Überstundenabbau

Hallo,

Person A (400 EUR-Job) hat im Juni Überstunden machen müssen.

Im September hat A sich dafür 1 Woche frei genommen (nicht Urlaub, sondern konkret wegen Überstundenabbau).

Bekommt A diese freie Woche trotzdem bezahlt oder sind mit der Freizeit die Überstunden abgegolten?

Gruss,
C.

Hallo,

Auch Hallo!

Person A (400 EUR-Job) hat im Juni Überstunden machen müssen.

Im September hat A sich dafür 1 Woche frei genommen (nicht
Urlaub, sondern konkret wegen Überstundenabbau).

Bekommt A diese freie Woche trotzdem bezahlt oder sind mit der
Freizeit die Überstunden abgegolten?

Natürlich muss die Zeit weiterbezahlt werden! Schließlich wurde die Arbeitsleistung schon erbracht.

LG
Andreas