Überstundenabbau während Arbeitsunfähigkeit

Hallo!

Herr Mustermann ist Angestellter in einer 40 Std. Woche in einem landwirtschaftlichen Kleinbetrieb (5 Mitarbeiter). Es gilt kein Tarifvertrag und es gibt auch keine Regelung für Überstunden im Arbeitsvertrag.

An einem Dienstag meldet er sich bei seinem Arbeitgeber Krank und sucht sofort seinen Arzt auf, der ihn für diesen Tag Krank schreibt. Am nächsten Tag (Mittwoch) erscheint Hr. Mustermann wieder zur Arbeit und noch vor Arbeitsbeginn bittet der Arbeitgeber zum Gespräch und teilt die Mündliche Kündigung mit.

Herr Mustermann stellt sich daraufhin noch am Mittwoch wieder bei seinem Arzt vor und es wird weiterhin lückenlos Arbeitsunfähigkeit testiert. Natürlich informiert Hr. Mustermann umgehend seinen Arbeitgeber und legt die Bescheinigungen umgehend vor.

Hr. Mustermann erhält daraufhin die endgültige schriftliche Kündigung und verbleibt auch über seinem Kündigungstermin hinaus Arbeitsunfähig. Er kann somit die Überstunden nicht mehr abbauen. Er fordert die Abgeltung von ca. 30 Überstunden, er hat detaillierte Aufzeichnungen und die Überstunden wurden auch angeordnet.

Der Arbeitgeber weigert sich diese zu bezahlen und behauptet das ihm keine Auszahlung der Überstunden zustehen würde.

Frage: Hat Hr. Mustermann Anspruch auf Abgeltung / Bezahlung seiner ca. 30 Überstunden?

Angaben bitte mit Quellen oder Gesetzes-Angaben.

Hr. Mustermann bedankt sich!

Frage: Hat Hr. Mustermann Anspruch auf Abgeltung / Bezahlung
seiner ca. 30 Überstunden?

Angaben bitte mit Quellen oder Gesetzes-Angaben.

§ 612 bgb

§ 612 bgb

Was soll Herr Mustermann darunter verstehen?

§ 612 bgb

Was soll Herr Mustermann darunter verstehen?

wenn keine abweichende vereinbarung getroffen wurde bzw. besteht und ausreichend dokumentiert werden kann, dass überstunden in der höhe x an bestimmten tagen geleistet wurden, dann sind überstunden (ohne zuschläge) zu vergüten. die höhe bemisst sich nach der vergütung, die für die vereinbarte arbeitsleistung erbracht wird.