Ich bin ja gekündigt worden mit Frist zum 09.12.03. Wollte daraufhin meine Überstunden abbauen wo ich in den Wochen zuvor angesammelt habe. Bin daher früher gegangen. Mein Chef hat mir darufhin mit fristloser Kündigung wegen Arebitsverweigerung gedroht. Nach Aussage von ihm sind die Überstunden im Arbeitslohn mit abgegolten und ich müsse meine 8 Stunden am TAg da sein. Allerdings gibt es keine Notwendigkeit, da ich von den wichtigen Aufgaben entbunden wurde - Zurecht - Wie ist die Rechtslage. Vielen Dank für Eure Hilfe
Ich bin ja gekündigt worden mit Frist zum 09.12.03. Wollte
daraufhin meine Überstunden abbauen wo ich in den Wochen zuvor
angesammelt habe. Bin daher früher gegangen. Mein Chef hat mir
darufhin mit fristloser Kündigung wegen Arebitsverweigerung
gedroht. Nach Aussage von ihm sind die Überstunden im
Arbeitslohn mit abgegolten und ich müsse meine 8 Stunden am
TAg da sein. Allerdings gibt es keine Notwendigkeit, da ich
von den wichtigen Aufgaben entbunden wurde - Zurecht - Wie ist
die Rechtslage.
Als erstes schlage ich einen Blick in den Arbeitsvertrag vor. Dort steht mit Sicherheit etwas zum Thema Überstunden drin.
Gruß,
Christian
Als erstes schlage ich einen Blick in den Arbeitsvertrag vor.
Dort steht mit Sicherheit etwas zum Thema Überstunden drin.
Klar dort steht drin, dass Überstunde bei dringenden betrieblichen mständen verlangt werden können. Es steht jedoch nicht drin, ob diese später abgebaut werden können oder im Monatslohn bereits enthalten sind.
Tarif?
Hi!
Helfen fällt nicht so leicht, wenn Fakten fehlen! Was genau steht im Arbeitsvertrag?
Greift ein Tarif?
Gibt es eine zusätzliche Vereinbarung?
Kann die Mehrarbeit auch abgegolten werden?
Einfach fernbleiben solltest Du auf keinen Fall!
LG
Guido
Helfen fällt nicht so leicht, wenn Fakten fehlen! Was genau
steht im Arbeitsvertrag?
Greift ein Tarif?
Gibt es eine zusätzliche Vereinbarung?
Kann die Mehrarbeit auch abgegolten werden?
Also ein Tarifvertrag greift definitiv nicht, da es sich bei dem Laden um ein 10-Mann-Betrieb handelt. Meinen AV habe ich jetzt auch nicht grade vorliegen - erst wieder heute Abend. Ich weiss nur was sinngemäß drinsteht. Überstunden sind in zumutbarer Weise zu erledigen. Heisst das jetzt, dass die Überstunden bereits mit der monatlichen Vergütung abgegolten sind, und das diese mehr oder weniger zu der Arbeiszeit gelten. Dies steht nämlich nicht drin, auch nicht dass die überstunden andersmal genommen werden können
Danke
Einfach fernbleiben solltest Du auf keinen Fall!
LG
Guido
Helfen fällt nicht so leicht, wenn Fakten fehlen! Was genau
steht im Arbeitsvertrag?
Greift ein Tarif?
Gibt es eine zusätzliche Vereinbarung?
Kann die Mehrarbeit auch abgegolten werden?Also ein Tarifvertrag greift definitiv nicht, da es sich bei
dem Laden um ein 10-Mann-Betrieb handelt. Meinen AV habe ich
jetzt auch nicht grade vorliegen - erst wieder heute Abend.
Ich weiss nur was sinngemäß drinsteht. Überstunden sind in
zumutbarer Weise zu erledigen. Heisst das jetzt, dass die
Überstunden bereits mit der monatlichen Vergütung abgegolten
sind, und das diese mehr oder weniger zu der Arbeiszeit
gelten. Dies steht nämlich nicht drin, auch nicht dass die
überstunden andersmal genommen werden können
DankeEinfach fernbleiben solltest Du auf keinen Fall!
Habe ich auch nicht vor. ich war jeden Tag im Betrieb. Bin halt nur früher gegagngen. Ist das gleich ein Grund für eine fristlose Kündigung? und dann auch noch wegen Arbeitsverweigerung
LG
Guido
Also ein Tarifvertrag greift definitiv nicht, da es sich bei
dem Laden um ein 10-Mann-Betrieb handelt. Meinen AV habe ich
jetzt auch nicht grade vorliegen - erst wieder heute Abend.
Ich weiss nur was sinngemäß drinsteht. Überstunden sind in
zumutbarer Weise zu erledigen. Heisst das jetzt, dass die
Überstunden bereits mit der monatlichen Vergütung abgegolten
sind, und das diese mehr oder weniger zu der Arbeiszeit
gelten. Dies steht nämlich nicht drin, auch nicht dass die
überstunden andersmal genommen werden können
Der Tarifansatz wäre auch mein nächster gewesen. Steht denn im Arbeitsvertrag eine Arbeitszeit drin? Wenn ja - und davon gehe ich aus - dann ist das Deine Arbeitszeit, Überstunden sind abzu"feiern" bzw. auszuzahlen.
Gruß,
Christian
Der Tarifansatz wäre auch mein nächster gewesen. Steht denn im
Arbeitsvertrag eine Arbeitszeit drin? Wenn ja - und davon gehe
ich aus - dann ist das Deine Arbeitszeit, Überstunden sind
abzu"feiern" bzw. auszuzahlen.
Zunächst einmal vielen Dank
Ja, das dachte ich auch aber…
Im AV steht eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden drin. Überstunden in zumutbarer Weise. Die Arbeitszeit ist bezogen auf die Woche und nicht auf den Monat - sprich, wenn ich früher gehe, komme ich nicht mehr auf die 40 Stunden pro Woche. Die Überstunden der Woche interessieren doch nicht mehr - richtig. Also habe ich Pech gehabt - Oder? Danke
Betriebliche Übung?
Hallo,
Du hast doch eine Weile da gearbeitet. Wie war es in der Vergangenheit? Wurden da Stunden abgerechnet und Überstunden bezahlt?
cu Rainer
Hallo,
Du hast doch eine Weile da gearbeitet. Wie war es in der
Vergangenheit? Wurden da Stunden abgerechnet und Überstunden
bezahlt?
cu Rainer
Vielen Dank
Kein schlechter Ansatz - jedoch ist dies erst die 4. Woche. Also, gibt es keine betriebliche Übung. Trotzdem danke. Sowas wie in diesem Laden habe ich noch nie erlebt.
Hallo Marco,
versuch es mal bei http://www.arbeitsrecht.de/forum/list.php3?num=1&col…
Im Forum dort wurde mir schon mehrmals sehr geholfen. Vielleicht weiß dort jemand was Näheres.
Ich kenne es nur,dass die Überstunden nur dann nicht extra bezahlt werden o.ä.,wenn es nicht ausdrücklich im AV steht und Du sagst, das dort nicht drin steht Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.
VG 
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo
Deine Überstunden sind abzugelten oder in Freizeit auszugleichen. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung wirst Du nicht nur nachweisen müssen, daß die Überstunden angefallen sind, sondern auch, daß sie vom AG angeordnet oder geduldet wurden. Die Abgeltung durch den Grundlohn müßte vertraglich explizit vereinbart sein. Und auch dann könnte man die Wirksamkeit dieser Vereinbarung noch prüfen lassen.
Ein selbständiges Abfeiern der Überstunden dürfte im Wiederholungsfalle, soweit eine beharrliche Arbeitsverweigerung nachweisbar ist, tatsächlich die Option einer fristlosen Kü offen halten.
Gruß,
LeoLo
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Eher nicht!
Hi!
Habe ich auch nicht vor. ich war jeden Tag im Betrieb. Bin
halt nur früher gegagngen. Ist das gleich ein Grund für eine
fristlose Kündigung? und dann auch noch wegen
Arbeitsverweigerung
Wegen Arbeitsverweigerung halte ich als Grund schon für vertretbar! Eine fristlose Kündigung halte ich ohne Abmahnung zumindest für schwierig. Wobei das natürlich nur gilt, wenn Du länger als 6 Monate dort bist…
LG
Guido
Hi!
Habe ich auch nicht vor. ich war jeden Tag im Betrieb. Bin
halt nur früher gegagngen. Ist das gleich ein Grund für eine
fristlose Kündigung? und dann auch noch wegen
Arbeitsverweigerung
Hallo Guido.
Eine fristlose Kündigung halte ich ohne Abmahnung
zumindest für schwierig.
Vermutlich: ja. Kommt drauf an. Inwieweit diese „Drohung“ des AG schon die Qualität einer ordentlichen mündlichen Abmahnung erfüllen könnte, kann man nicht beurteilen, sollte man aber berücksichtigen.
Wobei das natürlich nur gilt, wenn Du
länger als 6 Monate dort bist…
Das verstehe ich nicht… Was hat eine fristlose Kündigung mit dem KSchG zu tun?
Gruß,
LeoLo
Unglücklich ausgedrückt
Hi Leo!
Das verstehe ich nicht… Was hat eine fristlose Kündigung mit
dem KSchG zu tun?
Nichts!
Aber wenn er eh noch keinen Kündigungsschutz nach KSchG hat, erübrigt sich die ganze Fragestellung mehr oder weniger…
LG
Guido
Und da hätte ich mal besser lesen sollen!
Hi nochmal!
Vergiss, was ich eins tiefer schrieb! Er ist ja schon gekündigt worden, da macht es schon einen Unterschied, ob es fristlos oder mit der im ersten halben Jahr gültigen Frist geschieht…
Grüße
Guido