Hallo,
es gibt eben keine einheitliche Überstundenregelung.
Wenn die Überstunden nicht schriftlich angeordnet werden, müsste der Betrieb sie nicht unbedingt vergüten. (Beweispflicht)
Ist es aber so geregelt, dass ihr euch die Überstunden aufschreiben könnt und diese werden anerkannt, dann liegt es im ermessen des Betriebes, ob er diese bezahlt oder in Freizeit umwandelt.
Wann und wie Du diese Abfeiern kannst, liegt im ermessen des Arbeitgebers. Natürlich muss er Dir freigeben, aber nicht im dicksten Betrieb. Herrscht allerdings immer hoher Arbeitsaufwand, stimmt was mit der Organisation nicht. Entweder zu wenige oder zu langsame Mitarbeiter. (Ich meine das wertefrei. Bitte nicht aufregen).
Überstunden, wenn sie denn in Freizeit umgewandelt werden, müssen wie Urlaub im laufe eines Jahres genommen werden. Nimmt man sie nicht, weil man gerne mal Urlaub sparen möchte um dann irgentwann 6 Monate auf einen Schlag freizumachen, verfallen diese.
Geht also nicht.
Für jede Arbeit hat man einen festgeleten Zeitrahmen.
Also: Ein Schreiner braucht für 1 Schrank 5 Stunden.
(Ohne Wartezeit mit Kleber und so) Benötigt der Schreiner für die gleiche Arbeit immer 8 Stunden, so kann er keine Überstunden aufschreiben. Dann muss der Gute Mann eben was schneller Arbeiten.
Die Zeit, die man für eine Bestimmte Arbeit braucht, sollte schon realistisch berechnet sein. Wenn unser Schreiner (und alle seine Kollegen) 5 Stunden für unseren Schrank benötigen, sollte kein Chef daher kommen und sagen der Schrank sei ab sofort in 3 Stunden zu fertigen. Das ist quatsch. Wenn er einen Schreiner findet, der den Schrank in 4,5 Stunden hinbekommt, dann soll er ihm einen Bonus zahlen.
Möchte ein Kunde unseren Schrank aber nur mit Einlegearbeiten und gedrechselten Füßen, fallen natürlich mehr Arbeitsstunden an. Die müssen angeordnet werden (bzw. wissen der Schreiner und sein Chef das selber) und der Kunde muss einen entsprechend höheren Preis für unseren Schrank bezahlen.
Ich hoffe ich war jetzt nicht zu kompliziert.
Schöne Grüße