Hallo,
angenommen ein Arbeitnehmer reicht Urlaub ein und dieser wird genehmigt.
Kann der Arbeitgeber dann statt Urlaubstage abzuziehen einfach Überstunden verrechnen?
Wenn ja, was ist mit Überstunden die zu Zeiten geleistet wurden, die einen Lohnzuschlag beinhalten (z.B. Nachtarbeit, Sonntags, Feiertag etc.)
Gruß
Holger
Nochmal Servus.
Das ist ja mal wieder knifflig.
Der AG darf eigentlich nicht einfach so Ü-Stunden verrechnen wenn er bereits Urlaub genehmigt hat. Er hätte den AN darüber informieren müssen dass er dies tut. Allerdings kommt es darauf an welche Regelungen es in diesem Betrieb gibt (wie z.B. Zeitkontenregelungen, Betriebsvereinbarungen, tarifvertragliche Regelungen). Da am Besten mal den Betriebsrat (falls vorhanden) fragen oder mal bei der zuständigen Gewerkschaft nachfragen.
Nun zu den Ü-Stunden die mit Zuschlag angefallen sind:
Vorausgesetzt der AG darf die Stunden verrechnen, dann gibt es zwei Möglichkeiten:
-
Der AG verrechnet nur die Stunden und zahlt nur den Zuschlag aus.
-
Der AG rechnet auch den Zuschlag in Zeit um und verrechnet diesen zusammen mit den Stunden.
Allerdings hängt auch das wieder teilweise von bestehenden betrieblichen oder tarifvertraglichen Regelungen ab.
Gruß fwbr2006
Hallo
nochmal Danke.
Der AG darf eigentlich nicht einfach so Ü-Stunden verrechnen
wenn er bereits Urlaub genehmigt hat. Er hätte den AN darüber
informieren müssen dass er dies tut.
Im Vorhinein oder auch anschliessend?
Allerdings kommt es
darauf an welche Regelungen es in diesem Betrieb gibt (wie
z.B. Zeitkontenregelungen, Betriebsvereinbarungen,
tarifvertragliche Regelungen).
Gilt die Informationspflicht auch bei Zeitkonten?
Nun zu den Ü-Stunden die mit Zuschlag angefallen sind:
Vorausgesetzt der AG darf die Stunden verrechnen, dann gibt es
zwei Möglichkeiten:
-
Der AG verrechnet nur die Stunden und zahlt nur den
Zuschlag aus.
-
Der AG rechnet auch den Zuschlag in Zeit um und verrechnet
diesen zusammen mit den Stunden.
Darf der AN (oder Anwalt, A-Gericht) Einsicht in die komplette Zeiterfassungen (Arbeit, Pause, Urlaub, Überstunden, Zuschläge) nehmen oder ist das Unternehmensseitig geschützt?
Muss eine Arbeitszeiterfassung sicher vor manueller Manipulation sein?
Gruß
Holger
Hi!
Der AG darf eigentlich nicht einfach so Ü-Stunden verrechnen
wenn er bereits Urlaub genehmigt hat. Er hätte den AN darüber
informieren müssen dass er dies tut.
Im Vorhinein oder auch anschliessend?
GAR nicht!
Genehmigter Urlaub ist genehmigter Urlaub und nicht Urlaub unter Anrechnung von Überstunden oder sonst was.
Gilt die Informationspflicht auch bei Zeitkonten?
Zeitkonten sollten als Teil der Personalakte gelten, also sollte da auch eine Einsehmöglichkeit existieren (dazu muss ich mich aber erst schlau machen - bevor ich hier wilde Vermutungen als Fakten verkaufe, weise ich mal darauf hin!)
Darf der AN (oder Anwalt, A-Gericht) Einsicht in die komplette
Zeiterfassungen (Arbeit, Pause, Urlaub, Überstunden,
Zuschläge) nehmen oder ist das Unternehmensseitig geschützt?
Nun ja - spätestens, wenn ein Arbeitsgericht die Offenlegung dieser Daten einfordert, wird der AG dieser Aufforderung nachkommen.
Muss eine Arbeitszeiterfassung sicher vor manueller
Manipulation sein?
Das geht schon aus praktischer Sicht nicht.
Wenn der AN mal das „Stempeln“ vergisst, muss eine manuelle Korrektur möglich sein.
Existiert in diesem fiktiven Fall denn kein Betriebsrat?
VG
Guido
Hi!
Danke für die Antwort.
Existiert in diesem fiktiven Fall denn kein Betriebsrat?
Angenommen es existiert kein Betriebsrat (gibt es ja immer öfter, keine Personalvertretung und die engere Geschäftsleitung (GF, Personalchefin, Verkaufsleiter etc) sind privat sehr eng verbandelt…
Bedeutet die manipulierbare Stundenplanung, dass ein Arbeitgeber nachträglich die Planungen und realen Einsatzpläne so manipulieren kann, das es vor Gericht „passt“ ohne das diese Manipulationen nachvollziehbar sind?
Wenn der AN nicht freigestellt wurde, müsste er doch im Dienstplan mit Schichten eingeplant sein um Minusstunden aufbauen zu können, oder?!
Letzte Frage, versprochen.
Gruß
Holger
Hi!
Angenommen es existiert kein Betriebsrat (gibt es ja immer
öfter, keine Personalvertretung und die engere
Geschäftsleitung (GF, Personalchefin, Verkaufsleiter etc) sind
privat sehr eng verbandelt…
Dann stelle ich mir immer die Frage warum das nicht der Fall ist, aber egal…
Bedeutet die manipulierbare Stundenplanung, dass ein
Arbeitgeber nachträglich die Planungen und realen Einsatzpläne
so manipulieren kann, das es vor Gericht „passt“ ohne das
diese Manipulationen nachvollziehbar sind?
Im Zweifel ganz klar: JA
Ich kenne das deshalb nur so, dass jeder Mitarbeiter nach Monatsende seinen „Stundenzettel“ unterschreiben muss.
Wenn der AN nicht freigestellt wurde, müsste er doch im
Dienstplan mit Schichten eingeplant sein um Minusstunden
aufbauen zu können, oder?!
Nö. Wenn ein Mitarbeiter „unentschuldigt“ fehlt, plane ich den nicht mehr.
Viele Grüße
Guido