Überstundenregelung Therapeutenberufe

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage betreffend der Überstunden- (bzw. Minusstunden-)regelung in Therapeutenberufen.
Es geht speziell um die Berufe Logopäde/in und Ergotherapeut/in, die als fest Angestellte (keine freien Mitarbeiter!) in einer Praxis arbeiten.
Jeder Patient, der einen Termin bei einem dieser Therapeuten absagt (wegen Krankheit, Ferien, andere Termine, etc.), bedeutet für diesen eine Minusstunde auf dem Stundenkonto.
Jetzt meine Frage dazu: Ist es rechtens, dass diese Absagen zu 100% auf das Stundenkonto des Arbeitnehmers gehen, obwohl dieser ja anwesend und arbeitsbereit ist?

Ich hoffe, ihr versteht meine Frage und könnt mir helfen. =)
Danke schon mal im voraus!

Viele GrüßeRegenmädchen

Hallo,

auch für Therapeuten gibt es keine arbeitsrechtlichen „Extrawürste“. Sie sind ganz normale AN.

Grundsätzlich trägt das Ausfallrisiko für kurzfristige Terminabsagen der AG. Das folgt aus § 615 Satz 3 BGB, das sog. „Betriebsrisiko“:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html
Der AG muß sowas einkalkulieren und ggfs. durch entsprechende Organisation das Risiko möglichst reduzieren. Zu diesem Zweck kann er zB für kurzfristige Absagen „Vertragsstrafen“ vereinbaren und/oder versuchen, die Termine anderweitig zu vergeben.
Sollte arbeitsvertraglich (tarifvertragliche Regelungen hierzu kenne ich nicht) das „Betriebsrisiko“ einseitig auf den AN verlagert sein, würde es sich lophnen, derartige Klauseln auf ihre Rechtswirksamkeit fachanwaltlich prüfen zu lassen.

&Tschüß
Wolfgang