Überstundenausgleich statt Urlaub ? ist das OK?

Hallo,

nach Rücksprache mit der Verwaltung noch eine Frage zum „erzwungenen Abfeiern“ von Überstunden:

Wenn ein Arbeitnehmer (öffentlicher Dienst, BAT IIa) Überstunden gemacht hat, stimmt es wirklich, dass die Verwaltung sagen kann, wir genehmigen keinen Urlaub, bis die „abgefeiert“ sind?

Bzw. die Urlaubstage werden nicht als Urlaub verbucht, sondern als „Überstundenabbau“?

Wie ist es dann mit dem Resturlaub, der ja angeblich verfallen kann (die Überstunden aber nicht)?

Danke!

Viele Grüße
Frank

Hallo Frank,

es ist falsch wenn Du denkst Überstunden können nicht verfallen.
Es kommt auf die Betriebsvereinbarung an, wie viele und wann die Stunden verfallen.

Es gibt Betriebe, da darf man nur 10 Über-/Gleitstunden mit in den neuen Monat nehmen, alles was drüber ist verfällt.

In Deiner Situation ist nun die Frage, wieviele Übersunden Du hast.
Der Staat ist sehr dahinterher, das keine Überstunden ausgezahlt werden geschweige denn welche gemacht werden. Es sollen Leute eingestellt werden, wenn zu viel Arbeit anliegt. Und steht der Arbeitgeber ganz schön unter Druck.

Sprich mit Deinem Chef und mach solange wie es geht jetzt auf Überstunden frei, damit diese abgebaut werden. Und dann nimmst Du den dir zustehenden Urlaub. Oder wenn der Arbeitgeber es mitmacht, läßt Du Dir diesen auszahlen. Wenn das geht, ich weiß nicht so genau.

Gruß

Britta

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Hi
in meinem letzten Job (angeglichen an öD) war eine Vereibarung in Kraft dass Üstdn ausschliesslich im Folgemonat abgebummelt werden konnten, danach verfielen sie. ausgezahlt wurden sie schon lang nicht mehr… grundsätzlich gabs sogar ne Dienstanweisung das Üstndn genehmigungspflichtig waren.
HH

Hallo Frank,

das mit den Überstunden ist eine Frage der „Dienstvereinbarung Arbeitszeit“ oder wie auch immer das bei Euch heißt.

Bei uns gibt es eine bestimmte Anzahl Überstunden, die nicht überschritten werden darf und einen bestimmten Termin, zu dem Überstunden abgebaut sein müssen, andernfalls werden Sie gestrichen.

Allerdings ist hier auch der 30.09.05 der allerletzte Stichtag, an dem der Resturlaub beginnen muß - ansonsten verfällt er.

Grüße
Gordie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn ein Arbeitnehmer (öffentlicher Dienst, BAT IIa)
Überstunden gemacht hat, stimmt es wirklich, dass die
Verwaltung sagen kann, wir genehmigen keinen Urlaub, bis die
„abgefeiert“ sind?

Hallo Frank, wenn ich den BAT richtig deute, dann sollen Überstunden in einem bestimmten Zeitraum „abgefeiert“ werden [http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Co…](http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Themen/Oeffentlicher Dienst/Einzelseiten/BAT/2003/17 Ueberstunden Id 68129__de.html)

Bzw. die Urlaubstage werden nicht als Urlaub verbucht, sondern
als „Überstundenabbau“?

Irgendwie scheinen die Überstunden ein weniger langes „Haltbarkeitsdatum“ zu haben als der Urlaub. (oder seh ich das falsch?) [http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Co…](http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Themen/Oeffentlicher Dienst/Einzelseiten/BAT/2003/47 Erholungsurlaub Id 92390__de.html)

MfG

Danke für Eure Antworten!
Vielen Dank für die Antworten!

Jetzt bin ich allerdings ganz verwirrt … werde nochmal ein Gespräch mit der Personalabteilung führen und vielleicht können die mir diese Betriebsvereinbarung ja auch mal aushändigen, wäre nicht schlecht, dann kann ich es nachlesen.

Dass man die aber nicht gleich mit dem Arbeitsvertrag bekommt…

Viele Grüße
Frank

…und vielleicht
können die mir diese Betriebsvereinbarung ja auch mal
aushändigen, wäre nicht schlecht, dann kann ich es nachlesen.

Dass man die aber nicht gleich mit dem Arbeitsvertrag
bekommt…

Hallo Frank, es ist nicht unbedingt gesagt, dass sowas überhaupt existiert bei euch. In diversen Firmen wird eben zur Verkonkretisierung - bei z.B. unklaren/auslegbaren Regelungen zu Überstunden im Tarifvertrag - sowas zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber abgeschlossen, aber die Regelung im BAT dazu ist ja eigentlich recht klar. Nichtsdestotrotz kannst du ja mal fragen, ob eine Betriebsvereinbarung zum Thema vorhanden ist.

MfG