Überstunden Zuschlag

Steht mir ein Überstundenzuschlag auch zu wenn die Überstunden zu einem späteren Zeitpunkt abgebaut werden und nicht ausbezahlt werden?

Für mein Verständnis müsste ich für jede Überstunden 1,25 Überstunden auf mein Arbeitszeitkonto bekommen. (vertraglicher Überstundenzuschlag 25%)

Was steht denn im Arbeitsvertrag, bzw. gibt es eine Betriebsvereinbarung darüber?

Bei uns ist es so, dass man sich die Zuschläge auszahlen lassen kann, und die Stunden abfeiert.

Ausserdem gibt es bei uns bis zur 5. Überstunde in der Woche 25%, ab der 6. Stunde 50% Samstag generell 50%, Sonntags 100% und Feiertags 200% Zuschlag

Sonst kannste ja nicht abbauen oder alternativ ausbezahlen lassen. Selbstverständlich steht dir zuerst der vertraglich vereinbarte Zuschlag zu.
Und dann sollte idealerweise noch eine Vereinbarung bestehen, bis wann die Überstunden abgebaut sein müssen und welche maximale Höhe an Überstunden angesammelt werden können.

Bisher wurden die immer ausbezahlt, da hat das mit dem 25% Zuschlag auch immer super funktioniert.

Mein Problem ist, das mein Arbeitgeber möchte, daß ich meine Überstunden zu einem späteren Zeitpunkt (wenn wenig Arbeit ist) wieder Abbau. (Finde ich im Prinzip auch super, da mehr Freizeit). Allerdings ist mein Arbeitgeber der Meinung das er mir jetzt kein Zuschlag mehr geben muss, da die Stunden später Abgebaut werden.

In meinem Arbeitsvertrag steht, daß der Überstunden Zuschlag in Anlehnung an den Manteltarifvertrag metallverarbeitendes Handwerk Bezik Küste ausgezahlt wird.

Kenne den Vertrag nicht, aber wenn dort eine Auszahlung vereinbart ist, dann ist diese gültig.

Dann ist das zuerst eine Abweichung vom Tarifvertrag. Ich würde dem Ansinnen nicht zustimmen, da es zweitens auf eine einzelvertragliche individuelle Arbeitsvertrags-Vereinbarung hinaus laufen wird. Zukünftig leistest und baust du (nur) deine Überstunden ab anstelle Auszahlung, und die dir zustehenden Zuschläge werden dir zudem 5verwehrt.

Soweit ich dich verstanden habe…

Hallo,

die Vergütung von Mehrarbeit bzw. Überstunden ist nicht gesetzlich geregelt., noch nicht mal die Begriffe sind einheitlich definiert.
Deswegen kommt es allein darauf an, was entweder in Deinem Arbeitsvertrag oder einem geltenden Tarifvertrag geregelt wurde. Und da ist es in vielen Branchen durchaus nicht ungewöhnlich, daß Zeitguthaben auch für saisonale Schwankungen der Auftragslage verwendet werden können und eben keine Zuschläge ausbezahlt werden müssen, wenn die Stunden „abgefeiert“ werden.
Und der Begriff „Anlehnung“ in Deinem Arbeitsvertrag bietet reichliche Interpretationsmöglichkeiten. Ohne genaue Kenntnis des Wortlauts Deines Arbeitsvertrages kannst Du hier keine seriöse Auskunft erwarten.

Wenn Du Mitglied bist, dann bekommst Du auch von der IG Metall alle Auskünfte, die Du benötigst.

&tschüß
Wolfgang

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Doch, selbstverständlich.

Es gibt keinen Grund, auf dem Zeitkonto etwas anderes als Zeit zu erfassen - deswegen heißt es so, und nicht Kraut- und Rübenkonto.

Die Zuschläge brauchen überhaupt nicht gespeichert oder vorgetragen zu werden, wenn man sie schlicht und einfach abrechnet. Und wenn man sie partout vortragen will (und darf), werden sie nicht vermischt mit geleisteten Stunden gespeichert, sondern separat.

Schöne Grüße

MM

Zeitguthaben ist auch eine Zeitangabe. Zudem sollte man schon zwischen Datenspeicherung und „Präsentation“ unterscheiden. Bei uns im Unternehmen wird den Mitarbeitern jedenfalls auf den Erfassungsterminals standardmäßig das Zeitguthaben (also inkl. Aufschläge) angezeigt (für die geleistete Arbeitszeit muss man wissen, welche Tastenfolge man drücken muss) … und das ist für die Regelungen, die bei uns gelten, auch sinnvoll.