Hallo,
Person A (400 EUR-Job) hat im Juni Überstunden machen müssen.
Im September hat A sich dafür 1 Woche frei genommen (nicht Urlaub, sondern konkret wegen Überstundenabbau).
Bekommt A diese freie Woche trotzdem bezahlt oder sind mit der Freizeit die Überstunden abgegolten?
Gruss,
C.
Hallo,
Auch Hallo!
Person A (400 EUR-Job) hat im Juni Überstunden machen müssen.
Im September hat A sich dafür 1 Woche frei genommen (nicht
Urlaub, sondern konkret wegen Überstundenabbau).
Bekommt A diese freie Woche trotzdem bezahlt oder sind mit der
Freizeit die Überstunden abgegolten?
Natürlich muss die Zeit weiterbezahlt werden! Schließlich wurde die Arbeitsleistung schon erbracht.
LG
Andreas