Hallo,
ein Arbeitnehmer hat folgende Fragestellung:
Er hat in der ersten Jahreshälfte 2005 Überstunden mit seinem Arbeitgeber (schriftlich) vereinbart. In dieser Vereinbarung war die Abgeltung der Überstunden mit Freizeitausgleich (also nicht finanziell) dokumentiert. In Absprache mit dem Arbeitgeber wurde mündlich vereinbart, dass die Abgeltung in der zweiten Jahreshälfte erfolgen soll. Nun hat der Arbeitnehmer versucht, seinen Anspruch geltend zu machen. Zunächst in dem er die Überstunden in zusammenhängenden Tagen „abfeiern“ wollte. Dies war allerdings vom Arbeitgeber so nicht gewollt. Dann hat der Arbeitnehmer die Überstunden so aufgeteilt, dass er einige Montage frei nehmen wollte. Auch dies hat der Arbeitgeber nun aus „betrieblichen“ Gründen abgelehnt und in diesem Zusammenhang erwähnt, dass er die Überstunden auszahlen werde und somit das Problem erledigt sei.
Dem Arbeitnehmer gefällt diese Regelung aber überhaupt nicht. Es hat in der Vergangenheit immer wieder Streitigkeiten über das Thema Überstunden und Abgeltung dieses Anspruches gegeben.
Hat der Arbeitnehmer hier eine Möglichkeit, diesen Anspruch (der ja seinerzeit auch mit Freizeitausgleich schriftlich beantragt wurde) in dieser Weise geltend zu machen?
Vielen Dank für eure Informationen.
Fraenz