überschritten, um sich für eventuell Einsatzwechsel oder dergleichen ein Polster zu schaffen, damit die Kosten für Standzeiten nicht so hoch sind, jedoch sollte nochmals der Arbeitsvertrag genau studiert werden, um festzustellen, ab wie vielen Stunden eine Auszahlung der Überstunden möglich ist, sonst ggf. im Rahmentarifvertrag nachschauen (IGZ/DGB, BZA oder christlicher).
Eine wöchentliche Arbeitszeit von über 48 Stunden ist normalerweise nur dann zulässig, wenn ein Mitarbeiter dem einwilligt und aus freien Stücken über die normale Arbeitszeit hinaus arbeitete, da es sonst rechtliche Konsequenzen zur Folge haben kann für den Arbeitgeber, sollte eine Prüfung erfolgen (Arbeitsschutzgesetz).
Für den Samstag und die Überstunden müssten dann auch ZUschläge anfallen, bitte auf der Abrechnung prüfen ob diese ausbezahlt werden und nur reine Bruttoproduktivstunden aufs AZK verschwinden
Hi!
Ja du hast zwar einen ARbeitsvertrag über 35 Stunden, wirst aber fast immer mehr arbeiten. Diese Stunden werden die, so wird es auch im Vertrag stehen, auf ein s.g. Zeitkonto. Dort sparst du dir Stunden an für den Fall, dass die Firma in der du derzeit arbeitest den Auftrag bei deiner Zeitar4beotsfirma abzieht. Dann hast du ja erst einmal keine Arbeit, bist aber beschäftigt in der Zeitarbeitsfirma. Diese bezahlt dich auch weiterhin. Du baust dann eben diese Stunden vom Zeitkonto ab. Die Zeitarbeitsfirma hat damit einen s.g. „Puffer“ um für dich eine neue Arbeit zu finden und dich nicht gleich entlassen zu müssen.
Viele Grüße
Hallo Janschina,
leider kann ich aus deinen Zeilen nicht erkennen welcher Tarifvertrag bei dir angewandt wird. Dies müßte aber aus deinem Vertrag hervorgehen. Sollte es der TV des BZA sein so schau mal bitte hier nach:
http://www.bza.de/fileadmin/bilder/2008/11/Tarifvert…
Beachte bitte den §2 Vollzeitarbeit und vor allem §4 Verteilung der Arbeitszeit/Flexibilisierung. Hier ist es also wichtig, dass sich z.b. die Verteilung der Arbeitszeit an dem jeweiligen Kundenbetrieb anpasst. Heißt im Klartext, wird dort alle 14 Tage Samstags gearbeitet dann betrifft das auch dich. Die wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden wird dann entsprechend durch 6 Tage geteilt. Alles andere sind wieder Überstunden.
Was mich aber sehr verwundert ist die Tatsache das du erst seit einem knappen Monat dort arbeitest, folgerichtig also noch keine Abrechnung erhalten hast ( Zeitarbeit i.d.R. immer zum 15. eines Monats ) aber dich schon jetzt fürchterlich darüber beschwerst das du zuviel arbeitest. Warte doch mal die Abrechnung ab und dann solltest du erst weiterdenken.
Hast du schon mal was von einem Zeitkonto gehört? Frag bitte mal deinen Disponenten danach. Es kann nämlich sein, dass dir laut Vertrag 20 Stunden in dein Zeitkonto gehen und alles was darüber hinaus anfällt direkt ausbezahlt wird.
Falls noch Fragen sind einfach nochmal mailen.
Gruß Michael
hallo,
erstmal danke für deine antwort.
meine erste abrechnung bekomme ich die oder nächste woche!
Ich weiß das es vielleicht nicht richtig ist sich jetz schon aufzuregen, aber ich bin das erstemal über zeitarbeit angestellt.
Das ich mehr Stunden arbeiten muss als im Vertrag steht war mir auch von anfang an klar.
Meine Zeitarbeitsfirma hat einen IGZ Tarifvertrag!
Im meinem Vertrag steht.
und soweit ich das verstanden habe, kann ich im Monat 20 Überstunden aufbauen und alles was darüber geht ist sozusagen verloren und bekomme ich auch nicht ausbezahlt.
Hallo Janschina
Zu Deinen Vertrag in der Zeitarbeit,kann ich nur soviel sagen,dass Du nicht überlegt hast was Du da Unterschrieben hast.In der Regel ist es üblich das mann in der Zeitarbeit Überstunden macht,die dann auf ein Zeitkonto gelegt werden.Wenn Du in Deinen Vertrag stehen hast nicht mehr als 20 Ü-Stunden dann mach auch nicht mehr als 20 Ü-Stunden,Sie werden Dir dann wohl sagen das das nicht gehen würde,-in disen Fall kannst Du Dich auf Deinen Vertrag berufen diser ist ja beiseitig unterschrieben worden und sollte auch gültig sein.Grüsse Asterix
P.S Reiche Deine Ü-Stundenabfeierung immer Schriftlich ein und lass es Dir bestätigen von Ihnen das Du sie Abfeiern möchtes sonnst haste nichts in der Hand bei Streitigeiten.
Also Grundsätzlich können deine Stunden nicht einfach weg sein. Sollte der Entleihbetrieb dem du dich ja anpassen musst, soviele Stunden machen, und diese auch von dir verlangen, sind diese abzugelten. Sagt dein Betrieb du sollst gehn, und du arbeitest trotzdem weiter, dann können Sie die Entlohnung verweigern. Mal ganz davon abzusehen, das jede Stunde die du mehr machst, deine ZA sich nen feinen Reibach verdient.