Bei einer Dienstbesprechung werden regelmäßig 2 Überstunden aufgebaut. 1 Std davon wird immer Freitags abgebaut.
Jetzt war Freitag ein Feiertag und trotzdem wurde eine Std abgezogen.
Ist das rechtens?
Guten Tag,
es wird keine Überstunde abgebaut, sondern vermutlich nur eine Stunde weniger vergütet… (auch wenn es faktisch das gleiche ist)
Grundlage ist das EntgFG 2 (1)
Guggst Du z. B. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html
Zitat: Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Wenn immer Freitags eine Stunde weniger gearbeitet wird, wird natürlich auch nur eine Stunde weniger in der EntgFz gewährt… das gleiche würde auch zutreffen, wenn man an einem Freitag AU wäre…
Gruß
MG