Überstundenregelung

Liebe/-r Experte/-in,

ich suche nach einer praktikablen Überstundenregelung.
In unserem Betrieb gibt es keine einheitliche Regelung.

Wie werden Überstunden gewährt?
Wann und wie können diese abgefeiert werden?
Wann fallen keine an?

Mir ist bewusst, dass Überstunden grundsätzlich angeordnet werden müssen. Jedoch bleibt der ein oder andere Mitarbeiter länger und schreibt dafür Überstunden auf.

Schön, wenn Ihr mir weiterhelfen könnt.

Danke und viele Grüße

Alex

Lieber Alexander,
lässt sich nicht in einigen wenigen Sätzen beantworten; auch gibt es Gestaltungsfreiraum weil nun mal nicht alle Unternehmen gleich ticken. Überstunden sollten in deide Richtungen keine Dauererscheinung sein und ein gewisses Maß nicht überschreiten – dazu gibt es viel Stelen im Internet. Ansonsten wird so etwas auch in Tarifverträgen geregelt. Und ja…Überstunden müssen immer angeordnet und dann auch abgegolten werden – in Geld oder Freizeit. Wenn es keine übergeordneten Vereinbarungen gibt, die so etwas regeln, würde ich als Arbeitnehmer einfach die Geschäftsleitung oder den Chef fragen, wie das grundsätzlich gehandhabt werden kann. Einem Unternehmen würde ich in jedem Falle dringend raten, einen Arbeitsrechtsfachanwalt zu fragen. Das Geld dafür lohnt sich ganz sicher.

LG Timm

Hallo,

es gibt eben keine einheitliche Überstundenregelung.
Wenn die Überstunden nicht schriftlich angeordnet werden, müsste der Betrieb sie nicht unbedingt vergüten. (Beweispflicht)
Ist es aber so geregelt, dass ihr euch die Überstunden aufschreiben könnt und diese werden anerkannt, dann liegt es im ermessen des Betriebes, ob er diese bezahlt oder in Freizeit umwandelt.
Wann und wie Du diese Abfeiern kannst, liegt im ermessen des Arbeitgebers. Natürlich muss er Dir freigeben, aber nicht im dicksten Betrieb. Herrscht allerdings immer hoher Arbeitsaufwand, stimmt was mit der Organisation nicht. Entweder zu wenige oder zu langsame Mitarbeiter. (Ich meine das wertefrei. Bitte nicht aufregen).
Überstunden, wenn sie denn in Freizeit umgewandelt werden, müssen wie Urlaub im laufe eines Jahres genommen werden. Nimmt man sie nicht, weil man gerne mal Urlaub sparen möchte um dann irgentwann 6 Monate auf einen Schlag freizumachen, verfallen diese.
Geht also nicht.
Für jede Arbeit hat man einen festgeleten Zeitrahmen.
Also: Ein Schreiner braucht für 1 Schrank 5 Stunden.
(Ohne Wartezeit mit Kleber und so) Benötigt der Schreiner für die gleiche Arbeit immer 8 Stunden, so kann er keine Überstunden aufschreiben. Dann muss der Gute Mann eben was schneller Arbeiten.
Die Zeit, die man für eine Bestimmte Arbeit braucht, sollte schon realistisch berechnet sein. Wenn unser Schreiner (und alle seine Kollegen) 5 Stunden für unseren Schrank benötigen, sollte kein Chef daher kommen und sagen der Schrank sei ab sofort in 3 Stunden zu fertigen. Das ist quatsch. Wenn er einen Schreiner findet, der den Schrank in 4,5 Stunden hinbekommt, dann soll er ihm einen Bonus zahlen.
Möchte ein Kunde unseren Schrank aber nur mit Einlegearbeiten und gedrechselten Füßen, fallen natürlich mehr Arbeitsstunden an. Die müssen angeordnet werden (bzw. wissen der Schreiner und sein Chef das selber) und der Kunde muss einen entsprechend höheren Preis für unseren Schrank bezahlen.

Ich hoffe ich war jetzt nicht zu kompliziert.

Schöne Grüße