Überstundenregelung im Handel
Guten Tag liebe Forum User,
folgende eher komplizierte Sachlage zum Thema Überstunden.
Zur Annahme: Herr Müller ist Angestellter eines kleinen Unternehmens mit 12 Mitarbeitern. Seine Arbeitszeit ist laut Vertrag auf 40 Stunden die Woche geregelt. Bestimmte Regelungen zu Überstunden gibt es keine, weder schriftlich noch mündlich.
Die Ladenöffnungszeiten und somit auch seine Anwesenheitszeiten sind mind. von 8.00 - 17.30, wobei ihm eine Mittagspause von 30 Minuten gegönnt wird. Somit hat Herr Müller eine wöchentliche Midestarbeitszeit von 45 Stunden. Da er und sein Kollege im Büro (Aufgabengebiete: Einkauf, „Marketing“ & Verkauf - klassischer Allrounder)nur zu zweit sind fällt natürlich zusätzliche Mehrarbeit auch außerhalb der Geschäftszeiten an. Somit kommt Herr Müller im Monat auf ca. 30 - 40 Überstunden. Diese Überstunden wurden weder in Freizeitausgleich noch als Auszahlungsbetrag erstattet.
Seinen Chef auf die geleisteten Überstunden angesprochen wird nur belächelt und mit dem Kommentar „Ich arbeite noch mehr“ abgewertet.
Alle Überstunden hat sich Herr Müller notiert wurden aber nicht gegengezeichnet.
Mußte aber jeden Arbeitstag so oder so 1 Stunde Mehrarbeit leisten, da sein Aufgabengebiet auch der Verkauf im Ladengeschäft war.
Herr Müller hat nun endlich genug und kündigt.
Er hat aber natürlich viele Stunden angesammelt, welche auch weit über seine eigentliche vertragsnotierte Arbeitszeit hinausgeht.
Nun die eigentliche Frage: Kann Herr Müller die Auszahlung der Überstunden erzwingen bzw. einklagen?
Welche Chancen auf Erfolg hat Herr Müller?
Verfallen Überstunden nach einem bestimmten Zeitraum (nehmen wir an Herr Müller hat bereits seit 04/07 bis heute ca. 1000 Stunden!!! angesammelt)?
Tausend Dank für Ihre Hilfe und sorry für das viele BlaBla.