Überstundenausgleich

Dürfen Überstunden ausbezahlt werden, auch wenn im Arbeitsvertrag steht, dass Mehrarbeit in der Hochsaison (Tourismusbranche) in der betriebsschwachen Zeit ausgeglichen wird?

Zuerst einmal hallo!

Es muss ein Ausgleich zu den Überstunden stattfinden, entweder in Geld oder Freizeit. Wenn bereits im Vertrag geregelt ist, dass dies in Freizeit erfolgt, ist dies erstmal verpflichtend für beide Seiten. Man kann versuchen sich mit dem Arbeitgeber über eine Auszahlung zu einigen. Er ist aber nicht verpflichtet, die Überstunden auszubezahlen. Wird oft nur gemacht, wenn man den Betrieb ganz verlässt und noch Überstunden hat.

Gruß J.James