Hallo, ich hab da mal ne frage (wie ihr euch hättet denken können):
Und zwar wenn man nach beendigung eines Arbeitsverhältnisses noch Überstunden hat, diese aber nicht in Form von Urlaubstagen o.Ä. erstattet bekommen hat, ist es doch normal oder gesetzlich sogar vorgeschrieben, dass man diese auch auchbezahlt bekommt (Laut Arbeitsrecht gilt doch soweit ich weis Zeit = Geld). Und tritt das auch in Kraft, wenn im Arbeitsvertrag steht, dass man Überstunden nicht ausbezahlt bekommt sondern nur mit Arbeitszeit verrechnet wird?
Um das mal an einem beispiel zu setzen:
Arbeitnehmer „A“ hat ein (Zeit)Arbeitsvertrag mit Arbeitgeber „B“. Der Arbeitgeber „B“ verlängert den Arbeitsvertag jedoch nicht. Nach ablauf des Vertrages stehen Arbeitnehmer „A“ noch Überstunden frei, die er nicht in Anspruch genommen hat. Arbeitgeber „B“ überweist das letzte Gehalt jedoch nicht mit der entsprechenden Überstunden auszahlung. Oder verlangt diese zurück nachdem der Arbeitgeber versehentlich überwiesen hat.
Kann der Arbeitnehmer in dem Fall seinen Restbetrag zurückverlangen. Bzw.:
Kann der Arbeitgeber das versehentlich überwiesene Geld zurückverlangen?
Mit freundlichen Grüßen
„King-T“