Ein Arbeitnehmer reicht eine Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen ein. Die Kündigung wird durch den Arbeitgeber anerkannt.
Der Arbeitnehmer hat auf seinem Stundenkonto noch 100 Stunden im plus stehen ist aber nur zu 50% angestellt. Er kann also inerhalb der Kündigungsfrist noch 80 Mehrstunden abbauen. Der Arbeitgeber ist außerdem nicht bereit die geleisteten Mehrstunden zu bezahlen.
Frage: Ist es dem Arbeitnehmer erlaubt zu Hause zu bleiben um die Stunden abzubauen ohne das der Arbeitgeber Rechtliche Ansprüche geltent machen kann oder das Gehalt einbehält?
Ahoi, Rabe…
Überstundenabgeltung…könnte das im AV/TV/BV geregelt sein?
LG Jsp
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Der Arbeitnehmer ist nach AVR der Diakonie angestellt dort findet sich leider keine genauere Regelung.
Der Arbeitnehmer ist nach AVR der Diakonie angestellt dort
findet sich leider keine genauere Regelung.
Ahoi, Rabe
einfach so Fernbleiben sollte der AN auf keinen Fall!
Gäbe noch, rein theoretisch, die Möglichkeit anwaltl., betriebsrätl.oder gewerkschaftl. Rat einzuholen.
LG JSP