Hallo,
gibt es eine Regelung die Ueberstunden auszuzahlen wenn man die Stelle wechselt? Ein Regelung im alten Arbeitsvertrag gab es keine. Es geht um genau 300 Stunden, also nicht gerade wenig.
Der alte Arbeitgeber wiegert sich auszuzahlen. Er meint " Pech gehabt". Danke für die Hilfe.
Charly
Hi Charly, sofern die Überstundenleistung unstrittig ist und der Vergütungsanspruch nicht (zwischenzeitlich) „verfallen“ (verfristet) ist und keine Gegenforderung(en) Deines alten Arbeitsgerbs dem entgegen stehen, hast Du Anspruch auf Auszahlung des entsprechenden Netto-Geldwertes. Der Anspruch ergibt sich grundsätzlich aus Eurem Arbeitsverhältnis: Du arbeitest und der Arbeitgeber zahlt (dafür).
Hi,
der Arbeitgeber hat grundsätzlich die Wahl, abgeleistete Überstunden auszuzahlen oder in Freizeit umzuwandeln.
Wenn bis zum Vertragsende (Kündigungstermin) noch Freizeit abgegolten werden kann, ist der Arbeitgeber berechtigt, dir anstatt die Auszahlung der Überstunden den Freizeitausgleich anzubieten.
Soweit keine Arbeitszeit mehr zu leisten ist, muß er dich auszahlen. Der Anspruch ist vor dem Arbeitsgericht einklagbar. Dafür brauchst du keinen Anwalt. Einfach zum Arbeitsgericht hin und klagen.
Gruß,
Francesco