Überstundenbezahlung

  1. Bedeutet „Überstunden werden gesondert vergütet“ im AV auf jeden Fall, das sie ausbezahlt werden ?
  2. Wenn ja, kann der AG dann nach über 10 Jahren ohne Ankündigung die
    Überstunden auf einmal als Freizeitausgleich ‚ausbezahlen‘ ?
    zu 2.: Wenn der AG es nicht darf, was für Möglichkeiten haben wir
    als AN dagegen anzugehen ?
    Danke für Eure Antworten !

Bedeutet „Überstunden werden gesondert vergütet“ im AV auf
jeden Fall, das sie ausbezahlt werden ?

Woher soll das mit den paar Worten aus dem AV jemand genau sagen können?

Wenn ja, kann der AG dann nach über 10 Jahren ohne
Ankündigung die Überstunden auf einmal als Freizeitausgleich ‚ausbezahlen‘?

Dazu müsste man schon etwas mehr als nur den oben angegebenen „Schnipsel“ aus dem Arbeitsvertrag lesen dürfen.

MfG

Also, im Vertrag steht :
‚Der AN ist verpflichtet, zumutbare Über- und Mehrarbeit zu leisten, die gesondert vergütet wird.‘
unter ‚Vergütung‘ steht im Vertrag :
‚Die Zahlung von Gratifikationen, Tantiemen, Prämien und sonstigen Leistungen liegt im freien Ermessen des AG und begründet keinen Rechtsanspruch, auch wenn die Zahlung wiederholt ohne ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit erfolgte.‘
Hat das damit auch etwas zu tun ?

‚Der AN ist verpflichtet, zumutbare Über- und Mehrarbeit zu
leisten, die gesondert vergütet wird.‘

Und sonst steht zu Überstunden nichts im Vertrag? Gilt ein Tarifvertrag?

Hallo

Wieso will der AN sich gegen die Auszahlung „wehren“? Anhand der Angaben scheint das Vorgehen des AG in Ordnung zu gehen. Wie wurde das denn bisher gehandhabt?

Gruß,
LeoLo

Das hast Du vielleicht falsch verstanden. Nicht der AN sondern der AG
wehrt sich gegen die Auszahlung.

Nein, der AG ist keinem Tarifvertrag angeschlossen.

Vermutlich müssen die Überstunden (weiterhin) bezahlt werden. Der AN möge bitte mit seinem Vertrag zum Anwalt oder zur Gewerkschaft (so er Mitglied in einer ist) gehen und das ganze dort checken lassen.

Mit irgendwelchem Hin-und-her-Gefrage zum Arbeitsvertrag kommen wir hier nicht weiter.

Das hast Du vielleicht falsch verstanden. Nicht der AN sondern
der AG
wehrt sich gegen die Auszahlung.

Das habe ich tatsächlich anders gedacht, mag aber an Deiner Frage „Wenn der AG es nicht darf, was für Möglichkeiten haben wir als AN dagegen anzugehen ?“ liegen :o))) „Nicht darf“ klingt, als wolle, der AG, aber ddie AN wehren sich dagegen.

Carsten, das Problem ist, daß Du nur Brocken in die Runde wirfst. Schreib doch mal die wichtigsten fiktiven Details hier rein.

Fragt der AN, lautet die Antwort ganz einfach: natürlich „darf“ der AG alles auszahlen, wenn der AN einverstanden ist. Ob er alles auszahen „muß“, steht auf einem anderern Blatt. Würde mich ein AG fragen, was er machen soll, dann sieht es bisweilen anders aus und meine Antwort wäre diese:
Man könnte zum Beispiel prüfen, welche Ansprüche überhaupt noch bestehen und welche vertragsgemäß verfallen / gesetzlich verjährt sind. Davon zieht man die Stunden ab, welche nicht nachweislich und/oder auf Veranlassung des AG angefallen sind. Die Abgeltung des dann zu bestreitenden Teilbetrages einfach verweigern und ggf einen Freizeitausgleich als Entschädigung anbieten. Wie es bisher gehandhabt wurde, hast Du nicht verraten, aber vielleicht hat sich der AV inzwischen konkludent geändert (wenn in den letzten Jahren der Habitus eher so war, daß der AN lieber einen Freizeitausgleich wollte). Vielleicht besteht inzwischen ja schon gar kein Anspruch auf Abgeltung mehr und der AG kann sich das aussuchen. Ebenso sollte der AN eine Rechtsgrundlage nennen, daß er jetzt genau zu diesem Zeitpunkt die komplette Abgeltung zu verlangen meinen darf. Das AV wird doch nicht etwa beendet, oder? Gehen wir bei diesem fiktiven Fall davon aus, daß der AN oder der AG schon einen RA eingeschaltet hat?

Gruß,
LeoLo

Hallo Carsten,

ich würde diese beiden Dinge nicht im Zusammenhang sehen.

Einmal steht, dass der AG verlangen darf, dass Ü-Stunden geleistet werden, die dann gesondert vergütet.
Ich verstehe das so, dass sie bezahlt werden.

Was da unter Vergütungen steht, würde ich tatsächlich auf die angesprochenen Prämien und Tantiemen etc. beziehen. Die „kann“ der AG auszahlen, muss er aber nicht. Ich denke, der AG will damit vermeiden, dass aus einer Prämenzahlung ein Anspruch hergeleitet wird.

Wenn 10 Jahre lang die Überstunden immer ausgezahlt wurden und der AG sie nun in Freizeit abgelten will … hat er das denn vorher angekündigt? Wenn im AV nichts steht, dass der AG sich das vorbehält, müsste er m. E. nach eine Änderungskündigung aussprechen.

Aber ganz genau wird Dir das nur ein Rechtsbeistand sagen können, der den AV vollständig vor sich liegen hat.

Am allerbesten wäre jedoch sicherlich, wenn Du Dich mit Deinem AG im Guten einigen könntest.

Liebe Grüße
usch