Hallo,
man hat da mal eine Anfrage bezüglich Überstunden:
Gemäß Arbeitsvertrag werden Überstunden weder bezahlt, noch können diese abgesetzt werden.
In einer später folgenden Arbeitsanweisung steht dann unter anderem: „Sofern betriebliche Belange es erfordern, sind Überstunden zu leisten.“
Kann ein Arbeitnehmer sich jetzt weigern, diese Arbeitsanweisung aufgrund des Passus wegen der Überstunden zu unterschreiben?
Kann das Unternehmen Überstunden anweisen, und gleichzeitig vertraglich ausschließen, das diese bezahlt oder abgesetzt werden können?
Gruß dgu