Überstunden zurückgefordert

Hallo,
ich hätte zu folgenden Szenario gerne einen Rat.
Arbeitnehmer X hat von Arbeitgeber Y seine angehäuften Überstunden doppelt ausgezahlt bekommen - geplant war einmal. Die Lohnabrechnung erfolgt über eine externe Firma. Nun fällt dem AG auf, dass er die Überstunden „ausversehen“ doppelt ausgezahlt hat und möchte diese nun mit der Abrechnung des folge Monats wieder einbehalten. Sprich der AN bekommt, da die Überstunden mehr als das Netto betrugen +/- 0€ ausgezahlt. Frage ist nun, darf das überhaupt sein? Wenn ja oder nein, kann mir das wer begründen?
Danke.

Hi Arrow87,

natürlich dürfte er das! Es handelt sich hier ja ganz klar um eine irrtümlich (weil doppelt) geleistete Zahlung. Spätestens beim lesen seiner Gehaltsabrechnung, hätte der Arbeitnehmer merken müssen, dass hier was falsch gelaufen ist.

Der Zahlungsempfänger muss das geld zurückzahlen. Tut er es nicht könnten ihm arbeits- und strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Einen schönen Abend noch

Charlie80

Der AG fordert keine Überstunden zurück, sondern möchte eine falsche Abrechnung korrigieren. Ist für den AN natürlich unschön, falls das irrtümlich doppelt gezahlte Geld schon verbraten wurde, anstatt den Abrechnungsfehler einfach sofort aufzuklären.

Lernhilfe, wie immer… Szenario umkehren:

_Arbeitnehmer X hat von Arbeitgeber Y seine angehäuften
Überstunden null mal ausgezahlt bekommen - geplant war einmal.
Nun fällt dem AN auf, dass ihm die Überstunden nicht bezahlt
wurden und er fordert diese mit der Abrechnung des
Folgemonats ein.

Frage ist nun, darf das überhaupt sein? Wenn ja oder nein,
kann mir das wer begründen?_

Begründung immer noch erforderlich?

Hi,

hier ist aber von einer Überzahlung nicht von einer falschen Abrechnung die Rede. Das ist meines Erachtens nach ein Unterschied.
Die Abrechnung selber war ja - so wie ich es verstanden habe - korrekt.

Ich stelle daher mal die Frage, ob hier nicht evtl. Entreicherung nach BGB 818 Abs. 3 in Frage kommt?

Gruss

kommt drauf an wie es auf den Kopf gehauen wurde… alle anderen Aspekte mal aussen vor gelassen…

Moral als juristische Begründung? (owT)
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