Überstundenprozente gestrichen

Hallo,

ein Unternehmen beschäftigt insges. 12 Mitarbeiter. Diese haben eine Kernarbeitszeit von 40 Std./Woche, also acht Std./Tag. Meistens wird aber neun Stunden gearbeitet. Diese neunte Std. und alle weiteren Überstunden werden mit dem normalen Stundensatz + 25% abgegolten, ab der dritten Überstunde gibt es 50% obendrauf. Auszahlung der Löhne erfolgt immer um den 10. des Folgemonats. Mal angenommen, dieser Tage werden wieder die Abrechnungen fertig gemacht. Darf der Arbeitgeber jetzt rückwirkend die Überstundenprozente streichen? Darf er das überhaupt ohne Vorankündigung, wenn jahrelang nach obigem Beispiel gezahlt wurde?

Danke für Eure Antworten!

Micha

Hallo

Die Schilderung des fiktiven Falles legt die Vermutung nahe, daß hier bei vielen Arbeitnehmern aufgrund der betrieblichen Übung ein Rechtsanspruch auf die Zuschläge besteht. Eine einseitige Abschaffung durch den AG wäre nicht möglich, sondern müßte im Zuge eine individuellen fristgerechten Änderungskündigung geschehen.

Recht, das man hat, muß man dann aber auch bereit sein, ggf gerichtlich durchzusetzen. Bei Betrieben in der Größenordnung kann ich mir vorstellen, daß dies erhebliche Auswirkungen auf den „Frieden“ mit dem AG haben könnte.

Beste Grüße,
LeoLo

Werde das mal versuchen.
Vielen Dank für den informativen Link!
Gruß,
e

Ich finde es sehr nett von dir für Michaela zu antworten und in ihrem Namen zu danken :wink:

ms