Hallo,
bin mir unsicher, ob das das richtige Brett ist…
Ein Arbeitnehmer bekommt jeden Monat das gleiche Gehalt. Dieses ist gering, d.h. er muss zwar Sozialabgaben zahlen, aber keine Steuern.
Der AN hat Überstunden angearbeitet, die in unregelmäßigen Abständen abgefeiert werden. Im Januar kommt der Arbeitgeber auf die Idee, dem AN einen Teil der Überstunden auszuzahlen. Dies tut er ohne mit dem AN Rücksprache zu halten und überweist mit dem Februargehalt die Summe von 50 ausgezahlten Überstunden.
Das führt dazu, dass der AN auf sein Gehalt nun Steuern bezahlen muss und er bekommt so einen steuerlichen Nachteil in Höhe von über 90 Euro.
Der AN ärgert sich natürlich über die Vorgehensweise des AG, der bedauert die Angelegenheit und will in Zukunft in solchen Angelegenheiten vorher mit dem AN Rücksprache halten.
So weit, so schlecht.
Aber was kann der AN in diesem konkreten Fall noch tun?
Schließlich wurde ja nicht in seinem Interesse gehandelt und sogar zu seinem Nachteil. Hat der AG irgendeine Verpflichtung gegenüber seinem AN?
Oder ist das einfach PP (persönliches Pech)?
Klar ist: wenn der AN weiterhin diesen „kleinen“ Job ausführt, wird er zu Beginn von 2008 die einbehaltene Lohnsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen.
Das wird aber nicht der Fall sein, wenn der AN im laufenden Jahr einen besseren Job annimmt und steuerpflichtig wird.
Wer weiß was?
Herzlichen Dank!
Mirabelle
Hallo.
Das führt dazu, dass der AN auf sein Gehalt nun Steuern
bezahlen muss und er bekommt so einen steuerlichen Nachteil in
Höhe von über 90 Euro.
Hat denn der Arbeitgeber keinen permanenten Steuerausgleich in seinem Abrechnungsprogramm? Sollte mich wundern …
… wenn doch, dann bekommt der Arbeitnehmer in den Folgemonaten (gleichbleibendes weiteres Einkommen vorausgesotzen) immer einen Kleckerbetrag von den 90 Euronen zurück, und am Jahresende sind die Häupter der Lieben wieder bei sechs oder sieben.
Den permanenten Ausgleich sollte man auch als Arbeitgeber nutzen : Mit jedem Euro, der im Laufe des Jahres mehr oder weniger brutto anfällt, wird sonst die monatliche Steuerlast höher oder niedriger. Das kann im Extremfall richtig heftige Ausschläge nach oben oder unten geben, die man gern vermeidet.
Das wird aber nicht der Fall sein, wenn der AN im laufenden
Jahr einen besseren Job annimmt und steuerpflichtig wird.
Wenn dieser Fall eintritt, besteht sowieso Steuerpflicht für das ganze Jahr; da die Steuerlast am Ende sich eh auf das Jahreseinkommen bezieht, spielt das auch wieder keine Geige (man muss dann natürlich den Jahresausgleich bzw. die Einkommensteuererklärung machen).
BTW: Es gibt hier auch ein „Steuern“- Brett. Da wirst Du von richtigen experten (wo ich nicht bin einer von) geholfen.
Gruß Eillicht zu Vensre
Hi Mirabelle,
auch ich bin kein Steuerexperte.
Ich sehe es nur kaufmännisch wie folgt:
Wenn dein AG jeden Monat die Überstunden auszahlen würde, würdest du vieleicht jeden Monat „die Grenzen überschreiten“.
Du hast nicht nur 90 € Steuernachteil.
Du solltest auch köhere Vorsorgekosten haben (Krankenkasse etc.) So gesehen würde ich einmal im Jahr eher akzeptieren als jeden Monat weniger.
Ich habe es schon erleben müssen, dass nach einer Gehaltserhöhung netto weniger raus kam als vorher. Sofort rückgängig gemacht.
Gruß
BJ
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]