überstundenpraxis

hallo experten,

wie sieht die überstundenpraxis bei festgehalt im maschinenbau aus? ist ein realer 10stunden arbeitstag (bei vereinbarten 8 stunden) noch vertretbar? welche rechtliche grenzen stehen (ohne tarifvertrag) über dem arbeitsvertrag? gibt es beispielfälle?

vielen dank,
micha

hallo,

wie sieht die überstundenpraxis bei festgehalt im maschinenbau
aus?

Das kommt auf die vertragliche (oder evtl. tarifvertragliche) Regelung dazu an.

ist ein realer 10stunden arbeitstag (bei vereinbarten 8
stunden) noch vertretbar?

Das kommt wiederum auf den Ausgleichszeitraum an. „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__3.html

welche rechtliche grenzen stehen
(ohne tarifvertrag) über dem arbeitsvertrag?

Bezüglich Arbeitszeit? Das Arbeitszeitgesetz, würd ich mal als naiver Arbeitsrechtsunkundiger vermuten.

gibt es beispielfälle?

Inwiefern?

MfG

beispielfälle?, na zb.:
der arbeitgeber G duldete über mehrere Jahre den Ausgleich von betrieblich anfallender Mehrarbeit in Form von Überstunden des Arbeitnehmers N. Als A dem N die einmalige Zahlung einer Prämie bei Löschung der Überstunden anbot, zog N vor das Arbeitsgericht mit der Begründung, daß er zumindest einen Teil der „verlorenen“ Arbeitszeit „abbummeln“ will, wie seinerzeit mündlich vereinbart - N bekam recht.

gibts sowas veröffentlicht zum nachlesen?
ist der fall überhaupt außerhalb der „norm“?

micha

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gibts sowas veröffentlicht zum nachlesen?

Urteile zum Arbeitsrecht gibts ne ganze Menge z.B. übers i-net einsehbare. Entweder per google-Suche oder direkt z.B. auf der Seite des Bundesarbeitsgerichts. Allerdings wird nicht jedes Arbeitsgerichtsurteil veröffentlicht. Dazu gibts einfach zu viele.

ist der fall überhaupt außerhalb der „norm“?

Ich weiß zwar jetzt nicht welche Norm du meinst, aber wenn der AN damit vor Gericht gehen musste, war das - zumindest für das Beispielarbeitsverhältnis - wohl außerhalb der Norm.

das war nur ein mögliches beispiel - mein beispiel
aber es liegt wohl im grenzbereich wie ich sehe
tatsächlich wurde die verhältnismäßigkeit, die dein zitat (paragraph?) wohl anspricht, wenigstens 1 jahr lang nicht gewahrt,
das ist nun aber bald 3 jahre her,
daher wären beispielfälle eine große hilfe zur beurteilung, ich schau mal beim bag nach.

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